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Vorlage - VO/20/2021/0517  

Betreff: Beauftragung einer Machbarkeitsstudie zur Standortplanung der Schul- und Sportstätten im Quartier An den Auewiesen
Status:öffentlich  
Federführend:Stabsstelle Gemeindeentwicklung Beteiligt:Sachbereich 4 - Bauamt
    Sachbereich 3 - Bürgerservice
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau-, Wege-, Umwelt- und Wirtschaftsförderungsangelegenheiten Entscheidung
20.10.2021 
Sitzung des Ausschusses für Bau-, Wege-, Umwelt- und Wirtschaftsförderungsangelegenheiten geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachbericht

Auf die Beschlussfassung in der Gemeindevertretungssitzung vom 13.09.2021 zum Thema: Bundesförderprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend u. Kultur" (TOP 9) wird zunächst verwiesen. Unter den Punkten 1-3 wurde Folgendes beschlossen:

1.) die Verwaltung wird beauftragt, einen modifizierten Antrag für den separaten  rderabschnitt "Ersatzneubau Dreifeldsporthalle, Neversfelder Straße mit                            Mehrzwecknutzungsmöglichkeit" zu stellen.

2.) Die Verortung der Halle wird auf dem Gelände (bisheriges und neuerworbenes  Grundstück) des Schul- und Sportzentrums An den Auewiesen in der Neversfelder

           Straße festgelegt. Mit der Verortung wird die Einhaltung der Zweckbindungsfrist von

           20 Jahren garantiert.

3.)       Der durch Gemeindevertreterbeschluss vom 29.09.2020 bereitgestellte kommunale

           Eigenanteil von 3.666.700 EURO wird für das modifizierte Antragsverfahren noch

           einmal bestätigt.

 

Der modifizierte Antrag, zur Sicherung der 3 Mio. EURO Bundesfördermittel, ist fristgerecht mit Datum vom 14.09.2021 beim Projektträger Jülich eingereicht worden.

 

Parallel sind die Antragsunterlagen für das Antragspaket 2 (gem. Leitfadenvorgabe), das über die Fachgruppe Zuwendungsbau der GMSH Schleswig-Holstein AöR einzureichen ist, zu erstellen. Die Planungsunterlagen müssen spätestens im 1. Quartal 2022 eingereicht werden.

Gemäß Leitfadenvorgabe gilt es für die Planung und Beurteilung der nachhaltigen Gebäudequalität von Sporthallen, gleichberechtigte ökologische, ökonomische und soziale Faktoren zu berücksichtigen. Zudem werden die technische Charakteristik, die Prozess-qualität und der Standort des Gebäudes beurteilt. Für die Typologie der Planung und des Sportstättenbaus gilt es, ergänzend die sportfunktionale Qualität zu integrieren. Bei der Standortqualit sind folgende Indikatoren zu berücksichtigen: Mikrostandort, Verkehrsanbindung, Nachbarschaft, Bauordnung, Erweiterungsmöglichkeiten, Flächenverbrauch, Biodiversität, nutzerspezifische Einrichtungen usw..

 

In der Sitzung des Planungsausschusses am 24.08.2021 hat der Ausschussvorsitzende Herr Redepenning darauf hingewiesen, dass zu entscheiden ist, was auf dem Gelände an welcher Stelle errichtet werden soll.

 

Die Verortung des Standortes für die Dreifeldhalle sowie die Verortung der Schulgebäude für die Grundschule und die Gemeinschaftsschule stehen in direktem Zusammenhang. Da sich durch Bezug auf die Schulentwicklungsplanung, entsprechend der Beratungsleistung von Herrn von Winterfeld (neue.schule) im Quartier An den Auewiesen, neue Sachstände ergeben haben, entsteht eine weitere Dringlichkeit hinsichtlich der Überplanung der Gesamtflächen.

 

Die Schulleiter der beiden Schulen haben sich mit der Bitte an die Selbstverwaltung gewandt, die Beschlusslage der Gemeindevertretung vom 28.03.2019 einer Prüfung zu unterziehen und an die veränderte Situation anzupassen. Die Schulleitungen wünschen sich ein Votum für einen gemeinsamen Standort, der auch von den Kindern der Grundschule sicher und selbstständig erreicht werden kann, um das zukunftsweisende pädagogischen Konzept Werk-statt-Schule, das auf individuelle Lernräume fokussiert ist, umzusetzen (vgl. hierzu auch Vorlage - VO/20/2019/0130-01).

 

Dieses Thema steht zur Beratung auf der Tagesordnung des Sozialausschusses am 19.10.2021, des Planungsausschusses am 20.10.2021 und zur Entscheidung auf der Tagesordnung der Gemeindevertretung am 28.10.2021.

 

Um eine zeitnahe politische Willensbildung der Selbstverwaltung über die Standortfrage für die Schul- und Sportstätten herbeiführen zu können, bedarf es im Vorwege einer spezifischen konzeptionellen Überprüfung der baulichen und topografischen Zwangsparameter zu Umsetzungsmöglichkeiten in Varianten auf dem Gesamtgelände (bisheriges und neuerworbenes Grundstück) im Quartier An den Auewiesen.

 

Diese Standortanalyse ist ein wichtiger Baustein für die Umsetzungs- und Bauleitplanung des Gesamtquartiers Schul- und Sportzentrum An den Auewiesen. Zur Antragsstellung für die Bauplanung Ersatzneubau Dreifeldsporthalle ist diese zwingend zeitnah erforderlich.

 

Auf Grundlage der vorstehenden Informationen wurde durch die Verwaltung der Beschlussvorschlag r die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie zur Standortplanung der Schul- und Sportstätten im Quartier An den Auewiesen formuliert.

Die Verwaltung geht von einem Kostenrahmen inhe von ca. 30.000 € aus. Die Mittel stehen im Budget des Sachbereich 4, Investitionsplan 2021 unter 1.1.1. 79 Gebäude Sporthalle Neversfelder Straße, zur Verfügung.

 


Lösung/Finanzielle Auswirkungen

1. Ergebnisplan: keine direkten Auswirkungen durch vorstehende Beschlussfassung

 

2. Finanzplan

 

zukünftig jährlich

lfd. Jahr 2021

Folgejahr 1

Folgejahr 2

-

30.000 €

-

-

3. Rücklagen

(ggf. Ergänzung durch Fiwi)

 

Es handelt sich um eine

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO)

X

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe2 II GO)

 

Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO)

 

 

Gemeindeentwicklung

Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes

Unser Malente 2030.

 

X

 

Ja

 

 

 

 

 

 

 

Nein

Begründung:

 

 

 

 

Städtebauförderung

 

(A)

Die Maßnahme wird innerhalb des gem. § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebietes der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zentrum" durchgeführt.

 

X

 

Ja

 

 

 

 

 

 

 

Nein

 

 

 

 

 

(B)

Die Abwicklung der Maßnahme erfolgt (auch) unter Einsatz von Städtebaufördermitteln.

 

 

 

Ja

Sie ist im IEK der Maßnahme Nr. 29 zuzuordnen.

 

 

 

 

X

 

Nein

 

 

 

 

 

 


 Um eine zeitnahe politische Willensbildung der Selbstverwaltung über die Standortfrage für die Schul- und Sportstätten herbeiführen zu können, wird die Verwaltung beauftragt:

 

Die Leistung einer Machbarkeitsstudie zur Standortplanung der Schul- und Sportstätten im Quartier An den Auewiesen im Rahmen der Unterschwellenverordnung (UVgO) als Auftrag an eine externe Firma zu vergeben.

Nach Ermittlung der sich ergebenden Zwangsparameter sind grundsätzlich mögliche Bebauungsvarianten für das Gesamtgelände (bisheriges und neuerworbenes Grundstück) im Quartier als Beratungsgrundlage aufzuzeigen.

Die Mittel sind aus dem Budget des Sachbereich 4, Investitionsplan 2021 unter 1.1.1. 79 Gebäude Sporthalle Neversfelder Straße, zur Verfügung zu stellen.


- Anlagen -

 

Stammbaum:
VO/20/2021/0517   Beauftragung einer Machbarkeitsstudie zur Standortplanung der Schul- und Sportstätten im Quartier An den Auewiesen   Stabsstelle Gemeindeentwicklung   Beschlussvorlage öffentlich
VO/20/2021/0517-01   Bundesförderprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen"; Fördermittelzusage 3 Mio. € Konzeptstudie zur Verortung des Ersatzneubaus Dreifeldsporthalle Beschluss über Variantenauswahl und Festlegung Zeitplan zur Einreichung baufachlicher Prüfungsunterlagen (Änderungsbescheid)   Stabsstelle Gemeindeentwicklung   Beschlussvorlage öffentlich
20/2021/0517-01-01   Neubau Schulzentrum und Sportstätten an den Auewiesen Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP, "Für Malente", FWM, SPD vom 10.05.2022   Stabsstelle Gemeindeentwicklung   Antrag der Fraktion