Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente


Vorlage - VO/20/2021/0537  

Betreff: Gemeindewahlausschuss für die Kommunalwahl 2023
Status:öffentlich  
Federführend:Sachbereich 3 - Bürgerservice   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Entscheidung
14.12.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung abgelehnt   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachbericht

Im Mai 2023 werden in Schleswig-Holstein die Kommunalwahlen für die Gemeinde- und Kreisvertretungen stattfinden.

 

Zur Vorbereitung der Gemeindewahl (Einteilung der Wahlkreise und Zulassung der Wahlvorschläge) ist nach § 12 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) ein Gemeindewahlausschuss zu bilden. Den Wahlausschuss bilden die Wahlleiterin (Bürgermeisterin) als Vorsitzende und acht Beisitzerinnen und Beisitzer. Die Gemeindevertretung wählt diese sowie deren direkten Stellvertreterinnen und Stellvertreter vor jeder Wahl aus dem Kreis der Wahlberechtigten. Dabei sollen möglichst die im Wahlgebiet vertretenen politischen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden (§ 12 Abs. 3 GKWG).

 

Bei der Wahl zu beachten, dass dem Gemeindewahlausschuss nur diejenigen Wahlberechtigten angehören dürfen, die nicht Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber, Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und stellvertretende Vertrauenspersonen sind. 55 GKWG)

 


Lösung/Finanzielle Auswirkungen

 

Für die Besetzung des Wahlausschusses fallen 2023 Kosten für Sitzungsgeld und ggf. Porto an.

 

1. Ergebnisplan

 

 

zukünftig jährlich

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

0

500,-

 

 

 

2. Finanzplan

 

zukünftig jährlich

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

0

 

 

 

 

 

3. Rücklagen

 

(ggf. Ergänzung durch Fiwi )

 

Es handelt sich um eine

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO)

 

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe2 II GO)

 

Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO)

x

 

Gemeindeentwicklung

 

Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes

Unser Malente 2030.

 

 

 

Ja

 

 

 

 

 

x

 

Nein

Begründung: kein Bezug

 

 

 

 

 

 

Städtebauförderung

 

(A)

Die Maßnahme wird innerhalb des gem. § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebietes der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zentrum" durchgeführt.

 

 

 

Ja

 

 

 

 

 

x

 

Nein

Kein Bezug

 

 

 

 

 

(B)

Die Abwicklung der Maßnahme erfolgt (auch) unter Einsatz von Städtebaufördermitteln.

 

 

 

Ja

Sie ist im IEK der Maßnahme Nr. _______ zuzuordnen.

 

 

 

 

x

 

Nein

 

 

 

 

 

 


Die Gemeindevertretung wählt die in der Sitzung benannten Personen als Beisitzerinnen und Beisitzer sowie persönliche Stellvertreterinnen und Stellvertreter als Mitglieder des Gemeindewahlausschussesr die Kommunalwahl 2023.


- Anlagen -