Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente


Vorlage - VO/20/2021/0531-01  

Betreff: Einnahme- und Ausgabepläne 2022 der Ortswehren der Gemeinde Malente
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/20/2021/0531
Federführend:Sachbereich 2 - Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Vorberatung
15.09.2022 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Entscheidung
22.09.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Planung 2022 FF-Benz  
Planung 2022- FF-Kreuzfeld  
Planung 2022 FF-Malente  
Planung 2022 FF- Malkwitz-Söhren  
Planung 2022 FF- Nüchel  
Planung 2022 FF-Neukirchen  
Planung 2022 FF-Sieversdorf  
Planung 2022 FF-Timmdorf  

Sachbericht

 

Die Gemeinde hat für die Ortswehren Sondervermögen für die Kameradschaftspflege (Kameradschaftskassen) gebildet.

 

 

Gemäß § 2a des Brandschutzgesetzes hat der Wehrvorstand jeder Ortswehr nach Absatz 2 Nr. 1 für jedes Haushaltsjahr einen Einnahme- und Ausgabenplan für die Kameradschaftskasse aufzustellen, der alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Ortswehr voraussichtlich eingehende Einnahmen und zu leistenden Ausgaben enthält. Der Einnahme- und Ausgabenplan ist gemäß § 2a Absatz 3 BrSchG von der Mitgliederversammlung der Ortswehr zu beschließen und tritt nach Zustimmung der Gemeindevertretung in Kraft.

 


Lösung/Finanzielle Auswirkungen

 

 

1. Ergebnisplan

 

 

 

zukünftig jährlich

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

 

 

 

 

 

 

2. Finanzplan

 

zukünftig jährlich

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

 

 

 

 

 

 

3. Rücklagen

 

(ggf. Ergänzung durch Fiwi )

 

Es handelt sich um eine

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO)

 

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe2 II GO)

X

Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO)

 

 

Gemeindeentwicklung

 

Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes

Unser Malente 2030.

 

 

 

Ja

 

 

 

 

 

 

 

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

 

Städtebauförderung

 

(A)

Die Maßnahme wird innerhalb des gem. § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebietes der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zentrum" durchgeführt.

 

 

 

Ja

 

 

 

 

 

 

 

Nein

 

 

 

 

 

 

(B)

Die Abwicklung der Maßnahme erfolgt (auch) unter Einsatz von Städtebaufördermitteln.

 

 

 

Ja

Sie ist im IEK der Maßnahme Nr. _______ zuzuordnen.

 

 

 

 

 

 

Nein

 

 

 

 

 

 


Die Gemeindevertretung beschließt die anliegenden Einnahme- und Ausgabepläne 2022 der Ortswehren der Gemeinde Malente.

 


- Anlagen -

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Planung 2022 FF-Benz (581 KB)      
Anlage 2 2 Planung 2022- FF-Kreuzfeld (304 KB)      
Anlage 3 3 Planung 2022 FF-Malente (311 KB)      
Anlage 4 4 Planung 2022 FF- Malkwitz-Söhren (293 KB)      
Anlage 5 5 Planung 2022 FF- Nüchel (302 KB)      
Anlage 6 6 Planung 2022 FF-Neukirchen (306 KB)      
Anlage 7 7 Planung 2022 FF-Sieversdorf (112 KB)      
Anlage 8 8 Planung 2022 FF-Timmdorf (310 KB)      
Stammbaum:
VO/20/2021/0531   Einnahme- und Ausgabepläne 2022 der Ortswehren der Gemeinde Malente   Sachbereich 2 - Finanzen   Beschlussvorlage öffentlich
VO/20/2021/0538   Einnahme- und Ausgabepläne 2022 der Ortswehren der Gemeinde Malente   Sachbereich 2 - Finanzen   Beschlussvorlage öffentlich
VO/20/2021/0531-01   Einnahme- und Ausgabepläne 2022 der Ortswehren der Gemeinde Malente   Sachbereich 2 - Finanzen   Beschlussvorlage öffentlich