Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/20/2020/0399
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Sachbericht
Laut Kommunalabgabengesetz (KAG) für Schleswig-Holstein sind bei der Erhebung und Festsetzung von Kurabgaben und Tourismusabgaben die Beitragssätze zu kalkulieren.
Dabei müssen für den anstehenden Erhebungszeitraum die zu erwartenden Aufwendungen der Gemeinde für den Tourismus (einrichtungsbezogene Aufwendungen und die Aufwendungen für die Tourismuswerbung) geschätzt werden, sofern der Beitragssatz für die Zukunft gelten soll.
a) Die Kalkulation war aufgrund eines Gerichtsurteils auf neue „Füße“ zu stellen. Zu den bekannten Aufwendungen des Kurbetriebes wurden nun auch Aufwendungen aus anderen Bereichen, die u.a. auch für den Tourismus vorgehalten werden, in die Berechnung einbezogen. Der gemeindliche Anteil wurde aus diesem Grund von 11 % auf 30 % erhöht. Die Refinanzierung der Kurabgabe durch 5 % der Tourismusabgabe wurde gestrichen, da der Tourismusabgabesatz bislang deutlich unter dem kalkulierten Satz lag und die Aufwendungen damit nicht gedeckt waren.
Laut Kalkulation liegt der Satz für die Hauptsaison bei 2,56 € und für die Nebensaison bei 1,28 €. Der derzeitige Satz liegt bei 2 € bzw. 1 €.
b) Bei der Tourismusabgabe liegt der Eigenanteil ebenfalls bei 30 %. Der restliche Aufwand für die Tourismuswerbung wird komplett umgelegt, statt 5 % dieser in die Kalkulation der Kurabgabe fließen zu lassen. Der kalkulierte Satz liegt bei 84,72 €. Derzeit sieht die Satzung einen Satz von 46 € pro Vorteilseinheit vor.
Lösung/Finanzielle Auswirkungen
Entsprechend der Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes für Schleswig-Holstein ist die Kalkulation der Kurabgabe für 2021 und die Kalkulation der Tourismusabgabe für 2021 vorgenommen worden. Beide Kalkulationen sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Aus den Kalkulationen ergeben sich die für 2021 berechneten Höchstsätze bei der Kurab-gabe für die Hauptkurzeit bzw. die Vor- und Nachkurzeit und bei der Tourismusabgabe der Höchstsatz für eine Vorteilseinheit.
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO) |
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pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO) | X |
Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
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a)
Die Kalkulation der Kurabgabe für 2021 wird in der in der Anlage beigefügten Fassung festgestellt. Die Kurabgabe wird für die Hauptsaison auf _____ € und für die Nebensaison auf ____ € festgesetzt.
Die 2. Änderung zur Satzung der Gemeinde Malente über die Erhebung einer Kurabgabe wird gemäß Anlage erlassen.
b)
Die Kalkulation der Tourismusabgabe für 2021 wird in der in der Anlage beigefügten Fassung festgestellt. Die Vorteilseinheit wird auf _____ € festgesetzt.
Die 2. Änderung der Gemeinde Malente über die Erhebung einer Tourismusabgabe wird gemäß Anlage erlassen.
- Anlagen -
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | 2.AenderungssatzungKurabgabe (34 KB) | ![]() |
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2 | 2.AenderungssatzungTourismussatzung (33 KB) | ![]() |
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3 | Kalkulation Kur und Tourismusabgaben Malente VK 2021 (1761 KB) |
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