Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/20/2021/0528
|
|
Sachbericht
Laut Kommunalabgabengesetz (KAG) für Schleswig-Holstein sind bei der Erhebung und Festsetzung von Kurabgaben und Tourismusabgaben die Beitragssätze zu kalkulieren.
Dabei müssen für den anstehenden Erhebungszeitraum die zu erwartenden Aufwendungen der Gemeinde für den Tourismus (einrichtungsbezogene Aufwendungen und die Aufwendungen für die Tourismuswerbung) geschätzt werden, sofern der Beitragssatz für die Zukunft gelten soll.
a) Der gemeindliche Eigenanteil bei der Kurabgabe wurde auf 30 % festgelegt.
Laut Kalkulation liegt der Satz für die Hauptsaison bei 2,68 € und für die Nebensaison bei 1,34 €. Der derzeitige Satz liegt für 2021 bei 2 € bzw. 1 €.
Geplant war für das Jahr 2022 die Umsetzung des Projektes „unbeschwert unterwegs“. Eine Umsetzung sieht die Verwaltung mittlerweile nicht vor dem 01.01.2023. Bei Aufnahme des Projektes unterjährig wäre der Kurabgabesatz in der Satzung entsprechend mit einer Satzungsänderung um 45 ct pro Übernachtung zu erhöhen und zu verändern.
b) Bei der Tourismusabgabe liegt der Eigenanteil ebenfalls bei 30 %. Der restliche Aufwand für die Tourismuswerbung wird komplett umgelegt. Der kalkulierte Satz liegt bei 84,97 €. Derzeit sieht die Satzung einen Satz von 46 € pro Vorteilseinheit vor.
Lösung/Finanzielle Auswirkungen
Entsprechend der Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes für Schleswig-Holstein ist die Kalkulation der Kurabgabe für 2022 und die Kalkulation der Tourismusabgabe für 2022 vorgenommen worden. Beide Kalkulationen sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Aus den Kalkulationen ergeben sich die für 2022 berechneten Höchstsätze bei der Kurab-gabe für die Hauptkurzeit bzw. die Vor- und Nachkurzeit und bei der Tourismusabgabe der Höchstsatz für eine Vorteilseinheit.
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO) |
|
pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO) | X |
Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
|
a)
Die Kalkulation der Kurabgabe für 2022 wird in der in der Anlage beigefügten Fassung festgestellt. Die Kurabgabe wird für die Hauptsaison auf 2,00 € und für die Nebensaison auf 1,00 € festgesetzt.
b)
Die Kalkulation der Tourismusabgabe für 2022 wird in der in der Anlage beigefügten Fassung festgestellt. Die Vorteilseinheit wird auf 46,00 € festgesetzt.
- Anlagen -
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | Kur- und Tourismusabgaben Kalkulation 2022 (722 KB) |