Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente


Vorlage - VO/20/2022/0550  

Betreff: Eröffnungsbilanz 01.01.2019
Status:öffentlich  
Federführend:Sachbereich 2 - Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Vorberatung
24.03.2022 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen verwiesen   
Ausschuss für Finanzen Vorberatung
30.03.2022 
+++ FÄLLT AUS +++ Sitzung des Ausschusses für Finanzen      
Gemeindevertretung Entscheidung
31.03.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Eröffnungsbilanz Gemeinde Malente 01.01.2019  
Anlagenspiegel Eröffnungsbilanz Gemeinde Malente  
Anhang Eröffnungsbilanz Gemeinde Malente final  
Vollständigkeitserklärung  
Lagebericht Eröffnungsbilanz Gemeinde Malente final  

Sachbericht

 

Am 22.12.2016 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Malente nachstehenden Beschluss gefasst: „Die Gemeindevertretung beschließt die Umstellung des Rechnungswesens zum 01.01.2019 von der kameralen Haushaltsführung gem. GemHVOkameral zur doppischen Haushaltsführung gem. GemHVO-Doppik.“

 

Der Haushaltsplan der Gemeinde wurde erstmalig 2019 nach den Grundsätzen der Doppik aufgestellt, allerdings ohne vorausgehende Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019.

 

Voraussetzung für eine vollumfängliche Umstellung ist die Erfassung und Bewertung des gesamten Vermögens und aller Verbindlichkeiten rückwirkend zum Stichtag 01.01.2019. Die Eröffnungsbilanz gibt Auskunft über die Mittelverwendung bzw. Mittelherkunft und ist zugleich auch die Basis für die nachfolgenden Jahresabschlüsse.

 

Die Gemeinde Malente hat schon im Jahr 2016 begonnen, das Anlagevermögen zu erfassen und zu bewerten. Für diese Aufgaben sind seinerzeit Planstellen in der Kämmerei geschaffen worden. Durch Personalfluktuation (Leitung und Sachbearbeitung) konnte die Eröffnungsbilanz nicht fristgerecht fertig gestellt werden. Nach der Neubesetzung der Sachbereichsleitung Ende 2019 zeigte sich schnell, dass der vorhandene Datenbestand überarbeitungs- und ergänzungsbedürftig ist. Aber durch mehrfache Personalwechsel und zwischenzeitliche Vakanzen in der Sachbearbeitung verzögerte sich die Aufstellung der Eröffnungsbilanz weiterhin. Zwischenzeitlich ist ein externer Dienstleister beauftragt worden, die Gemeinde Malente bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanz zu begleiten und zu überstützen.

 

Die aufgelaufenen Verzögerungen bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz ergaben dann ein Gespräch mit dem Landrat des Kreises Ostholstein, Vertretern des Landes, der Kommunalaufsicht, den Fraktionsvorsitzenden der Selbstverwaltung der Gemeinde, der Bürgermeisterin und Mitarbeitern der Verwaltung am 09.12.2021. Ziel sollte es sein, den derzeitigen haushaltsrechtlichen Zustand der Gemeinde ohne Eröffnungsbilanz, Jahresabschlüsse und genehmigungsfähige Haushaltspläne zeitnah zu beenden.

 

Ergebnis des Gesprächs war die von allen Beteiligten mitgetragene Entscheidung, die Erfassung und Bewertung des gemeindlichen Vermögens im ersten Quartal 2022 abzuschließen und zum 31.03.2022 die Eröffnungsbilanz zur Beschlussfassung in der Gemeindevertretung vorzulegen. Im Anschluss daran sind bis zum 30.06.2022 die Jahresabschlüsse der Jahre 2019 und 2020 vorzulegen. Erklärtes Ziel ist, den Zustand der fehlenden Eröffnungsbilanz und Jahresabschlüsse formal- zeitnah zu beenden. Es bestand Konsens, dass weitere Ermittlungen zur Eröffnungsbilanz nur zu erheblichen Nachteilen der Gemeinde führen, da mangels Eröffnungsbilanz und fehlender Jahresabschlüsse die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gemeinde nicht beurteilt werden kann und somit die zukünftigen Haushaltspläne nicht beschlossen (und genehmigt) werden können. 

 

Die nunmehr vorliegende Bilanz und der Anhang sind mit Hilfe des externen Dienstleisters aufgestellt worden, insbesondere sind die Gebäude, das Infrastrukturvermögen und die Grundstücke neu aufgearbeitet worden. Ein weiterer Dienstleister hat die Vermögensgegenstände der Entwässerung im Rahmen der Gebührenberechnung für das Niederschlagswasser aufgenommen und bewertet.

 

Als stichtagsbezogene Gegenüberstellung der Aktiva (Vermögen) und der Passiva (Mittelherkunft) zum Stichtag 01.01.2019 gibt die Bilanz einen Überblick über das kommunale Vermögen und seine Finanzierung. Sie ist damit das Spiegelbild des Wirtschaftens der Gemeinde in der Vergangenheit. Der Aufbau der Bilanz ist gesetzlich geregelt. Die Bilanzierungsgrundsätze wurden angewandt. Eine Vollständigkeitserklärung wurde beigefügt.

 

Die Eröffnungsbilanz wird in der Sitzung von dem unterstützenden Dienstleister Axians Public Consulting GmbH vorgestellt. Im Anschluss besteht die Möglichkeit Fragen zu stellen.

 

Die Eröffnungsbilanz wird, spätestens bis Ende 2023, durch das Gemeindeprüfungsamt des Kreises geprüft. Sollten hieraus oder aus Erkenntnissen der folgenden Jahresabschlüsse Berichtigungen der Eröffnungsbilanz notwendig werden, so können diese gemäß den gesetzlichen Vorschriften in den nächsten 5 Jahren nach der Eröffnungsbilanz ergebnisneutral korrigiert werden; sie sind mithin kein Grund, die Eröffnungsbilanz nicht zu beschließen.

 

 


Lösung/Finanzielle Auswirkungen

 

 

1. Ergebnisplan

 

 

 

zukünftig jährlich

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

 

 

 

 

 

 

2. Finanzplan

 

zukünftig hrlich

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

 

 

 

 

 

 

3. Rücklagen

 

(ggf. Ergänzung durch Fiwi)

 

Es handelt sich um eine

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§ 2 I GO)

 

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe 2 II GO)

 

Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO)

 

 

Gemeindeentwicklung

 

Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes

Unser Malente 2030.

 

 

 

Ja

 

 

 

 

 

 

 

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

 

Städtebauförderung

 

(A)

Die Maßnahme wird innerhalb des gem. § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebietes der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zentrum" durchgeführt.

 

 

 

Ja

 

 

 

 

 

 

 

Nein

 

 

 

 

 

 

(B)

Die Abwicklung der Maßnahme erfolgt (auch) unter Einsatz von Städtebaufördermitteln.

 

 

 

Ja

Sie ist im IEK der Maßnahme Nr. _______ zuzuordnen.

 

 

 

 

 

 

Nein

 

 

 

 

 

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Malente beschließt die erste Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 mit einer Bilanzsumme von 32.846.177,80 Euro

 


- Anlagen -

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Eröffnungsbilanz Gemeinde Malente 01.01.2019 (168 KB)      
Anlage 2 2 Anlagenspiegel Eröffnungsbilanz Gemeinde Malente (240 KB)      
Anlage 3 3 Anhang Eröffnungsbilanz Gemeinde Malente final (922 KB)      
Anlage 4 4 Vollständigkeitserklärung (82 KB)      
Anlage 5 5 Lagebericht Eröffnungsbilanz Gemeinde Malente final (457 KB)