Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente


Vorlage - VO/20/2022/0546  

Betreff: Förderprogramm Innenstadtentwicklung (Innenstadtprogramm) SH
Zentrumsmanagement Malente - Zuwendungsbescheid vom 21.01.2022
Grundsatzbeschluss: Bereitstellung kommunaler Eigenanteil zum Projektbudget
Status:öffentlich  
Federführend:Stabsstelle Gemeindeentwicklung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen
24.03.2022 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen zurückgestellt   
Gemeindevertretung Entscheidung
31.03.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung zurückgestellt   
28.06.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Anlage_1_Auszug_GV_13.09.2021_ Innenstadtprogramm S-H _Ö28  
Anlage_2_Auszug_FA_23.09.2021_Innenstadtprogramm_Ö8  
Anlage_3_Projektskizze_Innenstadtprogramm_Malente_final  
Anlage_4_IB.SH_Info_Förderung-der-Innenstadtentwicklung  

Sachbericht

Auf den einstimmigen Grundsatzbeschluss zur Antragstellung in der Sitzung der Gemeindevertretung am 13.09.2021 wird zunächst verwiesen (vgl. Anlage 1).

Der Anlage 2, Bericht zum Sachstand des Antragsverfahren in der Sitzung des Finanzausschusses vom 23.09.2021 ist zu entnehmen, dass nach der Beauftragung der Verwaltung zur Antragsstellung ein Gespräch mit der IB.SH geführt wurde. Darin wurde angeraten, umgehend einen "Pro-Forma-Antrag" zu stellen, da es sich hier um ein sogenanntes Windhundverfahren handelt, das Förderprogramm bereits überzeichnet

re und die Anmeldefrist in wenigen Tagen auslaufen würde.

 

Mit Datum vom 17.09.2021 wurde mit beigefügter Projektskizze (Anlage 3) daher umgehend ein Antrag für die Maßnahme Zentrumsmanagement Malente bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) eingereicht. Insgesamt wurden Mittel i. H. von 666.667 € angemeldet, u.a. für Personalkosten für 1,5 Stellen für ein Gemeindemanagement, das die Eigentümer, Gastronomie und Einzelhändler im Zentrum anspricht, diese für die Umsetzung von Maßnahmen/Projekten gewinnt und den gesamten Prozess steuert.

Gemäßrderrichtlinie:

  • erfolgt eine Zuwendung auf Antrag als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses in Höhe von maximal 75 % der zuwendungsfähigen Kosten.
  • Die Förderhöchstsumme wird auf 500.000 € pro Zielgebiet begrenzt. Es gilt eine Mindestfördersumme in Höhe von 30.000 €.
  • Förderfähig sind auch Anträge zur Einrichtung eines Projektfonds, um auf Grundlage eines konzeptionellen Rahmens mehrere Einzelmaßnahmen daraus zu finanzieren.

 

Die kurzfristige Umsetzung der im Antrag beschriebenen Maßnahmen, die die

Anziehungskraft des Zentrums stärken, tragen dem Förderzweck Rechnung.

 

Wesentliches Förderziel und Zuwendungszweck im Programm zur Förderung der Innenstadtentwicklung und der Stadt-und Ortszentren ist eine schnelle Wiederbelebung des Zentrums, auch wegen der erschwerten Herausforderungen, die sich durch die Covid19-Pandemie noch verschärft haben, als auch Defiziten und Negativentwicklungen, die auf langfristigen Wandlungsprozessen ruhen, unbürokratisch entgegen zu wirken.

 

Mit Datum vom 21.01.2022 erging aus dem Innenstadtprogram des Landes SH ein Zuwendungsbescheid durch die IB.SH über die Förderhöchstsumme von 500.000 € r die Maßnahme Zentrumsmanagement Malente. Der Bewilligungszeitraum beginnt am 22.01.2022 und endet am 31.12.2024. Die Maßnahme Zentrumsmanagement Malente wird als Projektfonds bewilligt. Der Bewilligung liegen die eingereichten Unterlagen (Projektskizze, GV-Beschluss) zu Grunde, die ausdrücklich als Bestandteil des Zuwendungsbescheides durch die IB.SH für verbindlich erklärt wurden.

 

Der Projektskizze ist unter 2. Höhe und Strukturierung des Fonds zu entnehmen:

Zur Umsetzung der im Antrag beschriebenen Maßnahmen richtet die Gemeinde einen Projektfonds ein. Über die Verwendung der Mittel entscheidet eine lokale Lenkungsgruppe.

2.1. Höhe des Fonds:

Die Kalkulation des veranschlagten Projektbudgets basiert auf einer überschlägigen Schätzung der Kosten für die Maßnahmenpakete. Die Werte basieren auf Recherchen und Erfahrungen mit vergleichbaren Maßnahmen. Die Mnahmen, die im Rahmen des „Zentrumsmanagement Malente“ umgesetzt werden sollen und die Beantragung der entsprechenden Fördermittel, sind am 13.09.2021 durch die Gemeindevertretung beschlossen worden.

 

r den kommunalen Eigenanteil von 166.700 € ist für den Förderzeitraum 2022 - 2024 zunächst ein Grundsatzbeschluss zur Bereitstellung der Mittel einzuholen. Die Eigenmittel

r das Jahr 2022 sind aus dem Ergebnishaushalt, Produktkonto 5.1.1.20 Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, bereitzustellen. Unter dem Konto 5429720

wurde im Rahmen der Haushaltsvorplanungen 2022 eine Summe von 25.000 € als

vorausschauender Ansatz für Fördermittelantragsverfahren, die außerhalb des Städtebau-rderprogramms gestellt werden, durch die Verwaltung eingeplant. Diese werden jetzt für die Eigenmittel verwendet. In den Jahren 2023 und 2024 ist unter dem Produkt 5.1.1.20 im Ergebnisplan ein neues Konto Zentrenmanagement 5429740 einzurichten. Hier sind Mittel i. H. von jeweils 70.850 € per anno bereitzustellen.

 

Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt auf Abruf, in zwei Raten. Im Jahr 2022 sollten mindestens 250.000 € abgerufen werden. Die kommunalen Eigenmittel sind über die Gesamtlaufzeit bereitzustellen. Nach dem 31.12.2024nnen keine Fördermittel mehr eingesetzt werden. 

 

Aus den vorstehenden Informationen wurde der Beschlussvorschlag entwickelt.

 

 

 

 

 

 


Lösung/Finanzielle Auswirkungen

 

 

1. Ergebnisplan

 

 

zukünftig jährlich

lfd. Jahr 2022

Folgejahr 2023

Folgejahr 2024

-

25.000,00 €

70.850,00 €

70.850,00 €

 

 

2. Finanzplan

 

zukünftig jährlich

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

-

25.000,00 €

70.850,00 €

70.850,00 €

3. Rücklagen

 

(ggf. Ergänzung durch Fiwi)

 

Es handelt sich um eine

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§ 2 I GO)

X

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe 2 II GO)

 

Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO)

 

 

Gemeindeentwicklung

Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes

Unser Malente 2030.

 

X

 

Ja

 

 

 

 

 

 

 

Nein

Begründung:

 

 

 

 

Städtebauförderung

 

(A)

Die Maßnahme wird innerhalb des gem. § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebietes der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zentrum" durchgeführt.

 

X

 

Ja

 

 

 

 

 

 

 

Nein

 

 

 

 

 

 

(B)

Die Abwicklung der Maßnahme erfolgt (auch) unter Einsatz von Städtebaufördermitteln.

 

 

 

Ja

Sie ist im IEK der Maßnahme Nr. _______ zuzuordnen.

 

 

 

 

X

 

Nein

 

 

 

 

 

 


Aufbauend auf die Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 13.09.2021, dass die Gemeinde Malente einen Antrag auf Förderung aus dem Innenstadtprogramm des Landes SH stellen wird, i. V. m. dem vorliegenden Zuwendungsbescheid vom 21.01.2022 über die Förderhöchstsumme von 500.000 €, wird r die Bereitstellung des kommunalen Eigenanteils von 166.700 € r den Förderzeitraum 2022 bis 2024 folgender Grundsatzbeschluss gefasst:

a)      Die im Ergebnishaushalt 2022 unter dem Produktkonto: 5.1.1.20 – 5429720 durch die Verwaltung eingeplante Summe von 25.000 € wird im Rahmen der kommenden Haushaltsberatungen und Beschlussfassungen für das Haushaltsjahr 2022 als anteiliger gemeindlicher Eigenanteil vorab bestätigt.

b)      Die Eigenmittelanteile für die Jahre 2023 und 2024 i. H. von jeweils 70.850 € per anno sind unter dem Produkt 5.1.1.20 im Ergebnisplan unter dem neu einzurichtenden Konto Zentrenmanagement: 5429740 bereitzustellen.

 


- Anlagen -

Anlage_1_Auszug_GV_13.09.2021_Innenstadtprogramm S-H_Ö28

Anlage_2_Auszug_FA_23.09.2021_Innenstadtprogramm_Ö8

Anlage_3_Projektskizze_Innenstadtprogramm_Malente_final

Anlage_4_IB.SH_Info_Förderung-der-Innenstadtentwicklung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_1_Auszug_GV_13.09.2021_ Innenstadtprogramm S-H _Ö28 (144 KB)      
Anlage 2 2 Anlage_2_Auszug_FA_23.09.2021_Innenstadtprogramm_Ö8 (169 KB)      
Anlage 3 3 Anlage_3_Projektskizze_Innenstadtprogramm_Malente_final (341 KB)      
Anlage 4 4 Anlage_4_IB.SH_Info_Förderung-der-Innenstadtentwicklung (73 KB)