Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - 2020/0278-02-01-01
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Sachbericht
Denkmalgerechte Modernisierung/Instandsetzung der Hochbauten im Kurpark:
Unter der Maßnahmenbeschreibung (Nr. 24) im städtebaulichen IEK wurde festgestellt, dass das stadtbildprägende „Haus des Gastes“ im Kurpark hinsichtlich Funktion und Nutzungsmöglichkeiten überprüft wird und im Anschluss energetisch und denkmalgerecht modernisiert werden soll. Grundlagen zur Sanierung wurden im Rahmen des energetischen Quartierskonzeptes Innenstadt (KFW 432) erarbeitet. Hierfür wurden unter der Maßnahmenbeschreibung geschätzte Kosten von € 1.5 Mio. beim Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung (MILIG) angegeben. Eine Förderung der Maßnahme ist auf Grund der Richtlinienvorgaben (Gemeindebedarfseinrichtung) aus Mitteln der Städtebauförderung nicht zulässig. Andere Fördermittel sind entsprechend einzuwerben (z. B. GAK, Investitionspakt, KFW, Nationale Projekte des Städtebaus).
Auf den ausführlichen Sachbericht (inkl. der drei beigefügten digitalen Vorlagen) aus der Bezugsvorlage 20/2020/0278-02-01 vom 10.11.2021 wird hiermit verwiesen.
Der Ausschuss für Tourismus und Kurangelegenheiten hat in seiner Sitzung am 23.11.2021 den Beschlussvorschlag aus der Bezugsvorlage zurückgestellt und die Verwaltung mit Folgendem beauftragt (s. dazu Niederschrift TOP 4):
Für den nächsten TA (hier: 16.06.2022) eine neue Vorlage zur Vorberatung und GV-Entscheidung zu erstellen:
1.) Das der Vorlage digital beigefügte Nutzungskonzept Haus des Gastes und Liegehalle ist konstitutiv zu beschließen.
2.) Die monetären Auswirkungen sind sowohl im WiPlan der KV, als auch im kommunalen HH, ab 2023 darzustellen (Hintergrund: Auflösung des Eigenbetrieb Kur). Die Mittelbereitstellung für die Grundlagenplanung und Planungsleistungen sind daraufhin zu konkretisieren.
3.) Ein Grundsatzbeschluss, ob eine denkmalgerechte Sanierung und Modernisierung, entsprechend des Nutzungskonzeptes auch ohne Fördermittel erfolgen soll, ist zu fassen. (In der Vorlage sind, sich zwischenzeitlich ergebende Förderprogramme, Richtlinienanpassungen und Chancen, aufzuzeigen), ggf. ist eine Beschlussanpassung erforderlich, bis zu welcher Teilförderung eine Umsetzung des Konzeptes durch die Selbstverwaltung ermöglicht wird.
- Zu Auftrag 1. der SV: der Beschluss ist als Beschlussvorschlag eingestellt. Dieser Grundsatzbeschluss für das Nutzungskonzept ist auch zwingend für die Einwerbung weiterer Fördermittel erforderlich.
- Zu Auftrag 2. der SV: die monetären Auswirkungen sind auf Basis der Schätzung im städtebaulichen Konzept (IEK) im Wirtschaftsplan 2021 der Kurverwaltung dargestellt. Bei Auflösung des Eigenbetriebs Kur, werden die Finanzplanungen aus dem Wirtschaftsplan der KV in einem neu angelegten Produktkonto in den kommunalen Haushalt überführt. Die Mittelbereitstellung für die Grundlagenplanung und Planungsleistung ist erst konkretisierbar, wenn die Selbstverwaltung die Grundzüge des Nutzungskonzeptes als Strategiepapier für die weitere Maßnahmenumsetzung konstitutiv durch Beschlussfassung festgelegt hat. Ein Beschlussvorschlag zum Auftrag ist nicht formuliert.
- Zu Auftrag 3. der SV: Ein Grundsatzbeschluss, ob eine denkmalgerechte Sanierung und Modernisierung entsprechend des Nutzungskonzeptes, auch ohne Fördermittel erfolgen soll, ist aus Sicht der Verwaltung erst zu fassen, wenn die Generierung aus diversen Programmen nicht erfolgreich ist. Ein Beschlussvorschlag zum Auftrag ist nicht formuliert.
Lösung/Finanzielle Auswirkungen
Finanzplan: Keine unmittelbaren Auswirkungen durch Grundsatzbeschluss in 2022
| WiPlan KV 2021 | lfd. Jahr 2022 | Folgejahr 2023 | Folgejahr 2024 |
Ausgaben | 300.000 €/VE 1.200.000€ | siehe WiPlan KV 2021 | zZt. nicht bezifferbar | zZt. nicht bezifferbar |
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§ 2 I GO) | x |
pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§ 2 II GO) |
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Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
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Gemeindeentwicklung
Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes
Unser Malente 2030.
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| Ja |
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| Nein | Begründung: |
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Städtebauförderung
(A)
Die Maßnahme wird innerhalb des gem. § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebietes der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zentrum" durchgeführt.
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| Ja |
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| Nein |
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(B)
Die Abwicklung der Maßnahme erfolgt (auch) unter Einsatz von Städtebaufördermitteln.
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| Ja | Sie ist im IEK der Maßnahme Nr. 24 zuzuordnen. |
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| Nein |
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Das der Vorlage digital beigefügte Nutzungskonzept Haus des Gastes und Liegehalle wird als Grundlage für die weitere Maßnahmenumsetzung denkmalgerechte Modernisierung/Instandsetzung der Hochbauten im Kurpark konstitutiv beschlossen.
Anlage 1: Nutzungskonzept Haus des Gastes und Liegehalle – nur digital
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Anlagen: | |||||
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1 | Anlage 1 Nutzungskonzept Haus des Kurgastes und Liegehalle-nur digital (1722 KB) |