Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/20/2020/0407
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Sachstand:
In der Vergangenheit wurde bereits über Jahre über eine Sanierung, einen mögliche Verkauf und letztmalig über eine Verbesserung der Infrastruktur des Sportplatzes Sieversdorf diskutiert.
Der Sportplatz Sieversdorf ist zugehörig zu der Grundschule Sieversdorf (als Sportanlage und für schulische Veranstaltungen).
Das Grundstück liegt in einem Landschaftsschutzgebiet außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB und außerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile. Bauordnungsrechtlich sind Bauanträge nach § 35 BauGB zu beurteilen.
Nach § 35 Abs. 1 BauGB ist im Außenbereich ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es für die Außenbereichsbebauung privilegiert ist. Privilegierte Vorhaben sind solche, die in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb einem Landwirt zu Wohnzwecken dienen sowie standortgebundene Bauten oder Zweckbauten.
Bei einem Sportplatz liegt dieses nicht vor, daher handelt es sich um sonstige Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentlichen Belangen im Sinne des Abs. 3 nicht beeinträchtigen.
Es ist davon auszugehen, dass die Schaffung von Infrastruktureinrichtungen genehmigungsfähig sind, sofern die Erschließung gesichert ist.
Dieses ist zurzeit nicht der Fall, da die Erschließung über eine vom Verein Dörfergemeinschaft angemietete Wegefläche erfolgt. Um die Erschließung sicherzustellen ist mit dem Grundstückseigentümer auf der derzeit gemieteten Fläche die Bestellung eine Baulast zu vereinbaren.
Neben der Sanierung der Sportplatzanlage wurde vom Verein auch die Schaffung von Infrastruktureinrichtungen gefordert, zu den Infrastruktureinrichtungen zählen:
Stromanschluss | 50.000 € |
Abwasseranschluss | 10.000 € |
Wasseranschluss | 15.000 € |
Toilettencontainer | 5.000 € |
Telefonanschluss | 2.500 € |
Horizontalbohrung | 7.500 € |
Gesamt: | 90.000 € |
Erläuterung zu den Kosten:
Die Versorgung des Sportplatzes mit diesen genannten Anschlüssen und Einrichtungen ist nicht ganz unproblematisch, da sich alle Ver- und Entsorgungsleitungen an der Landesstraße befinden. Um den Sportplatz mit an die Leitungssysteme anschließen zu können müssen diese in einer Hanglage von der Landesstraße durch ein kostspieliges Horizontalbohrverfahren in der Böschung auf den Sportplatz geführt werden.
Die Stromversorgung für den Platz ist ein Problem, es liegt kein Ortsnetz in der Nähe. Die Anschlusslänge wäre ab der Trafostation Sieversdorf Schule etwa 500 m. Der Anschluss müsste nach Auskunft der SH-Netz 30KW wegen der Leitungslänge betragen. Die Kosten werden aufgrund der erheblich gestiegenen Tiefbaukosten seitens der SH-Netz AG auf ca. 50.000 € geschätzt.
Bei ZVO wurden die Anforderungen an eine stationäre Kläranlage erfragt. Schriftlich teilte der ZVO im April 2019 mit, dass bei Errichtung einer Sanitäranlage auf dem Sportplatz ein Anschluss an eine an der Landesstraße befindliche Druckrohrleitung zu erfolgen hat. Dem Betrieb einer Kleinkläranlage wird nicht zugestimmt. Die Kosten für ein Abwasserpumpwerk sind mit ca. 10.000 € zu beziffern.
Auch eine Wasserversorgung muss von der Landesstraße entlang der Böschung herab zum Sportplatz erfolgen. Die Gemeindewerke schätzen die Kosten auch ca. 15.000 €.
Die Kosten für die Anlieferung und das Aufstellen des Toilettencontainers einschließlich Fundamente werden seitens des Bauamtes diese auf ca. 5.000 € geschätzt.
Der Telefonanschluss wäre mit ca. 2.500 € zu veranschlagen.
Die genannten Kosten beinhalten noch das Herunterbohren im Böschungsbereich. Diese Kosten würden weitere ca. 7.500 € betragen
Hinweis, eine Auflistung der zur Sanierung der Sportplatzanlage notwendigen Arbeiten wird bis zur Sitzung vorliegen.
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO) | X |
pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO) |
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Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
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Gemeindeentwicklung
Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes
Unser Malente 2030.
X |
| Ja |
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| Nein | Begründung: |
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Städtebauförderung
(A)
Die Maßnahme wird innerhalb des gem. § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebietes der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zentrum" durchgeführt.
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| Ja |
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X |
| Nein |
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(B)
Die Abwicklung der Maßnahme erfolgt (auch) unter Einsatz von Städtebaufördermitteln.
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| Ja | Sie ist im IEK der Maßnahme Nr. _______ zuzuordnen. |
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X |
| Nein |
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Der Beschluss wird in der Sitzung formuliert.
- Anlagen -