Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/20/2022/0555
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Sachbericht
Die Kriegslage in der Ukraine und der dadurch ausgelösten Flüchtlingswelle hat es erforderlich gemacht, dass die Verwaltung der Gemeinde Malente Unterkünfte für die vom Kreis zugewiesenen Flüchtlinge aus der Ukraine sehr kurzfristig zur Verfügung stellen muss.
Daraufhin wurden diverse eigene Räumlichkeiten wie Turnhallen, Unterkunft Godenberg und externe Gebäude geprüft.
Die Räume des ehemaligen CJD-Geländes wurden als geeignet und kurzfristig herstellbar von dem Eigentümer vom 09.03.2022 bis zum 31.12.2022 zur Verfügung gestellt und von der Bürgermeisterin im Rahmen der Eilbedürftigkeit gemäß § 55 Abs. 4 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein angemietet. Da das Gebäude schon einige Zeit leer steht, mussten technische Anlagen wie Heizung, Sanitär, Elektrik überprüft und Vorkehrungen für Brandschutz mit Hilfe des eigenen Personals und ortsansässiger Firmen hergerichtet werden.
Die Ausgaben wurden bei den entsprechenden zuständigen Behörden angezeigt, um diese zu einem späteren Zeitpunkt bei den Zahlungen von Kreis, Land und Bund anrechnen zu können.
Die Eilentscheidung ist der Gemeindevertretung unverzüglich anzuzeigen.
Lösung/Finanzielle Auswirkungen
1. Ergebnisplan
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
60.000,- | 60.000,- |
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2. Finanzplan
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
| 20.000,- |
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3. Rücklagen
(ggf. Ergänzung durch Fiwi)
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§ 2 I GO) |
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pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§ 2 II GO) |
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Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) | X |
Gemeindeentwicklung
Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes
Unser Malente 2030.
X |
| Ja |
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| Nein | Begründung: |
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Städtebauförderung
(A)
Die Maßnahme wird innerhalb des gem. § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebietes der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zentrum" durchgeführt.
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| Ja |
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X |
| Nein |
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(B)
Die Abwicklung der Maßnahme erfolgt (auch) unter Einsatz von Städtebaufördermitteln.
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| Ja | Sie ist im IEK der Maßnahme Nr. _______ zuzuordnen. |
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| Nein |
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Die Eilentscheidung über die Anmietung von Räumlichkeiten für die Unterbringung von asylsuchenden Ausländern, Flüchtlingen und Spätaussiedlern der Bürgermeisterin wird genehmigt.