Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/20/2019/0138-03
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Sachbericht
Da die verschiedenen Änderungen der Kommunalverfassung in den vergangenen Jahren Einfluss auf die Hauptsatzung der Kommunen genommen haben, hat das Innenministerium mit Runderlass vom 15. Mai 2018 Satzungsmuster für Hauptsatzungen der Gemeinden, Kreise und Ämter sowie für die Verbandssatzungen der Zweckverbände erlassen.
a) Die Hauptsatzung der Gemeinde Malente wurde an diese Mustersatzung unter der Berücksichtigung der jetzt gültigen Hauptsatzung nebst der Nachtragssatzungen angepasst.
b) Ergänzend wurden einige Veränderungen in den Ausschusskompetenzen vorgenommen, um die kommunale Gremienarbeit zu verschlanken.
c) Auch die Beiträge/Grenzen im Bereich der Zuständigkeiten der Bürgermeisterin wurden den heutigen Ansprüchen angepasst.
d) Die Vorschläge der Verwaltung (Mustersatzung), der FDP- und SPD Fraktion sowie die Ergebnisse der 1. und 2. Lesung des Hauptausschusses wurden zusammengefasst.
e) Die Gesetzesänderung der Gemeindeordnung vom 26.08.2020 in Bezug auf die Regelung von digitalen Sitzungen der Gemeindevertretung, Ausschüsse und Beiräte wurde in der Satzung ebenfalls berücksichtigt.
f) Änderungen zu den bisherig beschlossenen Entwürfen sind in roter, fettmarkierter Schrift hervorgehoben.
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO) |
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pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO) |
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Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
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Die Hauptsatzung wird gemäß Anlage beschlossen.
Anlage: Hauptsatzung – finale Fassung (Stand: 02.11.2020)
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Anlagen: | |||||
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1 | final Hauptsatzung - Stand 02.11.2020 (314 KB) |
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