Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente


Vorlage - VO/20/2021/0462  

Betreff: Verlängerung der Gültigkeitsdauer der für die Periode 2020/21 ausgestellten Seniorenpässe
Status:öffentlich  
Federführend:Sachbereich 3 - Bürgerservice Beteiligt:Bürgermeister/in
    Büroleitung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport Vorberatung
25.05.2021 
Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Soziales und Sport ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Entscheidung
15.06.2021 
Sitzung des Hauptausschusses zurückgezogen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachbericht

 

Die Gemeinde Malente gibt bereits seit einigen Jahren Seniorenpässe gegen eine Schutzgebühr i. H. v. 10,00 € heraus. Es handelt sich um eine freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe, die haushaltsrechtlich im Produktbereich Soziale Hilfen angesiedelt ist. Den regelmäßigen Aufwendungen i. H. v. 3.400,00 € stehen 2.500,00 € Erträge gegenüber.

Das Interesse der Bürger zeigt sich auch darin, dass trotz der in 2020 aufgetretenen Corona-Pandemie, im letzten Jahr 106 Seniorenpässe an interessierte Seniorinnen und Senioren verkauft wurden. Die allseits bekannten Einschränkungen im Sport- und Kulturbetrieb haben jedoch dazu geführt, dass die damit verbundenen Vergünstigungen, wie bspw. Schwimmen oder Teilnahme an der Gymnastik, lediglich in ganz geringem Umfang oder noch gar nicht in Anspruch genommen werden konnten. Aus der Bevölkerung wurden daher wiederholt Anfragen an die Verwaltung gerichtet, ob die am 30.06.2021 auslaufenden Seniorenpässe ihre Gültigkeit behalten werden.

 Die Gemeinde hat bisher 1.060,00 € Schutzgebühren entgegengenommen, ohne dass dafür eine nennenswerte Leistung erbracht werden konnte.

 Ein Ende der Pandemie ist derzeit noch nicht in Sicht. Aus diesem Grund wurde auch der Druck für eine Neuauflage noch nicht in Auftrag gegeben. Demnach sind hierfür noch keine Sachkosten angefallen und könnten durch die einfache Verlängerung eingespart werden.

Die Erstattung der gezahlten Einzelbeträge würde für die Mitarbeiter der Verwaltung zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen. Es ist davon auszugehen, dass viele der von dem Angebot profitierenden älteren Mitbürger auf den Werterhalt ihres eingesetzten Geldbetrages vertrauen. 

 

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Lösung/Finanzielle Auswirkungen

 

 

1. Ergebnisplan

 

 

 

zukünftig jährlich

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

900-

900-

900-

900-

 

 

2. Finanzplan

 

zukünftig jährlich

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

900-

900-

900-

900-

 

 

3. Rücklagen

 

(ggf. Ergänzung durch Fiwi )

 

Es handelt sich um eine

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO)

x

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO)

 

Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO)

 

 

Gemeindeentwicklung

 

Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes

Unser Malente 2030.

 

x

 

Ja

 

 

 

 

 

 

 

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

 

Städtebauförderung

 

(A)

Die Maßnahme wird innerhalb des gem. § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebietes der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zentrum" durchgeführt.

 

 

 

Ja

 

 

 

 

 

x

 

Nein

 

 

 

 

 

 

(B)

Die Abwicklung der Maßnahme erfolgt (auch) unter Einsatz von Städtebaufördermitteln.

 

 

 

Ja

Sie ist im IEK der Maßnahme Nr. _______ zuzuordnen.

 

 

 

 

x

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

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Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport beschließt nach eingehender Beratung, dem Hauptausschuss zu empfehlen, aufgrund der aus der Corona-Pandemie resultierenden Unwägbarkeiten, für eine Verlängerung der Gültigkeit der im Jahr 2020 für die Periode 2020/21 ausgegebenen Seniorenpässe, um ein weiteres Jahr, bis zum 30.06.2022 zu stimmen.

 

 

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- Anlagen -