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Vorlage - 20/2021/0517-01-01
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Sachbericht
Auf die inhaltlichen Sachstandserläuterungen der Vorlage 20/2021/0517-01 zum TOP 5 „Bundesförderprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen"; Fördermittelzusage 3 Mio. €, Konzeptstudie zur Verortung des Ersatzneubaus Dreifeldsporthalle, Beschluss über Variantenauswahl und Festlegung Zeitplan zur Einreichung baufachlicher Prüfungsunterlagen“ der Planungsausschusssitzung am 10.05.2022 wird zunächst verwiesen.
Nach intensiver Diskussionen in der Ausschusssitzung am 10.05.2022 unter dem vorstehend genannten TOP verliest Ausschussmitglied D. Kardell einen Antrag aller Fraktionen mit fünf Beschlussvorschlägen; der Antrag ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.
Der Antrag wirft einige Fragen zur Umsetzbarkeit der Beschlusspunkte zum Beispiel hinsichtlich des zu beachtenden Vergaberechts und der vorläufigen Haushaltsführung auf, so dass im Ausschuss Einigkeit besteht, dass die Verwaltung die Umsetzbarkeit zunächst prüfen möge und über die Thematik in der nächsten Sitzung am 09.06.2022 erneut beraten werden soll.
Folgende Prüfergebnisse/Sachstände ergeben sich zu den Antragspunkten/ Beschlussvorschlägen der Selbstverwaltung:
Zunächst wird darauf hingewiesen, dass das Antragspaket der Selbstverwaltung maßnahmenübergreifend gefasst wurde. Die Ergebnisdarstellung erfolgt unter den Gesichtspunkten der jeweiligen TOPS:
- „Bundesförderprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen"; Fördermittelzusage 3 Mio. €, Konzeptstudie zur Verortung des Ersatzneubaus Dreifeldsporthalle, Beschluss über Variantenauswahl und Festlegung Zeitplan zur Einreichung baufachlicher Prüfungsunterlagen“ (TOP 5 PLA 10.05.2022)
- "Schul- und Sportentwicklungsplanung im Quartier An den Auewiesen, Zeitplan Schulneubau - Ableitung anhand Raumbuch "neue.schule" (TOP 6 PLA 10.05.2022)
Antwort zu SV-Beschlussvorschlag 1:
Die Umsetzung eines Architekten- und/oder Realisierungswettbewerbs nur für den Ersatzneubau der Dreifeldsporthalle ist förderunschädlich. In den Wettbewerb kann allerdings nicht die Schulentwicklungsplanung mit eingebunden werden, da dies förderschädliche Auswirkungen hinsichtlich der 3 Mio. € Bundesförderung hätte, hier: Trennung der Maßnahmen in einzelne Förderabschnitte (vgl. Anlage 2 dieser Vorlage; Pkt. 5.2 im Protokoll Koordinierungsgespräch SJK vom 01.06.2021).
Antwort zu SV-Beschlussvorschlag 2:
Die Begleitung der Bauverwaltung mit den genehmigenden Behörden (hier: Kreisbauamt Ostholstein) für den Ersatzneubau der Dreifeldhalle erfolgte bisher im Rahmen der bestehenden Aufträge aus den Jahren 2021 (Machbarkeitsstudie und Sanierungsträgerschaft) durch die Firmen Arcadis und BIG Städtebau. Eine Beauftragung weiterer Unternehmen ist auf Grund der fehlenden Kreditgenehmigung im Haushalt 2021 für die eingeplanten und bereitgestellten Mittel unter der Maßnahme derzeit nicht möglich. Es wird aktuell geklärt, ob Herr Rehhorn (Architekt aus dem Bauamt) ggf. die Leistungen der LP 1-4 HOAI der Ausführungsplanung, die für die Einreichung des Antragspakets 2 bei der GMSH für den finalen Förderbescheid Ersatzneubau der Dreifeldhalle erforderlich sind, übernehmen kann.
Antwort zu SV-Beschlussvorschlag 3:
Die Erarbeitung eines Angebots für den Ersatzneubau der Dreifeldhalle durch Herrn von Winterfeld, im Rahmen seines bestehenden Auftrags, ist grundsätzlich möglich. Der auf Basis des Honorar- und Leistungsangebotes von Herrn von Winterfeld am 18.12.2021 erteilte Auftrag zur Raumbucherstellung, anhand des Gebäudekonzeptes "Werkstattschule", umfasst die Begleitung der Schulen in ihrer Schulentwicklung, Architektenleistung zu Konstruktion, Gebäudetechnik, Fluchtwegen und Kostenrahmen nach DIN 276, gutachterliche Beratung im Brandschutz, Gesprächsführung eines Treffens der Lenkungsgruppe im 1. Quartal 2022, und wäre entsprechend zu modifizieren. Dieser Auftrag wurde auf Beschluss des Ausschusses für Schule, Jugend, Soziales und Sport am 19.10.2021 erteilt. Diese spezielle fachspezifische Unterstützungsleistung, die im Rahmen der weiteren Schulentwicklungsplanung zwingend erforderlich ist, stellt eine Leistung nach § 15 "Rahmenvereinbarung" der Unterschwellenverordnung (UVgO) in der Fassung vom 02.02.2017 i. V. m. § 12 Abs. 3 und § 8 Abs. 1 (UVgO) dar. Der Abschluss einer Rahmenvereinbarung erfolgt im Wege einer nach der Vergabeordnung anwendbaren Verfahrensart. Eine Erweiterung des Auftrags bzw. des Honorars ist Vergaberechtlich nicht zulässig. Wie unter Antwort 2 benannt, stehen derzeit keine Haushaltsmittel für weitere Aufträge an Dritte bereit. Weder aus den Investitionsmaßnahmen Ersatzneubau Dreifeldhalle noch aus der Maßnahme Planungskosten Schulneubau An den Auewiesen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass bei einer weiteren Auftragsvergabe, die im Zusammenhang mit den Bundesfördermitteln Dreifeldsporthalle stehen, der Punkt 6.3 der Anlage 2 (Protokoll Koordinierungsgespräch) zwingend zu beachten ist; hier: Die Gemeinde als Zuwendungsempfänger ist öffentlicher Auftraggeber i. S. des § 98 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Es gelten die Bestimmungen der ANBest-Gk (Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften). Vorgaben und Schwellenwerte der VgV (Vergabeverordnung) sind zu beachten!
Antwort zu GV-Beschlussvorschlag 4:
Die Vorbereitung einer GU-Ausschreibung (Generalunternehmer) für den Ersatzneubau der Dreifeldhalle ist nicht möglich, da gemäß 6.2 der Anlage 2 (Protokoll Koordinierungsgespräch) dieses im Vorhaben nicht vorgesehen ist.
Hinweis der Verwaltung: Die Beauftragung eines Generalunternehmers im Rahmen der Schulentwicklungsplanung im Sinne einer innovativen Gestaltung und deren baulichen Umsetzung ist ein sehr sinnvolles Instrument. Eine GU-Vergabe bietet sich an, wenn z. B. die losweise Vergabe eine besonders hohe Anzahl von Ausschreibungen erfordert und die Kommune nicht auf die notwendige Anzahl qualifizierter und erfahrener Mitarbeiter für Ausschreibung und Koordination zurückgreifen kann. GU-Vergaben müssen rechtskonform gestaltet werden. Auftraggeber müssen sich in jedem Projekt individuell mit den Vor- und Nachteilen der Beschaffungsmodelle auseinandersetzen. Im Vorwege bedarf es einer klaren Definierung der Aufgabenstellung, die sich an den Planungsgrundlagen (Prognose Schülerzahlen, Raumprogramm, Flächenbedarf, Baukörper, Maßnahmenwirtschaftlichkeit und Finanzierungsbedarf) orientieren. Diese Grundlagendaten sind als kommunaler Schulentwicklungsplan für die schulische Infrastruktur aufzustellen und durch die Selbstverwaltung als Schulträger zu beschließen. Entsprechende beschlussfähige Unterlagen (speziell im Bereich Finanzierungsbedarf) sind der Verwaltung durch den Schulbauberater Herrn von Winterfeld bisher nicht vorgelegt worden.
Antwort zu GV-Beschlussvorschlag 5:
Die Einsetzung eines Projektsteuerers - sowohl für die vorgezogene Einzelmaßnahme des Ersatzneubaus der Dreifeldsporthalle als auch für die Umsetzung der Schulneubauten - ist vorgesehen. Öffentliche Auftraggeber sind an das jeweils geltende Vergaberecht gebunden.
Aufträge können nicht frei, sondern nur unter Beachtung der jeweils geltenden vergaberecht-lichen Vorschriften vergeben werden - einschließlich der Konsequenzen, die sich aus der Anwendung dieser Vorschriften für das Zustandekommen des Vertrages und der Vertragsbestandteile ergeben. Bei Ausschreibungen und Beauftragungen ist zwingend die Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung - SHVgVO) einzuhalten.
Bewerber und Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der Vergabevorschriften (§ 97 Abs. 7 GWB - subjektives Recht).
Verstöße gegen zentrale Vorschriften der Verdingungsordnungen können zivilrechtliche Schadensersatzansprüche (§ 280 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), § 311 Abs. 2 i.V.m. §241 Abs. 2 BGB, § 126 GWB) oder auch Unterlassungsansprüche nach § 1 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) nach sich ziehen.
Aus den vorstehenden Erläuterungen, in Verbindung mit den beigefügten Anlagen, ergibt sich aus Sicht der Verwaltung für das Projekt:
- Bundesförderprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen"; Fördermittelzusage 3 Mio. €, Konzeptstudie zur Verortung des Ersatzneubaus Dreifeldsporthalle
die Notwendigkeit einer Beschlussfassung durch die Selbstverwaltung, wie in der Vorlage 20/2021/0517-01 unter TOP 5 der Planungsausschusssitzung vom 10.05.2022 formuliert, da sonst - aufgrund der sich daraus ergebenden Zeitverschiebung im Antragsverfahren -, der Verlust der Fördermittel droht.
Hinweis: als Ergänzungen zur Vorlage 20/2021/0517-01 unter TOP 5 der Planungsausschusssitzung vom 10.05.2022 sind als Anlage 3 dieser Vorlage eine E-Mail von Herrn Hinz an die Verwaltung zur Reflektion der Diskussionen im Ausschuss am 10.05.2022, bezüglich des Arcadis-Auftrags und als Anlage 4 die Lagekarte des Gesamtgeländes, beigefügt.
Aus den vorstehenden Erläuterungen, in Verbindung mit den beigefügten Anlagen, ergibt sich aus Sicht der Verwaltung für das Projekt:
- "Schul- und Sportentwicklungsplanung im Quartier An den Auewiesen, Zeitplan Schulneubau - Ableitung anhand Raumbuch "neue.schule"
zunächst die Notwendigkeit, die Planung der schulischen Infrastruktur im Rahmen des bestehenden und beauftrgten partizipativen Prozesses für eine mittel- und langfristige Standort- und Betriebsgrößensicherungsplanung fertigzustellen und der Selbstverwaltung zur Beschlussfassung vorzulegen.
In der Planungsausschusssitzung am 10.05.2022 wollte der Schulbauberater, Herr von Winterfeld (neue.schule) einen Sachstandsbericht zum Zeitplan Schulneubau unter Ableitung des zu erstellenden Raumbuchs geben. Da Herr von Winterfeld seine Teilnahme am 10.05.2022 kurzfristig abgesagt hat, soll dieses auf Wunsch der Ausschussmitglieder in der Sitzung des Ausschusses für Bau-, Wege-, Umwelt- und Wirtschaftsförderungsangelegen-heiten am 09.06.2022 nachgeholt werden.
Hinweis: In der Sozialausschusssitzung am 17.05.2022 hat Herr von Winterfeld eine Präsentation zum Thema Schulbau vorgestellt, die dieser Vorlage als Anlage 5 zur Kenntnis beigefügt ist.
- Anlagen -
Anlage_1_Antrag aller Fraktionen_ NEUER_Beschlussvorschlag_10.05.2022_
Anlage_2_Protokoll_PtJ- Koordinierungsgespräch_01.06.2021
Anlage_3_E-Mail_Arcadis_Reflektion_Auftrag
Anlage_4_Lageplan_Machbarkeitsstudie_04_2022
Anlage_5_Präsentation_Schulbau_CvW_Stand_17.05.2022
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Anlage_1_Antrag_Fraktionen_ NEUER_Beschlussvorschlag_10.05.2022 (409 KB) | |||
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2 | Anlage_2_Protokoll_PtJ- Koordinierungsgespräch_01.06.2021 (230 KB) | |||
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3 | Anlage_3_E-Mail_Arcadis_Reflektion_Auftrag (88 KB) | |||
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4 | Anlage_4_ Lageplan_Machbarkeitsstudie_04_2022 (2465 KB) | |||
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5 | Anlage_5_Präsentation_Schulbau_CvW_Stand_17.05.2022 (1856 KB) |
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