Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - 20/2020/0328-01-01
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Sachbericht
Malente hat zum Ziel, die Gemeinde als Wirtschafts-, Lebens- und Erholungsort zu positionieren. Im Laufe des Zukunftsprozesses wurden darunter konkrete Projekte abgeleitet, u.a. das IGEK-Leitprojekt „Wohn- und Zuzugsinitiative“. Es stiftete 2019 die Motivation, dem Aufruf des Leitprojekts „Wohnen in der Metropolregion Hamburg -bedarfsgerecht, zukunftsfähig, gemeinsam gestalten“ zu folgen und sich als Modellkommune für das Teilprojekt „bedarfsgerechte Wohnqualitäten in der Holsteinischen Schweiz“ zu bewerben. Die direkte Einbettung in den Zukunftsprozess „Unser Malente 2030“ ist somit verwirklicht.
Nachdem die Gemeinde als Teilprojekt ausgewählt wurde, steht sie nun repräsentativ für andere Kommunen in der AktivRegion Schwentine Holsteinische Schweiz und darüber hinaus. Ziel ist, die Nachfrage nach Wohnraum im ländlichen Raum zu ermitteln und auf sich ändernde Zuzugsmuster zu reagieren. Malente lernt somit den Wohnungsmarkt in der Holsteinischen Schweiz genauer kennen und transparenter zu gestalten. Abgeleitet werden geeignete Strategien zur Wohnraumentwicklung. Für weitere Informationen zur Ausgangslage wird auf die Bezugsvorlagen VO/20/2020/0328 und 0328-01 inkl. Anlagen verwiesen.
Im IGEK ist ein klares Wachstumsszenario als Leitbildszenario beschlossen worden. Dieses hat weiterhin Bestand und soll mit der bedarfsgerechten Steuerung der Wohnungsmarktentwicklung unterstützt werden. Für ein Zustandekommen des angestrebten Wachstums ist die Voraussetzung, dass den „Zuzügler*innen“ gute Rahmenbedingungen zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass für die unterschiedlichen Nachfragegruppen (z. B. junge Familien, Best Agers oder Haushaltsgründer*innen) entsprechende Wohnungs- und Infrastrukturangebote zur Verfügung stehen. Die Analyse des Wohnungsmarktes und die Gespräche mit den regionalen Wohnungsmarktakteuren und Arbeitgeber*innen zeigen auf, dass diese notwendigen Rahmenbedingungen aktuell in Malente nicht vorherrschen (vgl. Anlage 1).
Im Rahmen einer Präsentation werden die Gutachterinnen Frau Berger und Frau Flintrop (beide EBP) den aktuellen Arbeitsstand, die wohnungspolitischen Leitlinien mit den darunter gefassten Handlungsfeldern und Zielen vorstellen. Die in der Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen stellen derzeit lediglich den aktuellen Arbeitsstand und Vorschläge dar und werden im weiteren Verlauf unter Einbezug der Selbstverwaltung konkretisiert.
Zum Abschluss des Modul A des Metropolregionen-Modellprojekts „bedarfsgerechte Wohnqualitäten in der Holsteinischen Schweiz“ sind die Handlungsfelder und Ziele, die auf Grundlage der konkret ermittelten Bedarfe in der Gemeinde Malente formuliert wurden, zunächst als wohnungspolitische Leitlinien festzulegen.
Aus den vorstehenden Informationen wurde der Beschlussvorschlag formuliert.
Lösung/Finanzielle Auswirkungen
1. Ergebnisplan
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
- | - | - | - |
2. Investitionsplan
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
- | - | - | - |
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§ 2 I GO) | X |
pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§ 2 II GO) |
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Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
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Gemeindeentwicklung
Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes
Unser Malente 2030.
X |
| Ja |
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| Nein | Begründung: |
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Städtebauförderung
(A)
Die Maßnahme wird teilweise innerhalb des gem. § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebietes der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zentrum" durchgeführt.
X |
| Ja |
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| Nein |
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(B)
Die Abwicklung der Maßnahme erfolgt (auch) unter Einsatz von Städtebaufördermitteln.
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| Ja | Sie ist im IEK der Maßnahme Nr. _______ zuzuordnen. |
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X |
| Nein |
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Die ermittelten Grundzüge der Handlungsfelder und Ziele, die zum Abschluss des Modul A des Metropolregionen-Modellprojekts "bedarfsgerechte Wohnqualitäten in der Holsteinischen Schweiz" den konkret ermittelten Bedarfen in der Gemeinde Malente Rechnung tragen, werden als wohnungspolitische Leitlinien im Sinne der Zielerreichung des IGEK-Leitprojektes Wohn- und Zuzugsinitiative anerkannt. Eine Überprüfung der angestrebten Handlungsfelder, Ziele und Maßnahmen soll im Rahmen einer Evaluierung nach spätestens 5 Jahren erfolgen, ob ggf. Anpassungen bzw. Fortschreibungen erforderlich sind.
- Anlage_1_LP_Wohnen_wohnungspolitische_Leitlinien
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Anlagen: | |||||
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1 | Anlage_1_LP_Wohnen_wohnungspolitische_Leitlinien (496 KB) |
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