Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente


Vorlage - 2019/0172-01-01-01  

Betreff: Mobilitätsdrehscheibe Bahnhof - Grunderwerb Bahnhof - hier: Aufhebung Sperrvermerk
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
20/2019/0172-01-01
Federführend:Stabsstelle Gemeindeentwicklung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau-, Wege-, Umwelt- und Wirtschaftsförderungsangelegenheiten Entscheidung
10.11.2020 
Sitzung des Ausschusses für Bau-, Wege-, Umwelt- und Wirtschaftsförderungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachbericht

Auf die Bezugsvorlage 20/2019/0172-01-01 wird zunächst verwiesen.

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung vom 12.03.2020 (gemäß § 28 Satz 1 Nr. 4 GO) das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtmaßnahme "Zentrum" beschlossen. Damit liegt das Konzept für die Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme verbindlich zu Grunde. Im Rahmen der Vorbereitung hat sich bereits ergeben, dass das Bahnhofsgebäude aktuell zum Verkauf steht und die Gefahr besteht, dass ein anderer Käufer zum Zuge kommen könnte. Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 26.09.2019 der Bürgermeisterin den Auftrag erteilt, in Kaufverhandlungen mit den Eigentümer zum Erwerb des Grundstücks und Gebäudes zu treten, da das Bahnhofsareal zu einer Mobilitätsdrehscheibe Bahnhof im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zentrum" entwickelt werden kann.

Im Städtebauresort des Innenministeriums wurde daraufhin am 25.10. 2019 ein Antrag auf Aufnahme in den Maßnahmenplan, sowie auf Bereitstellung von Umschichtungsmitteln gestellt. Das Land gewährt Zuwendungen im Wege der Anteilsfinanzierung als Zuschuss zur Projektförderung. Projekt ist die städtebauliche Gesamtmaßnahme. In den Zuwendungen sind die Bundesfinanzhilfen enthalten. Eigenmittel der Gemeinde sind die von der Gemeinde auf die Zuwendung zu erbringenden Mittel. Die Zuwendungen dürfen nur gleichzeitig mit oder nach den hierauf zu erbringenden Eigenmitteln der Gemeinde verwendet werden. Die Eigenmittel sind dem städtebaulichen Sondervermögen spätestens zu dem Zeitpunkt, in dem die Ausgaben zu leisten sind bereitzustellen.

Auf Grund der zu erfüllenden Richtlinien zum Einsatz von Städtebaufördermitteln war abzusehen, dass eine Mittelbereitstellung aus dem in der Beschlussvorlage (20/2019/0172-01-02) genannten Konto 5.1.1.20 - 34100 (Grund u. Boden mit sonstigen Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäuden) im Jahr 2019 nicht mehr erfolgen wird.

Daher wurde im Rahmen der Haushaltsberatungen 2020 ein vorausschauender Eigenmittelanteil von 100.000 € unter dem Konto 5.1.1.20 - 1211100 (Sondervermögen Städtebauförderung) eingeplant. Die unter der HH-Stelle bereitgestellten Mittel von 550.000 € wurden durch Beschluss des Ausschusses in der Sitzung am 19.11.2020 mit einem Sperrvermerk versehen.  Die Kontaktaufnahme zur Aufnahme der Verkaufsverhandlungen

 ist durch Frau Bürgermeisterin Rönck unmittelbar nach Festlegung des förmlich festge-setzten Sanierungsgebietes erfolgt. Eine Anmeldung zur Förderung aus der städtebaulichen Gesamtmaßnahme erfolgte mit dem Antrag zur Aufnahme in das Programmjahr 2020 beim Städtebaureferat am 25.02.2020.

Durch das Innenministerium wurde am 18.09.2020 mitgeteilt, dass die Gemeinde Malente mit der Gesamtmaßnahme „Zentrum“ zukünftig dem Programm "Sozialer Zusammenhalt" zugeordnet wird. Der Ankündigungserlass und Fördermittelbescheid wird bis zum Jahresende ergehen. Daher ist der gemeindliche Eigenanteil bis zum Jahresende auf das Sonderkonto zu übertragen.  Es wird darum gebeten, den Sperrvermerk entsprechend des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 26.09.2019 für den gemeindlichen Eigenanteil i. H. v. 100.000 € unter dem Konto 5.1.1.20 - 1211100 (Sondervermögen Städtebauförderung) aufzuheben.

 

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Lösung/Finanzielle Auswirkungen

1. Ergebnisplan

 

zukünftig jährlich

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

 

 

 

 

2. Finanzplan

 

zukünftig jährlich

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

 

100.000

 

 

3. Rücklagen

(ggf. Ergänzung durch Fiwi )

 

Es handelt sich um eine

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO)

X

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO)

 

Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO)

 

 

Gemeindeentwicklung

Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes

Unser Malente 2030.

 

X

 

Ja

 

 

 

 

 

 

 

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Städtebauförderung

(A)

Die Maßnahme wird innerhalb des gem. § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebietes der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zentrum" durchgeführt.

 

X

 

Ja

 

 

 

 

 

 

 

Nein

 

 

 

 

 

(B)

Die Abwicklung der Maßnahme erfolgt (auch) unter Einsatz von Städtebaufördermitteln.

 

X

 

Ja

Sie ist im IEK der Maßnahme Nr. 22 zuzuordnen.

 

 

 

 

 

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

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Zur Übertragung des gemeindlichen Eigenanteils auf das städtebauliche Sonderkonto, zum Erwerb des Grundstücks und Gebäudes Bahnhof Malente, wird der durch den Ausschuss am 26.11.2019 verfügte Sperrvermerk, unter dem Produktkonto 5.1.1.20 - 1211100  des Haushaltsjahres 2020, in Teilen i. H. von 100.000 € aufgehoben.

 

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- Anlagen -

 

Stammbaum:
VO/20/2019/0172   Mobilitätsdrehscheibe Malente   Sachbereich 4 - Bauamt   Beschlussvorlage öffentlich
VO/20/2019/0172-01   Mobilitätsdrehscheibe Bahnhof Malente   Stabsstelle Gemeindeentwicklung   Beschlussvorlage öffentlich
20/2019/0172-01-01   Mobilitätsdrehscheibe Bahnhof Malente - Sachstandsbericht   Stabsstelle Gemeindeentwicklung   Mitteilungsvorlage
2019/0172-01-01-01   Mobilitätsdrehscheibe Bahnhof - Grunderwerb Bahnhof - hier: Aufhebung Sperrvermerk   Stabsstelle Gemeindeentwicklung   Beschlussvorlage öffentlich