Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/20/2022/0572
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Sachbericht
Grundsätzlich ist der Jahresabschluss der Kurverwaltung gemäß § 24 Absatz 1 der Eigenbetriebsverordnung nach den Vorschriften des Kommunalprüfungsgesetzes zu prüfen, es sei denn, der Eigenbetrieb ist von der Jahresabschlussprüfung befreit.
Gemäß Runderlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration „Befreiung von der Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses“ vom 2. März 2020 ist der Eigenbetrieb von der Jahresabschlussprüfung befreit, wenn im jeweiligen Wirtschaftsjahr im Erfolgsplan die Erträge und im Vermögensplan die Auszahlungen jeweils 1.000.000 Euro nicht übersteigen. Sowohl im Wirtschaftsplan 2020 als auch im Wirtschaftsplan 2022 sind die Voraussetzungen des Runderlasses zur Befreiung zur Durchführung einer Jahresabschlussprüfung erfüllt.
Ungeachtet dieser Befreiung von der Jahresabschlussprüfung besteht die Möglichkeit, aus eigener Entscheidung eine Jahresabschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer vornehmen zu lassen. Dieser Prüfungsauftrag wäre dann durch die zu prüfende Einrichtung eigenständig (vormals durch den Landrat) auf eigene Rechnung (wie bisher auch) zu beauftragen.
Im Interesse der Rechtssicherheit eines durch die Buchhaltung aufgestellten Jahresabschlusses, der im Falle der Kurverwaltung Malente einen durch die Gemeinde auszugleichenden Jahresverlust ausweist und mit Blick auf die steuerlichen Aspekte (Umsatzsteuer / Körperschaftsteuer) wird empfohlen, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung der Jahresabschlüsse 2021 und 2022 zu beauftragen
Mit Blick auf eine Prüfungskontinuität sollten auch die Prüfungen der noch ausstehenden Jahresabschlüsse 2021 und 2022 wiederum von der BBH AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin durchgeführt werden.
Die Kurverwaltung wird wie geplant zum 31.12.2022 aufgelöst und geht im gemeindlichen Haushalt auf, so dass eine separate Jahresabschlussprüfung ab 2022 nicht mehr notwendig sein wird.
In der Vergangenheit ist die Prüfung des Jahresabschlusses der Kurverwaltung von
2016 | BeGeKo GmbH, Lübeck |
2017 | invra Treuhand AG (Berlin) |
2018 | invra Treuhand AG (Berlin) |
2019 | BBH AG |
2020 | BBH AG |
vorgenommen worden.
Nachdem zuletzt die invra Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Berlin), seit 10/2019 firmiert unter BBH AG mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2019 der Kurverwaltung Malente beauftragt war, soll diese auch mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2021 und 2022 beauftragt werden.
Damit wäre die BBH sechs Jahre in Folge mit der Prüfung beauftragt. Bei Pflichtprüfungen schreibt das Kommunalprüfungsgesetz in § 9 Absatz 3 vor, dass spätestens nach sechs Jahren in Folge ein Wechsel vorgenommen werden soll.
Lösung/Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten belaufen sich auf 5.400 Euro netto zzgl. Spesen und Reisekosten in Höhe von max. 500 Euro netto. Die Aufwendungen für die Prüfung sind in den Wirtschaftsplänen 2021 und 2022 veranschlagt worden.
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO) | X |
pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO) |
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Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
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Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2021 und des Jahresabschlusses 2022 der Kurverwaltung Malente wird die BBH AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Berlin) beauftragt.