Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - 2019/0120-02-01-04
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Sachbericht
Auf die Historie zur Erstellung der energetischen Quartierskonzepte „Innenstadt“ und „Dieksee“, i. V. m. deren Ergebnissen und Fördermittelzusagen für die Implementierung von zwei Sanierungsmanagern, die sich aus den Bezugsvorlagen ergeben, wird zunächst verwiesen.
Nachdem das Umsetzungsmanagement für das Klimaquartier Innenstadt durch die DSK, in Person von Herrn Johannes Watermann, die Arbeit bei den Gemeindewerken Malente AöR zum 01.11.2021 aufgenommen hat (vgl. dazu: Sanierungsmanagement – Gemeindewerke Malente (gemeindewerke-malente.de)), beginnt jetzt die Umsetzungsplanung zur Realisierung der Nahwärmeversorgung in den beiden Klimaquartieren.
Um im Jahr 2022 in den Umsetzungsprozess zum Wärmenetzaufbau einsteigen zu können, sind gleichlautende Grundsatzbeschlüsse durch die Gemeindevertretung (nächste Sitzung am 14.12.2021) und des Verwaltungsrats der GWM AöR (nächste Sitzung am 16.12.2021) zu fassen.
Der Grundsatzbeschluss beinhaltet die politische Willensbildung zur Umsetzung der leitungsgebundenen, kommunalen Wärmeversorgung für die Klimaquartiere Zentrum und Innenstadt, um die, in den beschlossenen energetischen Konzepten beschriebenen Zielsetzungen, der Treibhausgasneutralität (THG), zu erreichen. Eine Alternative zum Gasnetz, um fossile Energieträger abzulösen und den CO2-Minderungszielen der Gemeinde Rechnung zu tragen, soll aufgebaut werden.
Perspektivisch ist der Aufbau einer leitungsgebundenen, kommunalen Wärmeversorgung für das gesamte Gemeindegebiet durch ortsübergreifende Maßnahmen anzustreben. Eine Prüfung im Sinne der Strategie Malente 2030 (IGEK), und damit die Integration des gesamten Gemeindegebietes, insbesondere der Dorfschaften und Ortsteile, in dieses Klimaschutzprojekt, ist parallel anzustoßen.
Entsprechende vertragliche Regelungen (z.B. Fernwärmesicherungsvertrag u.a.) zwischen der Gemeinde Malente und den GWM AöR sind vorzubereiten, final zu verhandeln und den jeweiligen Beratungs- und Entscheidungsgremien zur Beschlussfassung vorzulegen.
Parallel dazu sind die erforderlichen Planungsleistungen und Preiskalkulationen für das Wärmenetz und die Wärmeerzeugungsanlage(n) seitens der GWM AöR zu finalisieren und notwendige Wärmelieferverträge zu erarbeiten. Diese Dokumente sind dem jeweils zuständigen Gremium zur Beschlussfassung vorzulegen. Diese Planungen werden eng zwischen den zuständigen Stellen in der Verwaltung und den GWM AöR abgestimmt, um Synergien, bspw. bei geplanten Arbeiten im Straßenraum, zu heben.
Die GWM AöR wird die notwendige Finanzierung unter Ausschöpfung der möglichen Fördermittel aufstellen, verhandeln und dem Verwaltungsrat zur Beschlussfassung der Finanzierung/Kreditaufnahme vorlegen.
Die Selbstverwaltung sowie die Mitglieder des Verwaltungsrats der GWM AöR werden im Rahmen eines digitalen Informationsformates vor den Beschlussfassungen durch das Sanierungsmanagement (Hrn. Watermann und Hrn. Broekmans) über den Umsetzungsprozess detailliert informiert.
Der Beschlussvorschlag wurde aus den vorstehenden Informationen, in Abstimmung mit den GWM AöR und dem Sanierungsmanagement, formuliert.
Lösung/Finanzielle Auswirkungen
- Ergebnisplan
Keine Auswirkungen durch diese vorbereitende Beschlussfassung
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
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- Finanzplan
Keine Auswirkungen durch diese vorbereitende Beschlussfassung
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
- | - | - | - |
3. Rücklagen
(ggf. Ergänzung durch Fiwi )
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO) | X |
pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO) |
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Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
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Gemeindeentwicklung
Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes
Unser Malente 2030.
X |
| Ja |
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| Nein | Begründung: |
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Städtebauförderung
(A)
Die Maßnahme wird innerhalb des gem. § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebietes der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zentrum" durchgeführt.
X |
| Ja |
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| Nein |
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(B)
Die Abwicklung der Maßnahme erfolgt (auch) unter Einsatz von Städtebaufördermitteln.
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| Ja | Sie ist im IEK der Maßnahme Nr. _______ zuzuordnen. |
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X |
| Nein |
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- Die Umsetzung der leitungsgebundenen, kommunalen Wärmeversorgung für die Klimaquartiere Zentrum und Dieksee wird durch die Gemeindevertretung beschlossen. Eine perspektivische Prüfung zur Ausweitung auf das gesamte Gemeindegebiet wird erwartet. Klimapolitische Zielsetzung ist die Treibhausgas (THG) neutrale Großgemeinde; der Aufbau einer Alternative zum Gasnetz, um fossile Energieträger abzulösen und den CO2-Minderungszielen der Gemeinde Malente Rechnung zu tragen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden vertraglichen Regelungen zwischen der Gemeinde Malente und den Gemeindewerken Malente AöR (GWM AöR) vorzubereiten, final zu verhandeln und den Beratungs- und Entscheidungs- gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.
- Parallel dazu werden die erforderlichen Planungsleistungen und Preiskalkulationen für das Wärmenetz und die Wärmeerzeugungsanlage(n) seitens der GWM AöR finalisiert und die notwendigen Wärmelieferverträge erarbeitet. Diese Dokumente sind dem jeweils zuständigen Gremium zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Planungen sind in enger Abstimmung mit den zuständigen Stellen in der Verwaltung und den GWM AöR abzustimmen, auch um Synergien bei den städtebaulichen- und IGEK- Planungen (z.B. geplante Arbeiten im Straßenraum o.ä.) zu heben.
- Anlagen -