Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente


Vorlage - VO/20/2020/0327-01  

Betreff: Beschluss über die Niederschlagswassergebührensatzung in der Gemeinde Malente
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/20/2020/0327
Federführend:Sachbereich 4 - Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau-, Wege-, Umwelt- und Wirtschaftsförderungsangelegenheiten Vorberatung
10.11.2020 
Sitzung des Ausschusses für Bau-, Wege-, Umwelt- und Wirtschaftsförderungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Entwurf Niederschlagswassergebührensatzung  

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Sachbericht

Auf die Vorlage - VO/20/2020/0327 wird Bezug genommen. Eine Beratung zu der Vorlage erfolgte nicht, da seitens der Verwaltung die Vorlage zurückgezogen wurde, um die Niederschlagswassergebührensatzung mit der bereits beschlossenen Niederschlagswasserbeseitigungssatzung abzugleichen. Dieses erfolgte zwischenzeitlich durch die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Mazars und liegt nun zur Beratung vor.

 

Die Gemeindevertretung hat am 11.12.2019 beschlossen, für die Gemeinde ab dem Jahr 2020 Niederschlagswassergebühren zur Deckung des finanziellen Aufwandes für die Niederschlagswasserbeseitigung zu erheben. Der Termin konnte aufgrund vermehrter Beratungen und juristischer Prüfungen über den Inhalt der Niederschlagswassersatzung nicht zum Ende letzten Jahres eingeführt werden.

Durch die Corona-Pandemie kam es in der ersten Jahreshälfte zu weiteren Verzögerungen. 

Derzeit werden noch weitere Erhebungen über die Versiegelung erfasst, um dann die Gebührenkalkulation vorzunehmen. Auch die Vermögensbewertung ist fast abgeschlossen, so dass nach Absprache mit dem beauftragten Büro eine Erhebung von Niederschlagswassergebühren ab dem 01.01.2021 erfolgen kann.

 

Die Niederschlagswassersatzung wurde bereits durch die Gemeindevertretung beschlossen. Im Zuge der weiteren Bearbeitung ist nun über die juristisch geprüfte Gebührensatzung zu beraten und zu beschließen.

 

Die Festsetzung des Gebührenbeitrages erfolgt nach Vorliegen der Gebührenkalkulation abschließend durch die Gemeindevertretung.

 

 

 

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Lösung/Finanzielle Auswirkungen

 

 

1. Ergebnisplan

 

 

Es handelt sich um eine

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO)

 

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO)

x

Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO)

 

 

Gemeindeentwicklung

 

Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes

Unser Malente 2030.

 

x

 

Ja

 

 

 

 

 

 

 

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

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Der Planungsausschuss und der Finanzausschuss nimmt von dem Entwurf der Niederschlagswassergebührensatzung Kenntnis und empfiehlt der Gemeindevertretung,  diese nach Ermittlung und Ergänzung durch den Gebührensatz zu beschließen.

 

 

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- Anlagen -

Juristisch geprüfter Entwurf der Niederschlagswassergebührensatzung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Niederschlagswassergebührensatzung (252 KB)      
Stammbaum:
VO/20/2020/0327   Beratung über die Niederschlagswassergebührensatzung in der Gemeinde Malente   Sachbereich 4 - Bauamt   Beschlussvorlage öffentlich
VO/20/2020/0327-01   Beschluss über die Niederschlagswassergebührensatzung in der Gemeinde Malente   Sachbereich 4 - Bauamt   Beschlussvorlage öffentlich
VO/20/2020/0327-02   Beschluss über die Niederschlagswassergebührensatzung in der Gemeinde Malente   Sachbereich 4 - Bauamt   Beschlussvorlage öffentlich