Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/20/2021/0499
|
|
Sachbericht
Gemäß Beschlüsse des Ausschusses für Tourismus und Kurangelegenheiten am 03.06.2021, des Aufsichtsrates der Malente Tourismus- und Service GmbH (MaTS) am 09.06.2021 und der Gemeindevertretung am 24.06.2021 wurde dem Beitritt der MaTS zur Ostsee-Tourismus-Service GmbH zugestimmt.
Der Beitritt ist mittlerweile erfolgt. Damit gehört die Gemeinde Malente nun dem Verbund der „ostssecard“ an.
Aufgrund dessen ist die bisherige Kurabgabensatzung anzupassen und neu zu beschließen.
Da noch der Antrag für die Prädikatisierung auf „Erholungsort“ für die restlichen Dorfschaften der Gemeinde läuft, werden zwei Vorlagen mit unterschiedlichen Varianten zur Abstimmung gegeben. Die Anpassungen sind in der Satzung markiert.
Lösung/Finanzielle Auswirkungen
Durch den Beitritt der Malente Tourismus- und Service GmbH bei der Ostsee-Tourismus-Service GmbH mit einer einmaligen Einlage von 1.300 EUR entsteht der Kurverwaltung keine weiteren Kosten. Der Mehrwert liegt eindeutig bei den Kurgästen.
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO) |
|
pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO) | X |
Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
|
Die Satzung über die Erhebung der Kurabgabe in der Gemeinde Malente (Kurabgabesatzung) wird gemäß Anlage erlassen.
- Anlage -
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | Neufassung Kurabgabe mit Ostseecard Variante A mit Dörfern (34 KB) | ![]() |