Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/20/2021/0432
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Sachbericht
Auf die Beschlusslage aus der Sitzung des Planungsausschusses vom 01.09.2020 wird verwiesen. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 für ein Gebiet in Bad Malente-Gremsmühlen, östlich der Bahnstrecke nach Lütjenburg, südlich der Godenbergstraße, nördlich der Dammstraße rückwärtig der Bebauung westlich der Marktstraße – Kindertagesstätte - lag in der Zeit vom 16.10.2020 bis 27.11.2020 nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich aus. Die Träger öffentlicher Belange wurden über die Auslegung informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Lösung/Finanzielle Auswirkungen
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen wurden geprüft; die Auswertung bzw. das Prüfergebnis ist in die Beschlussempfehlungen vom 06.01.2021 eingearbeitet, die dieser Vorlage als Anlage beigefügt sind.
Die Kosten für die Planungsleistungen trägt die Gemeinde.
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO) |
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pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO) | x |
Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
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Gemeindeentwicklung
Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes
Unser Malente 2030.
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| Ja |
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| Nein | Begründung: |
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Städtebauförderung
(A)
Die Maßnahme wird innerhalb des gem. § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebietes der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zentrum" durchgeführt.
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| Ja |
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| Nein |
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(B)
Die Abwicklung der Maßnahme erfolgt (auch) unter Einsatz von Städtebaufördermitteln.
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| Ja | Sie ist im IEK der Maßnahme Nr. _______ zuzuordnen. |
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x |
| Nein |
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- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 für ein Gebiet in Bad Malente-Gremsmühlen, östlich der Bahnstrecke nach Lütjenburg, südlich der Godenbergstraße, nördlich der Dammstraße rückwärtig der Bebauung westlich der Marktstraße – Kindertagesstätte - eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend der vorliegenden Beschlussempfehlungen berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
- Diejenigen, die eine Stellungnahme oder eine Anregung vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.
- Der Beschluss des Planungsausschusses vom 01.09.2020 (Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss) wird bestätigt (s. Anlagen).
- Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 für das o. g. Gebiet in der während der Sitzung vorliegenden Fassung nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse www.malente.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich gemacht wird.
- Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den F-Plan zu berichtigen. In der Bekanntmachung unter 6) wird gleichzeitig auf die 20 Änderung des F-Planes im Wege der Berichtigung nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB hingewiesen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter bzw. Ausschussmitglieder:
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter bzw. Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
- Anlagen -
Anl. 1 Beschlussempfehlungen vom 06.01.2021
Anl. 2 Entwurf Planzeichnung Stand 06.01.2021
Anl. 3 Entwurf Begründung Stand 06.01.2021 mit 2 folgenden Anlagen
(Die Anlagen der Begründung sind in Papierform nicht erneut beigefügt; sie stehen im Bürger- und Ratsinformationssystem digital zur Verfügung)
Anl. 4 (nur digital) Anlage 1 der Begründung: Orientierende Altlast- und
Baugrunduntersuchung, Projekt 1210/2019: Godenbergstraße 1, 23714 Malente,
Dipl-Geol. H. Ziegenmeyer, Mai 2020
Anl. 5 (nur digital) Anlage 2 der Begründung: Altlasten- und Baugrunderkundung GSB
GrundbauINGENIEURE Schnoor + Brauer GmbH & Co. KG, April 2020
Anl. 6 Auszug aus der Niederschrift vom 01.09.2020 mit Beschlussempfehlungen vom
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | 01 Beschlussempfehlungen vom 06.01.2021 (317 KB) | |||
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2 | 02 Entwurf Planzeichnung Stand 06.01.2021 (1130 KB) | |||
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3 | 03 Entwurf Begründung Stand 06.01.2021 (1529 KB) | |||
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4 | 04 Anl1 Begründung-Orientierende Altlast u Baugrunduntersuchung Projekt1210-2019-Ziegenmeyer-Mai2020 (10228 KB) | |||
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5 | 05 Anl2 Begründung-Altlasten und Baugrunderkundung GSB GrundbauINGENIEURE Schnoor+Brauer GmbH&CoKG-April2020 (1203 KB) | |||
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6 | 06 Auszug Niederschrift 01.09.2020 mit Beschlussempf v 13.08.2020 (388 KB) |