Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/20/2020/0422-02
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Sachbericht
Herr Ibrügger vom Kreis OH hat im vergangenen Planungsausschuss über die geplante Baumaßnahme, die im Bauprogramm des Kreises OH im Jahr 2021 eingestellt wurde berichtet und deren wunschgemäße Umsetzung in diesem Jahr erörtert. Da das Jahr schon weit fortgeschritten ist und die Planung und Ausschreibung noch nicht komplett fertig gestellte wurden, hat der Kreis zumindest die Auffassung, dass die Vergabe noch diesem Jahr abzuschließen ist, um die Gelder zu binden und mit der frühen Baumaßnahme zum Jahresbeginn 2022, auch ein günstiges Angebot zu erzielen. Außerdem hat der Kreis zugesichert, für die Kosten der gemeindlichen Leistungen in Vorleistung zu gehen bis der genehmigte Haushalt 2022 verabschiedet wird.
Bei den Untersuchungen der Regenwasserkanalisation, die nur außerhalb des geplanten Kreisstraßenabschnitts vorhanden ist, wurde festgestellt, dass diese im unmittelbarem Anschluss sinnvollerweise mitsaniert werden muss. Da es immer wieder nach Starkregenereignissen zu Schäden kommt und wissentlich Regenwasserleitungen zusammengebrochen und nicht mehr funktionsfähig sind- dies wurde bereits zuvor berichtet. Daher werden die wassergebundene Gemeindestraße „Am Himberg“ mit ca. 58.000 € Baukosten und die 130 m Gemeindestraße vom Ortsausgang Timmdorf bis zum Brückenbauwerk mit Baukosten in Höhe von ca. 152.000 € (siehe Anlage 1) mit der Baumaßnahme des Kreises OH ausgeschrieben, um hier günstigerer Preise zu erzielen und möglichst geringe Verkehrsbeeinträchtigung zu haben.
Da die Kreisstraße bislang keine Entwässerungseinrichtungen für Oberflächenwasser hatte, erfolgt die erstmalige Herstellung gem. StrWG über den Kreis OH, als Straßenbaulastträger.
Für die Einleitstellen sind Genehmigungen abgelaufen und neu zu beantragen. Für deren Erneuerung nach neustem Wasserrecht und Stand der Technik bleibt die Gemeinde verantwortlich und werden ca. 5.000 € brutto veranschlagt.
Das Planungsbüro eds, das von LBV-SH den Auftrag zur Planung und Erstellung der Ausschreibungsunterlagen hat, wurde die Zustimmung des Planungsausschusses zur gemeinsamen Planung bereits gegeben.
Für die Baumaßnahme an der K 2 hat das Planungsbüro eine Kostenbeteiligung für die Gemeinde je nach Ausführungswünschen ermittelt. (siehe Anlage 2).
Nach ersten Absprachen mit dem Kreis beabsichtigt dieser eine Straßenausbaubreite von 6,50 m, so dass davon auszugehen ist, dass die Randflächen für die Gehwege wie derzeit bestehen bleiben. (siehe Anlage3 und 4- Lagepläne)
Seitens des Bauamtes wird eine Erneuerung der Granitborde und die Herstellung des Gehwegbelages in Hansegrand empfohlen, um keine weitere Versiegelung vorzunehmen und den Naturschutzanforderungen gerecht zu werden. Ansonsten wird diese Versiegelung als Eingriff gesehen und ist nach Auflagen der Unteren Naturschutzbehörde auszugleichen.
Der sich für die Gemeinde ergebende Kostenanteil ist umlagefähig nach § 8 KAG, so dass die Anwohner zu Ausbaubeiträgen herangezogen werden.
Da die Mittel beim Kreis OH zur Verfügung stehen, drängt dieser um schnellstmögliche Umsetzung. Es wurde bereits angemerkt, dass zu einem späteren Zeitpunkt die Mittel und das Personal nicht mehr zur Verfügungen stehen könnten und daher die Maßnahme ggf. auf unbestimmte Zeit verschoben werden müsste.
Nach der Kostenschätzung beläuft sich der Kostenanteil der K 2 für die Gemeinde auf ca. 242.000,- € brutto einschl. zwei barrierefreien, systemgerechten Bushaltestellen (ca. 56.000 €) und anteiligen Ing.-Leistungen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf:
Am Himberg ca. 58.000,- €
Dorfstraße-Gemeindestraße ca.152.000,- €
Nachrüsten Einleitstelle ca. 5.000,- €
Kostenanteil Gehweg/Borde/ Nebenflächen ca.242.000,- €
inkl. 10 % für Planung und BÜ an der K 2
Ing.-Kosten Gemeinde zusätzlich ca. 18.000,- €
Gesamtsumme: ca.475.000,- €
Lösung/Finanzielle Auswirkungen
1. Ergebnisplan
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
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2. Finanzplan
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
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| 475.000 |
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3. Rücklagen
(ggf. Ergänzung durch Fiwi )
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO) |
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pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO) | x |
Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
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Gemeindeentwicklung
Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes
Unser Malente 2030.
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| Ja |
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| Nein | Begründung: |
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Städtebauförderung
(A)
Die Maßnahme wird innerhalb des gem. § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebietes der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zentrum" durchgeführt.
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| Ja |
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| Nein |
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(B)
Die Abwicklung der Maßnahme erfolgt (auch) unter Einsatz von Städtebaufördermitteln.
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| Ja | Sie ist im IEK der Maßnahme Nr. _______ zuzuordnen. |
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x |
| Nein |
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Der Ausschuss beschließt die Planungskosten in Höhe von ca. 40.000 € und die Baukosten in Höhe von ca. 435.000 € für die genannte Baumaßnahme im Haushaltsjahr 2022 bereit zu stellen.
Der Planungsausschuss hat der gemeinsamen Maßnahme mit dem Kreis OH grundsätzlich in der Sitzung 20.04.2021 zugestimmt. Die Ausführungen der Materialien für die gemeindlichen Flächen (Gehwege, Borde und Nebenflächen) werden im Detail im nächsten Planungsausschuss beraten und festgelegt.
- Anlagen -
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Anlage 1 Kostenaufstellung Stand 03.08.2021- Gemeindestraßen (39 KB) | |||
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2 | Anlage 2- K2 Kostenanschlag Gemeindeanteil (81 KB) | |||
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3 | Anlage 3- Lageplan 1 (302 KB) | |||
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4 | Anlage 4- Lageplan 2 (310 KB) |
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