Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente


Vorlage - VO/20/2022/0543  

Betreff: Widmung von Straßen; hier: Teilabschnitt Kampstraße
Status:öffentlich  
Federführend:Sachbereich 3 - Bürgerservice   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau-, Wege-, Umwelt- und Wirtschaftsförderungsangelegenheiten Vorberatung
03.03.2022 
Sitzung des Ausschusses für Bau-, Wege-, Umwelt- und Wirtschaftsförderungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Entscheidung
31.03.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Kampstraße  

Sachbericht

Der Teilabschnitt der Kampstraße (Grundbuch von Malente, Flur 6, Gemarkung Malente, Flurstücke Nr. 48/67, 48/25, 48/46, 48/39, 48/65, 48/63, 53/5, 53/6, 54/3, 54/11, 56/6 und 59/7) ist bisher nicht gewidmet worden, obwohl er bereits für den öffentlichen Verkehr freigegeben wurde. Die Widmung ist nunmehr nachzuholen.

 


Lösung/Finanzielle Auswirkungen

 

 

1. Ergebnisplan

 

 

 

zukünftig jährlich

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

 

0

0

0

 

 

2. Finanzplan

 

zukünftig jährlich

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

 

0

0

0

 

 

3. Rücklagen

 

(ggf. Ergänzung durch Fiwi )

 

Es handelt sich um eine

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO)

 

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe2 II GO)

 

Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO)

X

 

Gemeindeentwicklung

 

Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes

Unser Malente 2030.

 

 

 

Ja

 

 

 

 

 

x

 

Nein

Begründung: kein Bezug

 

 

 

 

 

 

Städtebauförderung

 

(A)

Die Maßnahme wird innerhalb des gem. § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebietes der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zentrum" durchgeführt.

 

 

 

Ja

 

 

 

 

 

x

 

Nein

 

 

 

 

 

 

(B)

Die Abwicklung der Maßnahme erfolgt (auch) unter Einsatz von Städtebaufördermitteln.

 

 

 

Ja

Sie ist im IEK der Maßnahme Nr. _______ zuzuordnen.

 

 

 

 

x

 

Nein

 

 

 

 

 

 


Die Gemeindevertretung beschließt, den im anliegenden Auszug aus der Liegenschaftskarte mit XXX gekennzeichneten Teilabschnitt der Kampstraße

- eingetragen im Grundbuch von Malente, Flur 6, Gemarkung Malente, Flurstücke Nr. 48/67, 48/25, 48/46, 48/39, 48/65, 48/63, 53/5, 53/6, 54/3, 54/11, 56/6 und 59/7-

gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) Schleswig-Holstein zu widmen und nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 a Str.WG als Ortsstraße einzuteilen sowie für den öffentlichen Verkehr freizugeben und öffentlich bekannt zu machen.


- Anlagen -

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kampstraße (307 KB)