Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/20/2020/0351-01
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Sachbericht
Auf den Sachbericht in der Bezugsvorlage, zur Erfordernis (gemäß A 7.4 StBauFR SH 2015), ein getrennt von den Haushaltsmitteln der Gemeinde zu führendes Sonderkonto und das Prozedere der Zwischenabrechnungen mit der IB.SH, wird zunächst verwiesen.
Der Bezugsvorlage beigefügt waren die Zuwendungsbescheide vom 30.11.2017 und vom 06.11.2019 (Bereitstellung v. Umschichtungsmitteln) der IB.SH, auf die in dem Zwischen-abrechnungsbescheid vom 30.10.2020 (Anlage 1) Bezug genommen wird.
Mit Datum vom 26.06.2020 wurde die Zwischenabrechnung 2019 fristgerecht bei der IB.SH eingereicht. Der Prüfbescheid der IB.SH vom 30.10.2020 und die durch die Verwaltung gegebenen Erläuterungen zu den Hinweisen/Anmerkungen vom 25.01.2021 sind, als Anlagen, mit der Bitte um Kenntnisnahme und Zustimmung, beigefügt (Anlage 1 + 2).
Die Haushaltsrechnung für das Städtebausonderkonto 2019 schließt nach einem Kontostand i. H. von 100.600,51 Euro zum 01.01.2019, nach Einnahmen i. H. von 76.418,87 Euro und Ausgaben i. H. von 94.384,14 Euro mit einem Kontostand von 82.635,24 Euro zum Stichtag 31.12.2019 ab.
Die Prüfung durch die IB.SH erfolgt gemäß C 8 StBauFR SH 2015, die Folgendes besagt:
Die Gemeinde hat die städtebauliche Gesamtmaßnahme abzurechnen. Die Abrechnung entspricht dem Verwendungsnachweis im Sinne des Haushaltsrechtes. Die IB.SH prüft die Abrechnung gemäß Nr. 11VV-K zu § 44 LHO (vgl. Anlage 4) und entscheidet auf dieser Grundlage über die endgültige Förderung. Mit dem Bescheid erhält die Gemeinde eine Ausfertigung des Prüfvermerks.
Im Ergebnis der Prüfung durch die IB.SH im Bescheid vom 30.10.2020 wurden Beanstan-dungen festgestellt. Die Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer IV des Prüfbescheides. Die Stellungnahme der Gemeinde erfolgte mit den Erläuterungen der E-Mail (vgl. Anlage 2) und in Ergänzung einer telefonischen Rücksprache. Im Wesentlichen haben sich daraus folgende Änderung ergeben: die Kosten für den Tag der Städtebauförderung 2019 i. H. v. 551,40 € sind nicht förderfähig, da sie nicht im Maßnahmenplan angemeldet waren. Die Kosten i. H. v. 975,80 € für die Drucklegung des IEK sind im Rahmen der im Maßnahmenplan bewilligten Maßnahme VU/IEK förderfähig.
Gemäß Nr. 11 VV-K zu § 44 LHO prüft die Bewilligungsbehörde (bzw. die beauftragte Stelle) nach Eingang des Zwischen- oder Verwendungsnachweises in einem ersten Schritt, ob nach den Angaben im Nachweis Anhaltspunkte für die Geltendmachung eines Erstattungsan-spruchs gegeben sind (kursorische Prüfung). In einem zweiten Schritt sind Nachweise vertieft zu prüfen. Dies erfolgt in der Regel nach Abschluss einzelner Maßnahmen (hier: Abschluss der vorbereitenden Maßnahmen inkl. sektoraler Gutachten (VU/IEK, Einzelhandels- u. Verkehrskonzept) im ASO-Städtebauförderprogramm, Programmjahr 2017.
Die im Prüfvermerk unter 3. formulierte Aussage, die Prüfung des zum 31.12.2019 mit
+ 82.635,24 € abschließenden Sonderkontos (hier; Einnahmen-Ausgabenrechnung, vgl. Anlage 3 der Vorlage) erfolgt gesondert. Sie bezieht sich auf die Einordnung der zuwen-dungsfähigen und nicht zuwendungsfähigen Kosten (vgl. dazu Spalte 6 + 7 ab S. 2 des IB.SH Prüfbescheides, Anlage 1). Diese Prüfung erfolgt gemäß telefonischer Auskunft der IB.SH bei der finalen Abrechnung der vorbereitenden Maßnahmen, voraussichtlich mit der Abrechnung für das Jahr 2021 (Abrechnungsstichtag 30.06.2022).
Da die Gemeinde Malente ab dem Programmjahr 2020 mit der Gesamtmaßnahme „Zentrum“ in das neue Förderprogramm Sozialer Zusammenhalt überführt wurde, ist für das Programmjahr 2017, nach Abschluss der Maßnahmen der Vorbereitung (gemäß § 140 BauGB) eine von der Gemeinde haushaltsmäßig geprüfte Schlussabrechnung vorzulegen (vgl. C 8.5 StBauFR SH 2015). Diese Abrechnung wird parallel zu der vorstehend genannten finalen Abrechnung der vorbereitenden Maßnahme voraussichtlich im 3. Quartal 2022 erfolgen.
Gemeindeentwicklung
Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes
Unser Malente 2030.
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| Ja |
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| Nein | Begründung: |
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Städtebauförderung
(A)
Die Maßnahme wird innerhalb des gem. § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebietes der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zentrum" durchgeführt.
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| Ja |
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| Nein |
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(B)
Die Abwicklung der Maßnahmen im Programmjahr 2020 erfolgt (auch) unter Einsatz von Städtebaufördermitteln.
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| Ja | Sie ist im IEK den Maßnahmen Nr. 1, 4, 5 zuzuordnen. |
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| Nein |
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Der Ausschuss nimmt die Zwischenabrechnung für das städtebauliche Sondervermögen 2019 sowie den dazugehörigen Prüfbescheid der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) mit Datum vom 30.10.2020 zur Kenntnis. Die vorliegende Jahresrechnung, die mit bereinigten Gesamteinnahmen i. H. von 76.418,87 Euro, Gesamtausgaben i. H. von 94.384,14 Euro und mit einem Kontostand i. H. von 82.635,24 Euro zum Stichtag 31.12.2019 abschließt, wird anerkannt.
- Anlagen:
Anlage 1_ Prüfbescheid_IB.SH_30.10.2020_Sonderkonto_2019
Anlage 2_Erläuterung_d._Verwaltung_25.01.2021_zum_Prüfbescheid
Anlage 3_Haushaltsrechnung_Darstellung_Städtebausonderkonto 2019
Anlage 4_Auszug_Nr.11_VV-K_zu_§44_LHO
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Anlage_1_VO_0351-1_IB.SH Bescheid_Zwischenabr._Sonderkonto_2019 (3431 KB) | |||
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2 | Anlage_2_VO_0351-1_Antwort_an_IB.SH_Zwischenabrechnung_2019 (44 KB) | |||
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3 | Anlage_3_VO_0351-1_Darstellung Sonderkonto_2019_final (53 KB) | |||
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4 | Anlage_4_Nr._11_VV-K_zu_§44_LHO_Zuwendungen_Projektförderung (11 KB) |
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