Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - 20/2020/0351-01-01
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Sachbericht
Auf den Sachbericht in der Bezugsvorlage (VO/20/2020/0351), zur Erfordernis (gemäß A 7.4 StBauFR SH 2015), ein getrennt von den Haushaltsmitteln der Gemeinde zu führendes Sonderkonto und das Prozedere der Zwischenabrechnungen mit der IB.SH, wird zunächst verwiesen.
Mit Datum vom 15.07.2021 wurde die Zwischenabrechnung 2020 formgerecht bei der IB.SH eingereicht (vgl. Anlage 1). Der Prüfbericht der IB.SH zur Zwischenabrechnung 2020 liegt derzeit noch nicht vor. Gemäß telefonischer Klärung am 03.11.2021 wird der IB.SH-Prüfbericht aller Voraussicht nach bis zum 16.11.2021 vorliegen und dann in der Sitzung verteilt.
Die Haushaltsrechnung für das Städtebausonderkonto 2020 schließt nach einem Kontostand i. H. von 82.635,24 Euro zum 01.01.2020, nach Einnahmen i. H. von 816.500,00 Euro und Ausgaben i. H. von 68.169,85 Euro mit einem Kontostand von 830.965,39 Euro zum Stichtag 31.12.2020 ab (vgl. Anlage 2).
In der Anlage 2, Darstellung des Sonderkontos gem. Zwischenabrechnung 2020 mit IB.SH, wurde durch den Sanierungsträger das vorstehende Rechnungsergebnis zum Stichtag 31.12.2020 dargestellt. Des Weiteren wird ein Ausblick auf die Kontoentwicklung 2021 gegeben.
In der Sitzung am 16.11.2021 wird Herr Matthias Holst, als stellvertretender Projektleiter von der BIG Städtebau GmbH, anwesend sein und einen Überblick über die Treuhandbuchhaltung i. V. m. mit der Eröffnung eines Sonderkontos über die BIG-S geben.
Herr Holst wird ebenfalls für Fragen zum Prüfbericht der IB.SH über die Zwischenabrechnung des gemeindlichen Sonderkontos zur Verfügung stehen.
Im Ankündigungserlass des Innenministeriums S-H (MILIG) vom 24.11.2020 wird dargestellt, in welchem Zeitraum der Förderungsbetrag von 2.028 Mio. Euro ab dem Programmjahr 2020 bereitgestellt wird und die Fälligkeitsraten für die Gemeinde Malente vorgesehen sind (vgl. Anlage 3).
Lösung/Finanzielle Auswirkungen
1. Ergebnisplan
zukünftig jährlich | lfd. Jahr 2021 | Folgejahr 2022 | Folgejahr 2023 |
| - | - | - |
2. Finanzplan
zukünftig jährlich | lfd. Jahr 2021 | Folgejahr 2022 | Folgejahr 2023 |
| 0,00 | 328.500,00 | 208.500,00 |
3. Rücklagen
(ggf. Ergänzung durch Fiwi )
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO) | X |
pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO) |
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Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
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Gemeindeentwicklung
Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes
Unser Malente 2030.
X |
| Ja |
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| Nein | Begründung: |
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Städtebauförderung
(A)
Die Maßnahme wird innerhalb des gem. § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebietes der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zentrum" durchgeführt.
X |
| Ja |
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| Nein |
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(B)
Die Abwicklung der Maßnahme erfolgt (auch) unter Einsatz von Städtebaufördermitteln.
X |
| Ja | Sie ist im IEK der Maßnahme Nr. 1ff zuzuordnen. |
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| Nein |
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Der Ausschuss nimmt die Zwischenabrechnung für das städtebauliche Sondervermögen 2020 zur Kenntnis. Die vorliegende Jahresabrechnung, die mit bereinigten Gesamteinnahmen von 899.135,24 Euro und Gesamtausgaben von 68.169,85 Euro abschließt, wird anerkannt.
- Anlagen -
Anlage 1_Anschreiben IB.SH, Zwischenabrechnung_2020_Sonderkonto
Anlage 2_ Darstellung_Sonderkonto_gem.Zwischenabrechnung_2020_mit_IB.SH
Anlage 3_MILIG_Ankündigungserlass_Fördermittel_ab_2020
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Anlage 1_Anschreiben IB.SH, Zwischenabrechnung_2020_Sonderkonto (120 KB) | |||
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2 | Anlage 2_ Dastellung_Sonderkonto_gem. Zwischenabrechnung_2020_mit_IB.SH (259 KB) | |||
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3 | Anlage 3_MILIG_Ankündigungserlass_Fördermittel_ab_2020 (1118 KB) | |||
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4 | Anlage 4_IB.SH_Prüfbescheid_ZA 2020 (3809 KB) |
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