Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/20/2020/0409
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Sachbericht
Gem. § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegt ausschließlich der Bürgermeisterin.
Gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Malente entscheidet die Bürgermeisterin über die Annahme von Spenden bis zu einem Wert von 5.000,-- €.
Im Jahr 2020 sind nachfolgend aufgeführte Spenden, die den Höchstwert von 5.000,-- € nicht übersteigen, entgegengenommen worden:
Geber | Höhe – Euro –
| Zuwendungszweck
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Kiesvertriebsgesellschaft Lebatz mbH Malente/Sieversdorf |
4.275,00 € am 16.10.2020
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Piratenschiff (Outdoor-Spielgerät) |