Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - 2020/0266-01-01-02
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Sachbericht
Nach der Auswahl der Gemeinde für das Projektthema „Schul- u. Sportzentrum An den Auewiesen als zentraler Treffunkt der Generationen“, für die Höchstfördersumme von 3 Mio. €, erfolgt die weitere Antragstellung in zwei Schritten:
1. Einreichung des Antrags bis 15. September 2021 für einen vorläufigen Bewilligungsbescheid zur Sicherung der Mittel (Paket 1).
2. Einreichung der abgestimmten Planungs- u. Bauausführungsunterlagen gemäß RZBau beim Fördermittelgeber (ca. 1. Quartal 2022). Nach Prüfung durch die GMSH und den Projektträger Jülich (PtJ) ergeht dann ein auf die Baumaßnahme angepasster Änderungsbescheid (ca. 3. Quartal 2022, Paket 2).
Zur Vorbereitung der Antragstellung hat mit dem PtJ am 01.06.2021 ein Koordinierungs-gespräch stattgefunden.
Im Rahmen des Koordinierungsgesprächs mit den Beteiligten des Fördermittelgebers wurde das Gesamtprojekt vorgestellt. Hierzu wurden die im Oktober 2020 zur Antragstellung beschriebenen Maßnahmen konkretisiert und mit aktualisierten Kostenschätzungen nach dem BKI 2020 sowie einer Indexierung der Kosten für einen Baustart im 3. Quartal 2023 monetär eingeschätzt. Weiterhin wurde die Gesamtfinanzierung mithilfe von Eigenmitteln der Gemeinde dargestellt.
Im Rahmen des Koordinierungsgesprächs wurde seitens des Fördermittelgebers deutlich gemacht, dass sich das Förderprogramm auf die Sanierung von bestehenden Sportanlagen fokussiert. Die Antragsunterlagen (Paket 1) werden vorab mit dem PtJ und der GMSH abgestimmt und anschließend eingereicht und geprüft. Die baufachliche Prüfung der Bauunterlagen (Paket 2) kann in jedem Fall erst nach Vorliegen entsprechender Planungsunterlagen und damit ggf. erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Im Einzelfall kann es daher erforderlich sein, einen Zuwendungsbescheid vorbehaltlich des Ergebnisses der baufachlichen Prüfung zu erteilen. Die Erteilung des Zuwendungsbescheides unter Vorbehalt setzt jedoch voraus, dass ein qualifizierter Zuwendungsantrag (Paket 1) vorliegt und keine grundlegenden Bedenken gegen die Förderung des Projektes erkennbar sind.
Aus dem Gespräch resultieren folgende Protokollauszüge:
„Im SJK-Programm ist ein Neubau (z.B. Trendsportanlage/Skate-BMX) nicht förderfähig, da es nicht den Programmzielen entspricht.
Das Förderprogramm IMPACT (Landesmittel) wurde seitens der Kommune als Drittmittelgeber in Betracht gezogen. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine Kumulierung mit Förderprogrammen, die aus Bundesmitteln gespeist werden, ausgeschlossen ist.
Der Fördergegenstand innerhalb des SJK-Programms würde sich dann auf die Sanierung bzw. den Ersatzneubau 3-Feld-Halle im Quartier An den Auewiesen reduzieren.
Ein Ersatzneubau kann gefördert werden, wenn er die wirtschaftlichere Variante gegenüber einer Sanierung darstellt. Mit den Antragsunterlagen ist daher eine Wirtschaftlichkeitsbe-trachtung der beiden Varianten einzureichen.“
Ein modifizierter Antrag ist einzureichen, mit der Ausführung, dass die Finanzierung der Gesamtmaßnahme nicht gesichert ist. Eine Teilumsetzung, in Form von Sanierung/Ersatzneubau der Dreifeldhalle erfolgt, um die Bundesmittel zu sichern.
Mit dieser Abgrenzung bleibt die Kumulierbarkeit aus anderen Förderprogrammen zur Finanzierung der übrigen Maßnahmen erhalten, um weitere Förderungen beantragen zu können.
Der Vorlage beigefügt ist, als Anlage 1, eine gutachterliche Zusammenfassung, die eine Historie, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, Darstellung der Gesamtfinanzierung und einen Terminplan enthält. Zur Verifizierung der Sanierungskosten in den Bereichen Schadstoffe, Statik und Energie liegen aktuelle Fachexpertisen vor (siehe Anlagen 2-4).
(Hinweis: Die Anlagen liegen in der 32. KW vor und werden mit der fristgerechten Einladung zur PLA Sitzung versendet).
Folgende Gutachter werden an der Planungsausschuss-Sitzung am 24.08.2021 teilnehmen und die Ergebnisse ihrer Fachexpertisen präsentieren:
Frau Laura Haubold als Projektingenieurin und
Herr Dipl.-Ing. Uwe Barsch, ARCADIS GmbH, als technischer Berater.
Herr Dipl.-Ing. Markus Bartsch, ARCADIS GmbH, aus dem Bereich Bauwerksanierung,
Herr Werner Nagel, Büro Dr. BINNEWIES, als Ingenieur für Tragwerksplanung.
Hinweis:
Von Seiten des Fördermittelgebers gibt es für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung die Richtlinie, dass Sanierungskosten nicht mehr als 80% der Neubaukosten eines Ersatzneubaus übersteigen dürfen.
Auf Basis der gutachterlichen Ergebnisse und Erläuterungen sind für das Antragsverfahren (Paket 1), zur Sicherung der 3 Mio. € Bundesförderung nachstehende Beschlüsse zu fassen:
1.) Die Verwaltung wird beauftragt, einen modifizierten Antrag für den separaten Förderabschnitt „Ersatzneubau Dreifeldsporthalle mit Mehrzwecknutzungsmöglich-keit“ zu stellen.
2.) Die Verortung der Halle wird auf dem Gelände des Schul- und Sportzentrum An den Auewiesen festgelegt. Mit der Verortung wird die Einhaltung der Zweckbindungsfrist von 20 Jahren garantiert.
3.) Der durch Gemeindevertreterbeschluss vom 29.09.2020 bereitgestellte kommunale Eigenanteil von 3.666.700 EURO wird für das modifizierte Antragsverfahren noch einmal bestätigt.
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO) | X |
pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO) |
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Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
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Gemeindeentwicklung
Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes
Unser Malente 2030.
X |
| Ja |
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| Nein | Begründung: |
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Städtebauförderung
(A)
Die Maßnahme wird innerhalb des gem. § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebietes der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zentrum" durchgeführt.
X |
| Ja |
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| Nein |
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(B)
Die Abwicklung der Maßnahme erfolgt (auch) unter Einsatz von Städtebaufördermitteln.
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| Ja | Sie ist im IEK der Maßnahme Nr. _______ zuzuordnen. |
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X |
| Nein |
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Der Finanzausschuss empfiehlt, vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses für Bau-, Wege-, Umwelt- und Wirtschaftsförderungsangelegenheiten, folgende Beschlüsse zu fassen:
1.) Die Verwaltung wird beauftragt, einen modifizierten Antrag für den separaten Förderabschnitt „Ersatzneubau Dreifeldsporthalle, Neversfelder Straße mit Mehrzwecknutzungsmöglichkeit“ zu stellen.
2.) Die Verortung der Halle wird auf dem Gelände des Schul- und Sportzentrums An den Auewiesen in der Neversfelder Straße festgelegt. Mit der Verortung wird die Einhaltung der Zweckbindungsfrist von 20 Jahren garantiert.
3.) Der durch Gemeindevertreterbeschluss vom 29.09.2020 bereitgestellte kommunale Eigenanteil von 3.666.700 EURO wird für das modifizierte Antragsverfahren noch einmal bestätigt.
- Anlagen:
Anlage 1_Gutachterliche Zusammenfassung; ARCADIS
Anlage 2_ Schadstoffgutachten, ARCADIS
Anlage 3_ Bewertung der Standsicherheit, Ing. Büro Dr. BINNEWIES
Anlage 4_Betrachtung Energieeffizienz, DSK
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Anlage_1_Gutachterliche Zusammenfassung_VO_0266-01-01-02.docx (295 KB) | |||
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2 | Anlage_2_Schadstoffgutachten ARCADIS (2825 KB) | |||
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3 | Anlage_3_Bewertung der Standsicherheit_Ing.Büro Dr. BINNEWIES (11658 KB) | |||
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4 | Anlage_4_Betrachtung Energieeffizienz, DSK (487 KB) |
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