Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente


Vorlage - VO/20/2020/0409  

Betreff: Bericht über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen in der Zeit vom 28.07.2020 bis 06.11.2020
Status:öffentlich  
Federführend:Sachbereich 2 - Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Kenntnisnahme
08.12.2020 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Entscheidung
10.12.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachbericht

 

 Gem. § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegt ausschließlich der Bürgermeisterin.

 

Gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Malente entscheidet die Bürgermeisterin über die Annahme von Spenden bis zu einem Wert von 5.000,-- €.

 

Im Jahr 2020 sind nachfolgend aufgeführte Spenden, die den Höchstwert von 5.000,-- € nicht übersteigen, entgegengenommen worden:

 

 

Geber

Höhe

– Euro

 

Zuwendungszweck

 

Kiesvertriebsgesellschaft Lebatz mbH

Malente/Sieversdorf

 

4.275,00 €

am 16.10.2020

 

 

 

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