Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/20/2022/0541
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Sachbericht
Im Mai 2023 werden in Schleswig-Holstein die Kommunalwahlen für die Gemeinde- und Kreisvertretungen stattfinden.
Zur Vorbereitung der Gemeindewahl (Einteilung der Wahlkreise und Zulassung der Wahlvorschläge) ist nach § 12 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) ein Gemeindewahlausschuss zu bilden. Den Wahlausschuss bilden die Wahlleitung (Bürgermeister/in) als Vorsitzende/r und acht Beisitzerinnen und Beisitzer. Die Gemeindevertretung wählt die acht Beisitzerinnen und Beisitzer sowie deren direkten Stellvertreterinnen und Stellvertreter vor jeder Wahl aus dem Kreis der Wahlberechtigten. Dabei sollen möglichst die im Wahlgebiet vertretenen politischen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden (§ 12 Abs. 3 GKWG).
Bei der Wahl ist zu beachten, dass dem Gemeindewahlausschuss nur diejenigen Wahlberechtigten angehören dürfen, die nicht Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber oder Vertrauenspersonen bzw. stellvertretende Vertrauenspersonen für die Wahlvorschläge sind (§ 55 GKWG).
Die Kommunalaufsicht des Kreises Ostholstein hat die Gemeindevertretung in der Verfügung vom 27.12.2021 aufgefordert nunmehr unverzüglich Beisitzerinnen und Beisitzer für den Gemeindewahlausschuss zur Kommunalwahl 2023 zu bestimmen.
Lösung/Finanzielle Auswirkungen
Für die Besetzung des Gemeindewahlausschusses fallen 2022 und 2023 Kosten für Sitzungsgelder und ggf. Porto an.
1. Ergebnisplan
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
| 300,- | 600,- |
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2. Finanzplan
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
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3. Rücklagen
(ggf. Ergänzung durch Fiwi )
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO) |
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pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO) |
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Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) | X |
Gemeindeentwicklung
Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes
Unser Malente 2030.
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| Ja |
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x |
| Nein | Begründung: kein Bezug |
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Städtebauförderung
(A)
Die Maßnahme wird innerhalb des gem. § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebietes der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zentrum" durchgeführt.
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| Ja |
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x |
| Nein | Kein Bezug |
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(B)
Die Abwicklung der Maßnahme erfolgt (auch) unter Einsatz von Städtebaufördermitteln.
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| Ja | Sie ist im IEK der Maßnahme Nr. _______ zuzuordnen. |
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x |
| Nein |
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Die Gemeindevertretung wählt die in der Sitzung benannten Personen als Beisitzerinnen und Beisitzer sowie deren persönliche Stellvertreterinnen und Stellvertreter als Mitglieder des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl 2023.
- Anlagen -