Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente


Vorlage - VO/20/2022/0576  

Betreff: Städtebauliches Entwicklungskonzept Zentrum (IEK)
Qualifizierung/denkmalgerechte Erneuerung Kurpark (Maßnahme 13)
Sachstandsbericht
Status:öffentlich  
Federführend:Stabsstelle Gemeindeentwicklung Beteiligt:Bürgermeister/in
    Kurverwaltung
   Sachbereich 2 - Finanzen
   Sachbereich 4 - Bauamt
Beratungsfolge:
Ausschuss für Tourismus und Kurangelegenheiten Kenntnisnahme
16.06.2022 
Sitzung des Ausschusses für Tourismus und Kurangelegenheiten zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachbericht

Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht wird durch die Kurverwaltung, in Abstimmung mit dem Bauamt geprüft, welche zumutbaren Vorkehrungen (Sicherungsmaßnahmen) zu treffen sind, um Schäden anderer bei der Nutzung der teilweise abgesperrten Tribüne im Kurpark zu verhindern.

 

Die Tribüne des Freilichttheaters ist seit geraumer Zeit in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Gemäß Rechercheunterlagen handelt es sich um kaskadisch angeordnete
Sitzreihen in L-Form, in Betonausführung. Die Steine wurden auf einer Schicht aus Magerbeton verbaut. Eine Drainage ist nicht vorhanden. Im Bereich der schadhaften Steine wurde Hangwasser festgestellt. Für die Hinterfüllung wurde ein nicht frostsicheres Material verwendet, welches sich in Verbindung mit Frostlinsen ausdehnt. Eine dauerhafte Sanierung dieser Konstruktion wäre, selbst bei Verwendung von Betonsteinen nach statischen Erfordernissen, nicht möglich, da sich im Laufe der Zeit durch Witterung und eindringendem Kapillarwasser Abplatzungen einstellennnen und auch diese neuen Steine in absehbarer Zeit schadhaft werden lassen.

Es bestehen aus Sicht der Verwaltung daher aktuell zwei Handlungsalternativen: Sperrung der gesamten Tribüne oder Aufstellen eines Metall-/Holzgerüstes, als Übergang für die Zeit weiterer Planungen.

 

Gemäß Maßnahmenübersicht (Nr. 13) im städtebaulichen IEK wurde festgestellt, dass die Freiflächen und Erschließungswege des Kurparks als Erholungsraum dienen und eine wichtige Verbindungsfunktion zwischen Bahnhof und Zentrum haben. Die Wegeflächen für Fußnger sollen barrierefrei ausgestaltet, die Freiflächen behutsam und denkmalgerecht vitalisiert werden und dabei den Ansprüchen von Freizeit, Ökologie, Gartenkultur und Pflege entsprechen. Hierfür wurden unter der Maßnahmenbeschreibung geschätzte Gesamtkosten von 752.960 € beim Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung (MILIG) zur Ko-Finanzierung aus Städtebaufördermitteln angemeldet. Mit Schreiben vom 22.04.2020 wurde die städtebauliche Planung des IEK zur Finanzierung von Ausgaben einzelner Maßnahmen im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Zentrum anerkannt.

 

Bzgl. des vorstehend aufgeführten akuten Handlungsbedarfes im Kurpark, besonders im Hinblick auf die Verkehrssicherung der Freilichthne, nnen keine Städtebauförderungsmittel eingesetzt werden.

Herr Kreutz von der BIG Städtebau hat im Rahmen seines Mandats als treuhänderischer Sanierungsträger eine Anfrage beim MILIG gestellt, ob die Freiflächen des Kurparks inkl. der Tribüne als Gesamtmaßnahme durch das Städtebauprogramm Sozialer Zusammenhalt gefördert werden können.

Sollte unter der Maßnahme 13 auch die denkmalgerechte Erneuerung der Sitz- und Treppenanlage der Freilichtbühne enthalten sein und als förderfähiger Teilbereich anerkannt werden, ist in einem nächsten Schritt der Maßnahmenumgriff genauer darzustellen.

 

r Fragen wird der Projektleiter der BIG Städtebau GmbH, Herr Kreutz, in der Sitzung des Tourismusausschusses am 16.06.2022 zur Verfügung stehen.

.

Sachverhalt:

 

 

- Anlagen -