Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/20/2021/0509-02
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Sachbericht
Grundsätzliches zur Haushaltsplanung 2022:
Derzeitiger Sachstand ist, dass die Eröffnungsbilanz 2019 nicht vorliegt.
Auszug aus dem Haushaltserlass vom 21.09.2022
„Es wird darauf hingewiesen, dass für das Haushaltsgenehmigungsverfahren 2022 das Vorliegen des Jahresabschlusses 2020 erforderlich ist. Bei Gemeinden, die noch nicht alle Jahresabschlüsse fristgerecht vorlegen konnten, ist einem entsprechenden Beschluss über die Haushaltssatzung durch die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister regelmäßig gemäß Paragraph 43 Gemeindeordnung zu widersprechen beziehungsweise muss er regelmäßig durch die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde gemäß Paragraph 123 Gemeindeordnung beanstandet werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Voraussetzungen nach Paragraph 84 Absatz 5, Paragraph 85 Absatz 6 sowie Paragraph 86 Absatz 4 Gemeindeordnung nicht erfüllt sind. Über die bedingte aufsichtliche Duldung von Ausnahmen von diesem Grund-satz entscheidet bei kreisangehörigen Gemeinden mit Ausnahme der Städte ab 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Ämtern die Kommunalaufsichtsbehörde nach Zustimmung des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung im Einzelfall. Ein möglichst frühzeitiger Austausch mit der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde wird daher dringend empfohlen.“
(Der Haushaltserlass ist unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/K/kommunales/Downloads/Downloads_Finanzen/Gemeindehaushaltsreform/regelungen/Haushaltserlass_2022.pdf?__blob=publicationFile&v=2 abrufbar.)
§ 77 Absatz 1 der Gemeindeordnung besagt folgendes: „Die Gemeinde hat für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.“
Rückblick in das Jahr 2021:
Im Hinblick auf das oben dargestellte Haushaltsgenehmigungsverfahren, welches für das Jahr 2021 ebenso einschlägig war, wurde im Jahr 2021 in der Verwaltung die Aufstellung des Haushalts 2021 zugunsten der Aufarbeitung der Eröffnungsbilanz zurückgestellt. Von Seiten der Gemeinde war angedacht, im Oktober/November einen Doppelhaushalt 2021/2022 zu erlassen. Die Eröffnungsbilanz sollte im Dezember vorliegen.
Am 05.08.2021 erließ die Kommunalverwaltung eine Verfügung, dass die obige Zeitplanung für 2021 nicht akzeptiert werden kann und der Erlass der Haushaltssatzung 2021 die vordringlichste Aufgabe der Gemeinde ist. (Verfügung der Kommunalaufsicht Anlage 1 zur Vorlage VO/20/2021/0504)
Zu der fehlenden Haushaltssatzung nimmt die Kommunalaufsicht wie folgt ausführlich Stellung:
„Aufgrund der fehlenden genehmigten und bekannt gemachten Haushaltssatzung 2021 befindet sich die Gemeinde Malente z.Zt. in der vorläufigen Haushaltsführung. Eine vorläufige Haushaltsführung eröffnet einer Gemeinde die Möglichkeit, die Verwaltungsgeschäfte aufrechtzuerhalten und eine beschränkte Haushaltswirtschaft durchzuführen. Diese Regelung ist in der Praxis vor allem bei Fehlbetragsgemeinden von Bedeutung, damit bis zur Genehmigung durch die Kommunalaufsicht und der anschließenden Bekanntgabe durch die Gemeinde zwingend zu leistende Ausgaben möglich sind.
Die Interimswirtschaft ist eine für einen kurzfristigen Zeitraum vorgesehene Notlösung, die eine Abweichung vom Etatrecht nur innerhalb enger Grenzen zulässt.
Grundsätzlich tritt die Haushaltssatzung mit Beginn des Haushaltsjahres in Kraft und gilt für das Haushaltsjahr ($ 95 Abs. 3 GO - Anm.: GO in alter Fassung). Dies erfordert eine rechtzeitige Beratung und Verabschiedung durch die Gemeindevertretung noch im alten Haushaltsjahr, sodass die Haushaltssatzung nach der entsprechenden Bekanntmachung am 01. Januar des neuen Haushaltsjahres in Kraft treten kann. Dies wird [...] häufig nicht möglich sein. Dennoch muss die Gemeinde auch im Zeitraum
vom Beginn des Haushaltsjahres (1. Januar) bis zur Bekanntmachung in der Lage sein, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Die Vorschrift trifft hier Regelungen speziell für diesen Zeitraum. Danach darf die Gemeinde Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Fortsetzung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind; sie darf insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Investitionsleistungen, für die im Haushaltsplan eines Vorjahres Beträge vorgesehen waren, fortsetzen [...] Im Umkehrschluss bedeutet dies aber auch, dass die Gemeinde in der Interimszeit keine neuen rechtlichen Verpflichtungen eingehen darf. (Kommentar Kommunalverfassungsrecht Schleswig-Holstein, Bülow, Erps, Schliesky, von Allwörden, Kommentar zur Gemeindeordnung, Nielsen zu 8 95 c GO alte Fassug).
…..
Erst nach der Vorlage der Haushaltssatzung 2021 und des Haushaltsplanes 2021 wird sich im anschließenden Prüfungsverfahren ergeben, ob trotz des fehlenden Jahresabschlusses 2019 in Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung eine bedingte aufsichtliche Duldung und damit eine Genehmigung der Haushaltssatzung möglich ist.
…..
Die Vorlage der Haushaltssatzung und des Haushaltes 2021 ist die vordringlichste Aufgabe der Gemeinde Malente.“ Zitat Ende
In dem Schreiben wird auch ausgeführt, dass die Gemeinde weiterhin dringlichst die Eröffnungsbilanz, sowie die fehlenden Jahresabschlüsse aufzuarbeiten hat.
Die Verwaltung ist der Verfügung gefolgt und hat die Präferenzen in der Reihenfolge der Aufgabenabarbeitung geändert. Am 13.September 2021 hat die Gemeindevertretung den Haushalt 2021 mit 15 Ja- zu 10 Nein-Stimmen beschlossen.
Derzeit prüfen das Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung und die Kommunalaufsicht, ob für den Haushalt 2021 eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann.
Um Synergieeffekte bei den Arbeitsabläufen nutzen zu können wurde parallel zur Haushaltsplanung 2021 auch die Haushaltsplanung 2022 seitens der Verwaltung angestoßen. Mit Blick auf die sehr begrenzten Personalressourcen im Fachdienst Finanzen und natürlich auch auf die Verfügung der Kommunalaufsicht sollte der Haushalt 2022 wie gewohnt in der Dezembersitzung der Gemeindevertretung beraten werden, so dass rechtzeitig für das neue Kalenderjahr ein Haushalt beschlossen werden kann.
Der bisherige Beratungsverlauf zur Haushaltsplanung 2022 gestaltete sich wie folgt:
Gremium | Datum | Inhalt der Beratung | Ergebnis |
Ausschuss für Finanzen | Vorberatung zum Haushalt 2022 | Kenntnisnahme | |
Ausschuss für Bau-, Wege-, Umwelt- und Wirtschaftsförderungs-angelegenheiten | Haushaltsberatung 2022 Sachbereich 4 - Bauamt und Städtebausanierung | Beschlossen mit Änderungen; | |
Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport | Haushaltsberatung 2022 - Sachbereich 3 | Beratung verschoben | |
Hauptausschuss | Haushaltsberatung 2022 - Stellenplan | Beschlossen mit Änderungen; einstimmig | |
Hauptausschuss | Haushaltsberatung 2022 - Sachbereich 1 | Beschlossen; 8 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung | |
Hauptausschuss | Haushaltsberatung 2022 - Sachbereich 3/Feuerwehr | Beschlossen; mit 7 Ja-Stimmen zu 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung | |
Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport | Haushaltsberatung 2022 - Sachbereich 3 | Mit Änderungen mit 8 Ja-Stimmen beschlossen | |
Ausschuss für Finanzen | Haushaltplan 2022 mit den eingearbeiteten Änderungen aus den Fachausschüssen (s.o.) sowie einem weiteren Kürzungsvorschlag der Verwaltung | Beratung verschoben |
Der Haushaltsplanung 2022 ist somit in allen vorberatenden Fachausschüssen zuge-stimmt worden. Die in den Fachausschüssen beschlossenen Änderungen sind die Sitzungsvorlage für die abschließende Sitzung des Finanzausschusses (16.11.21) eingearbeitet worden, so dass der Selbstverwaltung das zusammengetragene Ergebnis der Fachausschussbeschlüsse vorlag.
In der letzten vorberatenden Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 16.11.2021 vor der Gemeindevertretung ist der Tagordnungspunkt von der Tagesordnung genommen worden, da die Teilfinanzpläne auf Teilproduktebene nur digital und nicht in Papierform zur Verfügung gestellt wurden und die kommunalaufsichtliche Stellungnahme/Genehmigung zum Haushalt 2021 noch nicht vorliegt. Nach mehrheitlicher Auffassung im Finanzausschuss sollte die Stellungnahme der Kommunalaufsicht zum Haushalt 2021 abgewartet werden, um im Haushalt 2022 auf eventuelle Anmerkungen der Kommunalaufsicht zum Haushalt 2021 reagieren zu können.
Am 09.12.2021 findet ein Gespräch mit Vertretern des Ministeriums, des Kreises, der Selbstverwaltung der Gemeinde und Mitarbeitern der Verwaltung zum Thema „Mögliche Ausnahme vom Grundsatz der vorzulegenden Jahresabschlüsse“ statt. Neben dem Umgang mit dem Haushalt 2021 soll in diesem Gespräch auch in einem Ausblick auf den Haushalt 2022 eingegangen werden. Sollten sich aus diesem Gespräch Anhaltspunkte für die Haushaltsplanung 2022 ergeben, wird die Verwaltung diese aufbereiten und kurzfristig zur Verfügung stellen.
Von Seiten mehrerer Fraktionen wurde kein Bedarf gesehen, im Nachgang zum Gespräch beim Kreis in einer Finanzausschusssitzung ebenfalls am 09.12.2021 den Haushaltsplan 2022 zu beraten. Daher wird der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan ohne abschließende Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vorgelegt.
Objektiv betrachtet stehen die Haushaltssatzungen in keinem Abhängigkeitsverhältnis zueinander. Es sind jeweils Satzungen, die nur für ein Kalenderjahr beschlossen werden. An dieser Stelle sei nochmal der Hinweis auf das obige Zitat erlaubt: „Grundsätzlich tritt die Haushaltssatzung mit Beginn des Haushaltsjahres in Kraft und gilt für das Haushaltsjahr Dies erfordert eine rechtzeitige Beratung und Verabschiedung durch die Gemeindevertretung noch im alten Haushaltsjahr…..“ Zitat Ende
Sollte es Beanstandungen zum Haushalt 2021 geben, wird die Kommunalaufsicht diese Beanstandungen zum Haushalt 2022, sofern nötig; wiederholen. Gegebenenfalls könnte dann in einem Nachtragshaushalt auf die Beanstandungen reagiert werden.
Aus Sicht der Verwaltung sollte somit zeitnah ein Haushalt 2022 beraten und wiederum um eine Ausnahmegenehmigung angefragt werden, so wie es die Verfügung der Kommunalaufsicht schon für 2021 angemahnt hat. Für das Jahr 2022 wird in jedem Fall wieder die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung notwendig. Eine Ausnahmegenehmigung wäre nur obsolet, wenn die Eröffnungsbilanz und die Jahresabschlüsse 2019 und 2020 vorliegen. Dies ist aber unter den derzeitigen personellen Voraussetzungen frühestens im 3. Quartal 2022 der Fall. Für die Folgen einer so späten Haushaltsaufstellung wird an dieser Stelle wiederum auf die Verfügung der Kommunalaufsicht vom 05.08.2021 verwiesen.
Sobald das Projekt „Haushalt 2022“ abgeschlossen ist, wird wieder die Arbeit an der Eröffnungsbilanz vorangetrieben. Eine zeitgleiche Bearbeitung von Haushalt 2022 und Eröffnungsbilanz wird aufgrund der sich abzeichnenden verfügbaren Personalkapazitäten im nächsten Kalenderjahr nicht möglich sein
Haushaltsplanung 2022
Die in den Fachausschüssen beschlossenen Änderungen sind in den vorliegenden Entwurf eingearbeitet worden. Außerdem hat die Verwaltung zum Finanzausschusssitzung am 16.11.2021 den Ergebnishaushalt 2022 nochmal auf Einsparmöglichkeiten geprüft und weitere Kürzungen vorgenommen.
Ergebnisplan:
Der Fehlbedarf 2022 im Ergebnishaushalt beträgt nunmehr
3,638 Mio EUR,
somit „verbessert“ sich der Fehlbedarf von ursprünglich 5,980 EUR (Stand 23.09.21) um 2,343 Mio EUR.
Auch für die Folgejahre „bessern“ sich die Fehlbedarfe, sind aber insgesamt durchgehend Fehlbedarfe.
| Jahr |
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| 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
1. Erträge | 22.002.500,00 | 21.597.800,00 | 22.257.200,00 | 19.003.400,00 |
2. Aufwendungen | -25.640.200,00 | -25.122.100,00 | -25.606.800,00 | -21.672.100,00 |
Fehlbedarf | -3.637.700,00 | -3.524.300,00 | -3.349.600,00 | -2.668.700,00 |
Die Veränderungen sind im Detail für 2022 in der Veränderungsliste Anlage 4 aufgelistet.
Investitionsplan/Finanzplan:
Die Investitionen sind der Investitionsliste Anlage 6 zu entnehmen. Die Änderungen vom Planungsausschuss und Sozialausschuss sind eingearbeitet und gekennzeichnet worden.
Die Auszahlungen 2022 für Investitionen insgesamt betragen 6,060 Mio EUR.
Die Einzahlungen für Investitionen betragen dagegen nur 2,058 Mio EUR.
Diese setzen sich zusammen aus Fördermitteln für:
Die restlichen Mittel in Höhe von 4,001 Mio EUR für die Investitionsauszahlungen sind mittels Kredite zu beschaffen.
Alle Finanzplanjahre enden im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit mit einem negativen Saldo. Ebenso enden alle Salden der Investitionstätigkeit mit einem negativen Betrag, so dass jedes Finanzplanjahr insgesamt einen Finanzmittelfehlbetrag aufweist.
Dies führt im Ergebnis dazu, dass in allen Jahren Kredite für die Investitionen aufzunehmen sind und der Finanzmittelbestand zum Ende eines Haushaltsjahres sich von minus 2,4 Mio EUR in 2021 auf minus 19,0 Mio EUR verändert. Dieser negative Bestand setzt sich zusammen aus den über die Jahre aufgelaufenen Fehlbeträgen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit und den Tilgungen für die Kredite. Beide Positionen kann die Gemeinde nicht erwirtschaften.
Zur Verdeutlichung der Entwicklung ein Auszug aus dem Finanzplan 2022 (Anlage 3):
Hinweise zu den Anlagen:
Investitionsplan (Anlage 6):
Der Investitionsplan ist zum Finanzausschuss 16.11.2021 zur Vorlage VO/20/2021/0509-01 Haushaltplan 2022 ebenfalls als Anlage 6 im DIN A3 in Papierform verschickt worden. Alternativ findet sich der Investitionsplan gemäß den gesetzlichen Anforderungen auch im Vorbericht zum Haushalt 2022 zu dieser Sitzungsvorlage. In den Investitionsplan sind die Veränderungen zum ersten Entwurf nachvollziehbar eingearbeitet.
Veränderungsliste und Teilergebnispläne:
Die Teilergebnispläne nach den amtlichen Mustern auf Produktgruppenebene sind in Anlage 7 beigefügt. Im Druckexemplar „Haushalt 2022“ sind die Teilergebnispläne unter der Überschrift „Teilpläne“ zu finden. Da diese keine Produktkonten enthalten, sondern nur die Zusammenfassungsebene „Kontengruppe“ wird als Beratungsunterlage für die Selbstverwaltung von Seiten der Verwaltung noch die Anlage 5 beigelegt. Dieser Teilergebnisplan enthält alle Produkte und alle Konten des Ergebnisplans, z.T. mit einer kurzen Erläuterung. Die Veränderungen zum ersten Entwurf des Haushalts 2022 sind in Anlage 4 aufgelistet.
Die Anlagen 4, 5 und 6 sind nicht Bestandteil des Haushaltsplans 2022 und damit auch nicht Bestandteil des Beschlussvorschlages.
Teilfinanzpläne:
Die Teilfinanzpläne nach den amtlichen Mustern auf Produktgruppenebene sind in Anlage 7 beigefügt. Im Haushalt 2022 ebenfalls unter der Überschrift „Teilpläne“ zu finden.
Lösung/Finanzielle Auswirkungen
1. Ergebnisplan
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
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2. Finanzplan
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
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3. Rücklagen
(ggf. Ergänzung durch Fiwi )
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO) |
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pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO) |
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Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
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Gemeindeentwicklung
Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes
Unser Malente 2030.
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| Ja |
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| Nein | Begründung: |
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Städtebauförderung
(A)
Die Maßnahme wird innerhalb des gem. § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebietes der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zentrum" durchgeführt.
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| Ja |
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| Nein |
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(B)
Die Abwicklung der Maßnahme erfolgt (auch) unter Einsatz von Städtebaufördermitteln.
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| Ja | Sie ist im IEK der Maßnahme Nr. _______ zuzuordnen. |
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| Nein |
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Die als Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung und der Haushaltsplan (Anlagen 2, 3 und 7 bis 10) wird für das Jahr 2022 erlassen.
- Anlagen -
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Anlage 1 HHSatzung (12 KB) | |||
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2 | Anlage 2 Ergebnisplan2022 (53 KB) | |||
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3 | Anlage 3 Finanzplan2022 (57 KB) | |||
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4 | Anlage 4 Veränderungsliste 2022 (323 KB) | |||
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5 | Anlage 5 Teilergebnispläne mit Konten (2328 KB) | |||
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6 | Anlage 6 Investitionen 2022 mit Änderungen nach Fachausschüssen (633 KB) | |||
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7 | Anlage 7 Teilpläne HH 2022 (1661 KB) | |||
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8 | Anlage 8 Wirtschaftspläne2022 (1372 KB) | |||
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9 | Anlage 9 Stellenplan 2022 (357 KB) | |||
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10 | Anlage 10 Vorbericht2022 (3550 KB) |
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