Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/20/2021/0476
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Sachbericht
Zu a)
Die Treppenanlage, die das Schulgelände der Gemeinschaftsschule mit dem Godenbergredder (siehe Anlage zu a)) verbindet ist sehr baufällig. Zur Zeit ist die Treppe gesperrt, hier kommt es immer wieder zu Vandalismusschäden an der Absperrung. Die Instandsetzung hat das Bauamt auf ca. 19.000,00 € geschätzt. Die Treppe diente bislang als Abkürzung zu den derzeit noch vorhandenen Parkplätzen am Godenbergredder. Seitens der Schulleitung wird die Notwendigkeit der Treppenanlage nicht gesehen, da sich auch Schüler unerlaubt vom Schulgelände entfernen können.
Aufgrund der Überplanung des Sport- und Schulcampuses sollte die abschließende Planung hinsichtlich der Verwendung des Grundstückes abgewartet werden und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt eine Erneuerung der Treppenanlage beschlossen werden.
Zu b)
Die vorhandene Treppenanlage ist sehr baufällig und ist aus Sicht der Verkehrssicherungspflicht umgehend zu sanieren. Die Kosten werden seitens des Bauamtes auf ca. 30.500,00 € geschätzt. Die Mittel wurden noch nicht für den Haushalt 2021 angemeldet und müssten über die Veränderungsliste bereitgestellt werden.
Da eine Treppe nie barrierefrei sein kann, könnte vom Grundsatz auf sie verzichtet werden, zumal der Höhenunterschied immens ist. Für Geheingeschränkte Bürger*Innen sind eventuell die weiteren Wege praktikabler als diese Treppe zu nutzen (siehe Lageplan zu b)).
Bei einer Erneuerung müsste auch weiterhin der Winterdienst sicherzustellt werden.
Die Nutzung und auch die Verkehrssicherungspflicht der Treppenanlage setzt eine gute körperliche Fitness voraus.
Die Erneuerung wird seitens des Bauamtes zur Diskussion gestellt.
Lösung/Finanzielle Auswirkungen
1. Ergebnisplan
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
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2. Finanzplan
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
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3. Rücklagen
(ggf. Ergänzung durch Fiwi )
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO) |
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pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO) |
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Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
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Gemeindeentwicklung
Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes
Unser Malente 2030.
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| Ja |
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| Nein | Begründung: |
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Städtebauförderung
(A)
Die Maßnahme wird innerhalb des gem. § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebietes der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zentrum" durchgeführt.
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| Ja |
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x |
| Nein |
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(B)
Die Abwicklung der Maßnahme erfolgt (auch) unter Einsatz von Städtebaufördermitteln.
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| Ja | Sie ist im IEK der Maßnahme Nr. _______ zuzuordnen. |
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x |
| Nein |
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Der Planungsausschuss empfiehlt zu:
- Aufgrund der Überplanung des Sport- und Schulcampuses sollte die abschließende Planung hinsichtlich der Verwendung des Grundstückes abgewartet werden und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt eine Erneuerung der Treppenanlage beschlossen werden. Vorerst wird die Treppenanlage zurückgebaut, um weitere Vandalismusschäden abzuwenden.
- Die Sanierung der öffentlichen Treppenanlage zwischen Polziner Straße und Berliner Straße ist sanierungsbedürftig. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind bislang nicht im Haushalt 2021 berücksichtigt. Zur Haushaltkonsolidierung steht die Erneuerung zur Diskussion. Die Treppe 1) muss oder 2) muss nicht saniert werden.
- Anlagen -
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Lageplan zu a) mit Treppe (70 KB) | |||
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2 | Instandsetzung Kostenschätzung zu a)_Treppe Godenbergredder (12 KB) | |||
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3 | zu a) gesamte Treppenanlage (8288 KB) | |||
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4 | zu a) marode Pallisaden (10084 KB) | |||
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5 | zu a) marode Holzabfangungen in unterschiedlichen Höhen (9003 KB) | |||
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6 | Lageplan zu b) mit Alternativwegen in gelb (120 KB) | |||
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7 | Instandsetzung Kostenschätzung zu b) Treppe Polziner Str._Berliner Straße (1128 KB) | |||
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8 | zu b) gesamte Treppenanlage (2549 KB) | |||
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9 | zu b) Ausbrüche im Beton (4145 KB) |
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