Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente


Vorlage - VO/20/2020/0419  

Betreff: Einnahme- und Ausgabepläne 2021 der Ortswehren der Gemeinde Malente
Status:öffentlich  
Federführend:Sachbereich 2 - Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Vorberatung
08.12.2020 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Entscheidung
10.12.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
FF Benz Plan 2021  
FF Kreuzfeld PLan 2021  
FF Malente PLan 2021  
FF Neukirchen Plan 2021  
FF Nüchel PLan 2021  
FF Sieversdorf Plan 2021  
FF Timmdorf Plan 2021  
FF Malkwitz Plan 2021  

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Sachbericht

 

Die Gemeinde hat für die Ortswehren Sondervermögen für die Kameradschaftspflege (Kameradschaftskassen) gebildet.

 

Gemäß § 2a des Brandschutzgesetzes hat der Wehrvorstand jeder Ortswehr nach Absatz 2 Nr. 1 für jedes Haushaltsjahr einen Einnahme- und Ausgabenplan für die Kameradsschaftskasse aufzustellen, der alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Ortswehr voraussichtlich eingehenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben enthält. Der Einnahme- und Ausgabeplan ist gemäß § 2a Absatz 3 BrSchG von der Mitgliederversammlung der Ortswehr zu beschließen und tritt nach Zustimmung der Gemeindevertretung in Kraft.

 

Gemäß des gemeinsamen Schreibens des MILIG, des LFV und der HFUK Nord vom 21.10.2020 zur „Vermeidung der Ausbreitung des Corona Virus im Bereich der Feuerwehren; Durchführung von Mitgliederversammlungen und Wahlen“ ist derzeit aufgrund der Coronapandemie kein Beschluss der Mitgliederverammlung über den Einnahme- und Ausgabeplan erforderlich. Die Pläne der Kameradschaftskassen konnten auch im jeweiligen Vorstand formlos per Umlaufverfahren beschlossen werden.

 

Die Pläne liegen dieser Vorlage bei. Jede Wehr sieht eine Entnahme aus der Rücklage zum Ausgleich des Wirtschaftsplans vor.

 

 

 

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Lösung/Finanzielle Auswirkungen

 

 

1. Ergebnisplan

 

 

 

zukünftig jährlich

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

 

 

 

 

 

 

2. Finanzplan

 

zukünftig jährlich

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

 

 

 

 

 

 

3. Rücklagen

 

(ggf. Ergänzung durch Fiwi )

 

Es handelt sich um eine

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO)

 

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO)

 

Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO)

 

 

Gemeindeentwicklung

 

Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes

Unser Malente 2030.

 

 

 

Ja

 

 

 

 

 

 

 

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

 

Städtebauförderung

 

(A)

Die Maßnahme wird innerhalb des gem. § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebietes der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zentrum" durchgeführt.

 

 

 

Ja

 

 

 

 

 

 

 

Nein

 

 

 

 

 

 

(B)

Die Abwicklung der Maßnahme erfolgt (auch) unter Einsatz von Städtebaufördermitteln.

 

 

 

Ja

Sie ist im IEK der Maßnahme Nr. _______ zuzuordnen.

 

 

 

 

 

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

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Die Gemeindevertretung beschließt die anliegenden Einnahme- und Ausgabepläne 2021 der Ortswehren der Gemeinde Malente.

 

 

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- Anlagen -

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 FF Benz Plan 2021 (574 KB)      
Anlage 2 2 FF Kreuzfeld PLan 2021 (209 KB)      
Anlage 3 3 FF Malente PLan 2021 (562 KB)      
Anlage 4 4 FF Neukirchen Plan 2021 (117 KB)      
Anlage 5 5 FF Nüchel PLan 2021 (242 KB)      
Anlage 6 6 FF Sieversdorf Plan 2021 (113 KB)      
Anlage 7 7 FF Timmdorf Plan 2021 (282 KB)      
Anlage 8 8 FF Malkwitz Plan 2021 (120 KB)