Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente


Vorlage - VO/20/2019/0130-02  

Betreff: Schulneubau: Modifizierung der in der GV-Sitzung am 28.03.2019 unter TOP N 27 Pkt. 1-6 gefassten Grundsatzbeschlüsse
hier: Bitte der Schulleitungen von Grund- u. Gemeinschaftsschulen Malente, die Beschlusslagen zu überprüfen und der aktuellen Situation unter Pkt. 1 anzupassen.
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/20/2019/0130
Federführend:Sachbereich 3 - Bürgerservice Beteiligt:Bürgermeister/in
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport Vorberatung
02.11.2021 
Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Soziales und Sport abgelehnt   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachbericht:

Auf den Sachstandsbericht unter TOP 4 in der Sozialausschusssitzung am 19.10.2021 zum Thema: "neue gute Schule für unsere Kinder und Malente" (vgl. Vorlage 20/2021/0515), i. V. m. dem als Anhang beigefügten Ergebnisbericht von Herrn von Winterfeld über die Sitzung am 18.09.2021, wird zunächst verwiesen.

 

Im Ergebnisbericht (vgl. Anlage 1) verweist Herr von Winterfeld u.a. auf den gemeinsamen Brief der beiden Schulleiter, Herrn Fritz (Gemeinschaftsschule Auewiesen) und Herrn Borchers (Grundschule Malente), den die Schulleiter im Nachgang des Selbstverwaltungs-Workshops am 27.07.2021 an die Fraktionen gerichtet haben.

Gemäß Aussage der Teilnehmer vom 18.09.2021 wurde der gemeinsame Brief der Schulleitungen in allen Fraktionen mit Verwunderung aufgenommen, diskutiert und positiv angenommen. Die Bereitschaft der Grundschule Malente, einen gemeinsamen Campus mit der Gemeinschaftsschule An den Auewiesen zu bilden, wird von den Anwesenden unterstützt.

In dem Schreiben an die Fraktionen vom 26.08.2021, das den Gemeindevertretern/Innen und der Arbeitsgruppe digital zur Kenntnis übersandt wurde, führen Herr Borchers und Herr Fritz folgende Aussagen und Bitten an:                                                                                                      "Auf diesem Treffen haben wir als Schulleiter den Wunsch nach einem gemeinsamen Standort für beide Schulformen geäert. Auch haben wir die große Bedeutung einer verlässlichen Planungsgrundlage für unsere weitere Arbeit herausgestellt.

 

Sollen die Chancen des Neubaus für die Gemeinde genutzt werden, also Schulen mit einem zukunftsweisenden pädagogischen Konzept entstehen, müssen die Schulen rechtzeitig ihre Arbeit beginnen können. Solch ein Konzept muss gemeinsam von den Schulgemeinschaften erarbeitet und dann durch Lehrer- und Schulkonferenzen beschlossen werden.

 

Diese Entwicklung der Malenter Schullandschaft wird also eine erhebliche Arbeitsbelastung der Kollegien und weiterer Beteiligter mit sich bringen.

 

Es ist uns gelungen mit Martin Stude, dem stellv. Sachbereichsleiter für Schulentwicklung des IQSH, weitere kompetente Unterstützung zu gewinnen. Daraus ergibt sich für uns die Möglichkeit, auf erhebliche Ressourcen an Fortbildung, Beratung, Planung und vor allem auf Kontakte und Erfahrung zurückzugreifen.

 

Bei diesem Gespräch, das den angestoßenen Prozess als Ganzes in den Blick nahm, stellte sich für uns folgendes elementares Problem heraus: der noch bestehende Beschluss der Gemeindevertretung über die getrennten Standorte der Schulen.

 

Wir können den Prozess jedoch erst starten, wenn Sie uns Planungssicherheit verschaffen.

 

Daher wenden wir uns mit der dringenden Bitte an Sie, hier die Beschlusslage der Selbstverwaltung einer Prüfung zu unterziehen und an die veränderte Situation anzupassen. Wir wünschen uns ein Votum für einen gemeinsamen Standort, der auch von den Kindern der Grundschule sicher und selbstständig erreicht werden kann."

 

Zur Kenntnis der gefassten Beschlüsse in der Gemeindevertretung vom 28.03.2019 wird auf das Protokoll zur Bezugsvorlage VO/20/2019/0130 verwiesen. In der Sitzung wurden sechs (6) Einzelbeschlüsse gefasst. Die durch die Schulleitungen ausgesprochene Bitte zur Prüfung und Modifizierung der vorliegenden Beschlüsse berühren Punkt eins (1.), i. V. m. der Verortung der Schulgebäude auf dem bisherigen Schulgelände der Gemeinschaftsschule An den Auewiesen und der Sportanlagen am Ernst-Rüdiger-Sportzentrum in der Neversfelder Straße 11.

 

Der bisherige Beschluss lautet: Die beiden Grundschulen sind nach Möglichkeit zu erhalten und entsprechend zu sanieren.

 

Ein entsprechender neuer Beschlussvorschlag wurde durch die Verwaltung auf Grundlage der vorstehenden Informationen formuliert.

 

Hinweis:

Gemäß Ausführungen unter TOP 6 in der Sozialausschusssitzung am 19.10.2021 zum Thema Schulneubau Beratungsleistung "neue.schule" - Herr Christoph von Winterfeld,  Abschluss einer Rahmenvereinbarung ( VO/20/2019/0516), kann entnommen werden, dass es Herrn von Winterfeld bisher lediglich am 18.05.2021 gelungen ist, das alternative pädagogische Konzept einer Werk-statt-Schule in der Grundschule Sieversdorf vorzustellen. Auf alle weiteren Anfragen und Einladungen erfolgten keine Reaktionen bzw. Teilnahmen seitens der Grundschule Sieversdorf. Es ist davon auszugehen, dass eine partizipative Beteiligung über anstehende Entscheidungen und deren Grundlagen von Seiten der Schulleiterin und dem Kollegium der Dorfgemeinschaftsschule Sieversdorf nicht leistbar ist.

 

Zu TOP 7 kamen die Unterpunkte a), b) und c) zur Beratung. Während zu a) und b) ein einstimmiger Beschluss erfolgte, wurde Unterpunkt c) mit 1 Stimme Mehrheit angenommen. An der Abstimmung hat jedoch eine nicht stimmberechtigte Person teilgenommen, so dass bereinigt Stimmgleichheit vorliegt, die dazu führt, dass der Antrag als abgelehnt gilt.

Die Vorsitzende hält eine erneute Abstimmung zu c) für geboten.

 

 


Lösung/Finanzielle Auswirkungen

1. Ergebnisplan: keine direkten Auswirkungen durch vorstehende Beschlussfassung

2. Investitionsplan: keine direkten Auswirkungen durch vorstehende Beschlussfassung

3. Rücklagen

(ggf. Ergänzung durch Fiwi )

 

Es handelt sich um eine

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO)

X

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO)

 

Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO)

 

 

Gemeindeentwicklung

 

Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes

Unser Malente 2030.

 

X

 

Ja

 

 

 

 

 

 

 

Nein

Begründung:

 

 

 

 

Städtebauförderung

 

(A)

Die Maßnahme wird innerhalb des gem. § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebietes der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zentrum" durchgeführt.

 

X

 

Ja

 

 

 

 

 

 

 

Nein

 

 

 

 

 

 

(B)

Die Abwicklung der Maßnahme erfolgt (auch) unter Einsatz von Städtebaufördermitteln.

 

 

 

Ja

Sie ist im IEK der Maßnahme Nr. 29 zuzuordnen.

 

 

 

 

X

 

Nein

 

 

 

 

 

 


Der Sozialausschuss der Gemeinde Malente empfiehlt: Der in der Gemeindevertretung am 28.09.2019 unter TOP N 27, Nr. 1. Gefasste Beschluss, die beiden Grundschulen nach Möglichkeit zu erhalten und entsprechend zu sanieren, wird revidiert und wie folgt angepasst:

 

c) Die Verortung der Schulgebäude erfolgt, nach Vorlage und Auswertung einer pädagogisch, städtebaulichen Machbarkeitsstudie über die Standortplanung der Schul- und Sportstätten, auf dem gesamten Schulgelände an der Neversfelder Straße unter Berücksichtigung einer möglichst zentrumsnahen Verortung der Grundschule.

 

 


- Anlagen:

Anlage 1: Ergebnisbericht_CvW_Lenkungsgruppe_180921

 

Stammbaum:
VO/20/2019/0130   Schulneubau "Schule an den Auewiesen" im Rahmen der in Aussicht gestellten Fördermittel von 2.750.000 €; Sanierung der Grundschulen in Rahmen der 2019 zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel. a) Grundsatzbeschluss des Ausschusses für Schule, Jugend,Soziales und Sport vom 05.02.19 b) Aspekte zur baulichen Umsetzung   Sachbereich 4 - Bauamt   Beschlussvorlage öffentlich
VO/20/2019/0130-01   Schulneubau: Modifizierung der in der GV-Sitzung am 28.03.2019 unter TOP N 27 Pkt. 1-6 gefassten Grundsatzbeschlüsse hier: Bitte der Schulleitungen von Grund- u. Gemeinschaftsschulen Malente, die Beschlusslagen zu überprüfen und der aktuellen Situation unter Pkt. 1 anzupassen.   Stabsstelle Gemeindeentwicklung   Beschlussvorlage öffentlich
VO/20/2019/0130-02   Schulneubau: Modifizierung der in der GV-Sitzung am 28.03.2019 unter TOP N 27 Pkt. 1-6 gefassten Grundsatzbeschlüsse hier: Bitte der Schulleitungen von Grund- u. Gemeinschaftsschulen Malente, die Beschlusslagen zu überprüfen und der aktuellen Situation unter Pkt. 1 anzupassen.   Sachbereich 3 - Bürgerservice   Beschlussvorlage öffentlich
20/2019/0130-02-01   Schul- und Sportentwicklungsplanung im Quartier An den Auewiesen Zeitplan Schulneubau - Ableitung anhand Raumbuch "neue.schule"   Stabsstelle Gemeindeentwicklung   Mitteilungsvorlage