Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - 2020/0351-01-01-01
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Sachbericht
Durch Ankündigungserlass des Innenministeriums (MILIG) vom 24.11.2020 wurde der Gemeinde Malente mitgeteilt, dass für die Gesamtmaßnahme "Zentrum" ein Förderungs-betrag von 2.028 Mio. € im Programmjahr 2020, in der neuen Programmkulisse "Sozialer Zusammenhalt" für den Zeitraum 2020-2023, bewilligt wurde.
Für jede städtebauliche Gesamtmaßnahme ist ein Sondervermögen zu bilden, in dem alle der Gesamtmaßnahme zuzuordnenden Ausgaben und Einnahmen sowie die mit Städtebauförderungsmitteln erworbenen Vermögenswerte zu erfassen sind. Die Bildung des städtebaulichen Sondervermögens ermöglicht, abweichend vom haushaltsrechtlichen Grundsatz der Einzelveranschlagung, die Finanzierung der Gesamtmaßnahme nach dem Gesamtdeckungsprinzip. Das Sonderkonto ist getrennt von den Haushaltsmitteln der Gemeinde zu führen.
Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass der angemeldete Mittelbedarf auf den Maß-nahmenbeschreibungen und Kostenschätzungen im beschlossenen und anerkannten städtebaulichen Entwicklungskonzept (VU/IEK) basiert. Die Mittelanmeldung ersetzt keine Planungsbeschlussfassungen der Selbstverwaltung.
Im städtebaulichen Konzept (IEK) wurden die Kosten (geschätzt) für Maßnahme Nr. 16, Herstellung und Änderung Spielplatz Sebastian Kneipp Straße (Malentino), mit 148.000 € angegeben. Mit der angemeldeten Maßnahme sollen die substanziellen Mängel der bestehenden kommunalen Anlage behoben und neben der Erneuerung, unter Beteiligung der Nutzer, auch eine Qualifizierung, ggf. auch räumliche Erweiterung des Angebotes am Standort erfolgen.
Mittel stehen entsprechend der Förderzusage auf dem städtebaulichen Sonderkonto bereit und können für die Umsetzung abgerufen werden.
Ergänzend dazu ist unter der Maßnahme 17, Herstellung Spielplatz Seifen-Sievers-Gelände/CJD Gelände, die Maßnahmenbeschreibung für die Neuanlage eines öffentlichen Spielplatzes im Malenter Zentrum dargestellt. Diese Maßnahmenplanung beruht auf den im November 2019 tatsächlich vorliegenden Verhältnissen. Die beide Potenzialflächen unterliegen zwischenzeitlich einer anderen Planung und stehen für die Umsetzung nicht mehr zur Verfügung.
Unter Hinweis auf die Bezugsvorlage (Zwischenabrechnung städtebauliches Sondervermögen 2020, VO 20/2020/0351/01-01) schließt die Haushaltsrechnung des Sonderkontos zum Stichtag 31.12.2020 mit einem Kontostand von 830.965,39 € ab.
Gemäß Ausführungen der BIG Städtebau in der Anlage 2 der Bezugsvorlage wird der voraussichtliche Kontostand zum 31.12.2021 mit einem Kontostand von 1.426.892,00 € abschließen. In Abstimmung mit dem Sanierungsträger wäre eine der ersten Umsetzungsmaßnahmen, die aus dem städtebaulichen Sondervermögen finanziert werden kann, diese Spielplatzaufwertung. Da der Ausbau der K2 inkl. der Brückenerneuerung in der Sebastian Kneipp Straße derzeit durch den LBV, im Auftrag des Kreises Ostholstein in der Ausführungsplanung ist, bietet sich eine parallele Planung geradezu an, auch unter Berücksichtigung zur kindgerechten Aufwertung und ggf. Versetzung der öffentlichen WC-Anlage.
In Bezug auf die geänderten Gegebenheiten ist eine kurze Fortschreibung des städtebaulichen Konzeptes erforderlich, die durch das MILIG zu genehmigen ist.
Aus den vorstehenden Erläuterungen wurde der Beschlussvorschlag formuliert.
Für Rückfragen und weitere Ausführungen wird Herr Andreas Dördelmann als Projektleiter der BIG Städtebau GmbH in der Sitzung zur Verfügung stehen.
Lösung/Finanzielle Auswirkungen
1. Ergebnisplan
Keine Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
- | - | - | - |
2. Finanzplan
Auswirkungen in Bezug auf die Mittelbereitstellung des kommunalen Eigenanteils ab dem Rechnungsjahr 2023
zukünftig jährlich | lfd. Jahr 2021 | Folgejahr 2022 | Folgejahr ff |
- | - | - | 179.000 |
3. Rücklagen
(ggf. Ergänzung durch Fiwi )
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO) | X |
pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO) |
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Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
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Gemeindeentwicklung
Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes
Unser Malente 2030.
X |
| Ja |
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| Nein | Begründung: |
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Städtebauförderung
(A)
Die Maßnahme wird innerhalb des gem. § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebietes der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zentrum" durchgeführt.
X |
| Ja |
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| Nein |
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(B)
Die Abwicklung der Maßnahme erfolgt (auch) unter Einsatz von Städtebaufördermitteln.
X |
| Ja | Sie ist im IEK der Maßnahme Nr. 16 zuzuordnen. |
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| Nein |
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Die BIG Städtebauförderung wird im Rahmen ihres Mandats als treuhänderischer Sanierungsträger beauftragt, die Fortschreibung des städtebaulichen Sanierungskonzeptes für die Maßnahme 16, Herstellung und Änderung Spielplatz Sebastian Kneipp Straße (Malentino), vorzunehmen und durch das Referat Städtebauförderung im Innenministerium (MILIG) genehmigen zu lassen und die Planung und Durchführung zu beauftragen.
- Anlagen -