Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/20/2020/0422
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Sachbericht
Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH ist als Dienstleister für den Kreis OH Ende November 2020 auf das Bauamt zugekommen, da der Kreis OH eine Deckenerneuerung an der K 2 auch in der Dorfstraße in Timmdorf im Jahr 2021 durchführen möchte. Der Abschnitt beläuft sich ca. 150 m hinter der Holzbrücke bis zur den Bahngleisen. Der Straßenaufbau ist nicht frostsicher und es herrscht ein hoher Grundwasserspiegel. Daher wird die Fahrbahn tiefergehend bis 60 cm saniert, so dass es Sinn macht, die, in der Straße liegende Entwässerung mit zu erneuern. Da die Leitung schon sehr alt ist und die Muffen Undichtigkeiten aufweisen und auch bereits Überschwemmungsprobleme durch fehlende Durchlässigkeit bekannt sind. Bislang gibt es nur einen Hauptsammler aus dem Lindenweg und einen einzigen Straßenablauf in der Dorfstraße. Daher ist eine Überplanung, in Bezug auf die notwendigen Entwässerungseinrichtungen erforderlich. Dazu gehören auch die Einleitstellen, die eine Vorklärstufe, nach neusten Wasserrecht benötigen. Alle Einleitgenehmigungen sind seit 2017 abgelaufen und sind neu zu beantragen.
Die Gemeinde trägt in der Ortslage gemäß StWG, die Kosten für die Anpassung an den Nebenflächen (Gehwege/Borde), sowie die Kosten für die Oberflächenentwässerung.
Die heute vorhandenen, sehr unebenen Naturborde können durch die tieferliegenden Sanierung nicht erhalten bleiben und werden durch neue Granitborde ersetzt, um auch hier der Verkehrssicherheit der Fußgänger (Stolperkanten) entgegenzuwirken.
Am Himberg ist durch Bautätigkeiten von der SH Netz bereits bekannt, dass die Entwässerungsleitung dort auf voller Länge zusammengebrochen ist und durch die Dringlichkeit, wegen des anliegenden Bahndammes der DB und der unmittelbarer Nähe zu der Maßnahme des LBV-SH, halten wir eine Sanierung für dringend notwendig und wirtschaftlich, diese Leitung auf 60 m gleich mit zu sanieren. Auch hier bedarf die Einleitung einer Vorreinigung in Form einer Mulden-Rigole.
Die Kosten werden durch das Bauamt auf ca. 480.000,00 € geschätzt. Diese Mittel sind im derzeitigen Haushaltsentwurf noch nicht berücksichtigt und sind über die Veränderungsliste für den Haushalt 2021 bereitzustellen.
Lösung/Finanzielle Auswirkungen
Kostenberechnung K 2 | Timmdorf |
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| Dorfstraße |
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| EP [Euro] | GP [Euro] |
400 | m | Entwässerungsrohr erneuern, DN 300 Kunststoff oder Beton |
| 490,00 | 196.000,00 | |
5 | St | Straßenabläufe neusetzen mit Anschlussleitung an Hauptsammler | 2.500,00 | 12.500,00 | ||
1 | Psch | Nebenflächen mit Asphalt anpassen AC 22 TN / AC 11 DN mit Abschluss TB ca. 50 m² |
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| 2.500,00 | 2.500,00 |
850 | m | Natursteinborde mit Abrundung neusetzen |
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| 48,00 | 40.800,00 |
1 | Psch | Vorreinigungsstufe in bestehenden Sandfang integrieren |
| 25.000,00 | 25.000,00 | |
1500 | m² | Anpassen des Gehwegmaterial (Hansa Grand) |
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| 23,50 | 35.250,00 |
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| Am Himberg |
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60 | m | Entwässerungsrohr erneuern, DN 300 Kunststoff oder Beton |
| 490,00 | 29.400,00 | |
2 | St | Straßenabläufe neusetzen mit Anschlussleitung an Hauptsammler | 2.500,00 | 5.000,00 | ||
1 | Psch | Mulden-Rigole zum Trentsee herstellen |
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| 8.000,00 | 8.000,00 |
2 | St | Schächte erneuern |
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| 1.800,00 | 3.600,00 |
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| 358.050,00 |
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| 19% |
| 68.029,50 |
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| 426.079,50 |
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| Summe Baukosten |
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| ~ | 430.000,00 |
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| Planungskosten | 5% | tatsächl. Bau- | 20.000,00 | |
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| Bauüberwachung | 5% | Kosten | 20.000,00 | |
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| Einleitgenehmigung Planungskosten LPH 5 - nur Gemeinde |
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| 10.000,00 | |
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| Gesamtsumme |
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| 480.000,00 |
1. Ergebnisplan
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
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2. Finanzplan
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
| 400.000,00 € | 80.000,00 € |
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3. Rücklagen
(ggf. Ergänzung durch Fiwi )
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO) |
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pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO) | X |
Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
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Gemeindeentwicklung
Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes
Unser Malente 2030.
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| Ja |
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| Nein | Begründung: |
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Städtebauförderung
(A)
Die Maßnahme wird innerhalb des gem. § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebietes der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zentrum" durchgeführt.
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| Ja |
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X |
| Nein |
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(B)
Die Abwicklung der Maßnahme erfolgt (auch) unter Einsatz von Städtebaufördermitteln.
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| Ja | Sie ist im IEK der Maßnahme Nr. _______ zuzuordnen. |
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X |
| Nein |
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Der Maßnahme wird aufgrund der Abhängigkeit mit der Deckenerneuerung durch den LBV-SH zugestimmt und die Kosten in der Veränderungsliste für den Investitionshaushalt aufgenommen.
- Anlagen -
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