Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente


Vorlage - VO/20/2020/0398  

Betreff: Satzung der Gemeinde Malente über die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51b für den Bereich des Bootshauses am Dieksee, beidseitig des Promenadenweges, westlich der Diekseepromenade; hier: 1. Beschluss über Stellungnahmen und Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange; 2. Beschluss über eine erneute öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Status:öffentlich  
Federführend:Sachbereich 4 - Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau-, Wege-, Umwelt- und Wirtschaftsförderungsangelegenheiten Entscheidung
10.11.2020 
Sitzung des Ausschusses für Bau-, Wege-, Umwelt- und Wirtschaftsförderungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Beschlussempfehlungen vom 15.10.2020  
Entwurf Planzeichnung Stand 15.10.2020  
Entwurf Begründung Stand 15.10.2020  

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Sachbericht

 

A)     Zum B-Plan-Entwurf

Auf die Beschlusslage aus der Sitzung vom 13.02.2019 wird verwiesen; die öffentliche Auslegung ist erfolgt. Die Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft; die Prüfergebnisse sind in die Beschlussempfehlungen eingearbeitet, die dieser Vorlage beigefügt sind. Planänderungen ergeben sich aus den Stellungnahmen nicht.

 

Jedoch ergeben sich zwei Planänderungen seitens der Vorhabenträger:

 

  1. Wegfall des Teilbereiches 2
  2. Verkleinerung des Geltungsbereiches beim südöstlich gelegenen WC-Gebäude

Vor dem letzten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss im Februar 2019 hatten die Vorhabenträger darum gebeten, den Geltungsbereich um einen Teilbereich 2 (Flurstück 1014 an der Frahmsallee südöstlich des Bootshauses gelegen) zu erweitern, um dort Stellplätze für das Bootshaus nachzuweisen.

 

Mit E-Mail vom 16.04.2020 teilt einer der Vorhabenträger mit, „…das der geplante Parkplatz in der Frahmsalle entfällt und die Planung WC an der Promenade dahin geändert wird, das nur unser Grundstück am jetzigen WC überbaut und umgebaut wird. Alle weiteren Planungen bleiben erhalten. …“ Die vorhandene Treppenanlage soll dort lt. Vorhabenträger erhalten bleiben.

 

Diese Änderungswünsche führen zu Änderungen im Planentwurf, die nach § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erforderlich machen.

 

B)     Zum Städtebaulichen Vertrag

In der Sitzung am 13.02.2019 wurde Folgendes beschlossen:

Mit den Vorhabenträgern wird ein städtebaulicher Vertrag über die Finanzierung der mit dem B-Plan möglichen Maßnahmen wie den Bau des WC-Gebäudes, des behindertengerechten Promenadenzugangs sowie der Sitznischen am Ufer geschlossen, so dass der Gemeinde dadurch keine Kosten entstehen. Es wird eine Regelung aufgenommen, mit dem sich die Vorhabenträger verpflichten, im Bereich der Fläche, die von freistehenden Werbeanlagen freizuhalten ist, eine Durchquerung von der oberen zur unteren Diekseepromenade in einer Breite von mindestens 1,50 m dauerhaft sicherzustellen und diese der Öffentlichkeit als Fußweg auf Dauer zur Verfügung zu stellen. Auch die Sitznischen am Ufer sollen der Öffentlichkeit ohne Verzehrzwang dauerhaft zur Verfügung stehen; der Promenadenbereich ist zu erhalten und freizuhalten. Darüber hinaus wird eine Regelung aufgenommen, die sicherstellt, dass ggf. zurückzuzahlende Fördermittel, die die Gemeinde für die Attraktivitätssteigerung der Diekseepromenade erhalten hat, von den Vorhabenträgern übernommen werden. Im Detailplan soll am neu zu errichtenden WC-Gebäude auf Kosten des Vorhabenträgers eine Treppe entstehen.

Auf dieser Grundlage kam es zu keinem Vertragsabschluss, da die Vorhabenträger mit Schreiben vom 03.08.2019 Folgendes mitteilen:

 

 

Ein diesen Bedürfnissen angepasster Beschlussvorschlag ist unter Nr. 4 formuliert und wird zur Diskussion gestellt. Die Änderungen zur dazu vorliegenden Beschlusslage aus Februar 2019 sind hervorgehoben (gestrichen bzw. Neues fett und unterstrichen).

 

 

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Lösung/Finanzielle Auswirkungen

 

Die Kosten für die Planungsleistungen tragen die Vorhabenträger. Ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten und Durchführung von Verfahrensschritten wurde geschlossen.

 

 

Es handelt sich um eine

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO)

 

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO)

x

Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO)

 

 

 

 

Gemeindeentwicklung

 

Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes

Unser Malente 2030.

 

x

 

Ja

 

 

 

 

 

 

 

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

Städtebauförderung

 

(A)

Die Maßnahme wird innerhalb des gem. § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebietes der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zentrum" durchgeführt.

 

 

 

Ja

 

 

 

 

 

x

 

Nein

 

 

 

 

 

 

(B)

Die Abwicklung der Maßnahme erfolgt (auch) unter Einsatz von Städtebaufördermitteln.

 

 

 

Ja

Sie ist im IEK der Maßnahme Nr. _______ zuzuordnen.

 

 

 

 

x

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

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  1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung der Satzung der Gemeinde Malente über die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51b für das o. g. Gebiet eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend der anliegenden Beschlussempfehlungen berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.

 

  1. Der Entwurf der Satzung der Gemeinde Malente über die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51b für den Bereich des Bootshauses am Dieksee, beidseitig des Promenadenweges, westlich der Diekseepromenade, und die Begründung werden mit den sich aus der Abwägung der Stellungnahmen ergebenden Änderungen gebilligt.

 

  1. Der Entwurf der o. g. Satzung und die Begründung sowie wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen sind nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

  1. Mit den Vorhabenträgern wird ein städtebaulicher Vertrag über die Finanzierung der mit dem B-Plan möglichen Maßnahmen wie den Bau des WC-Gebäudes, des behindertengerechten Promenadenzugangs sowie der Sitznischen am Ufer geschlossen, so dass der Gemeinde dadurch keine Kosten entstehen. Es wird eine Regelung aufgenommen, mit dem sich die Vorhabenträger verpflichten, im Bereich der Fläche, die von freistehenden Werbeanlagen freizuhalten ist, eine Durchquerung von der oberen zur unteren Diekseepromenade in einer Breite von mindestens 1,50 m dauerhaft so lange sicherzustellen und diese der Öffentlichkeit als Fußweg auf Dauer zur Verfügung zu stellen, bis die Bebauung aufgrund nicht mehr vorhandener Kapazitäten zur Sicherung des Betriebes unumgänglich ist. Auch die Sitznischen am Ufer sollen der Öffentlichkeit ohne Verzehrzwang dauerhaft zur Verfügung stehen; der Promenadenbereich ist zu erhalten und freizuhalten. Darüber hinaus wird eine Regelung aufgenommen, die sicherstellt, dass ggf. zurückzuzahlende Fördermittel, die die Gemeinde für die Attraktivitätssteigerung der Diekseepromenade erhalten hat, von den Vorhabenträgern übernommen werden. Im Detailplan soll am neu zu errichtenden WC-Gebäude auf Kosten des Vorhabenträgers eine Treppe entstehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Ausschussmitglieder/Gemeindevertreter:

davon anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter bzw. Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.

 

 

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- Anlagen -

Beschlussempfehlungen vom 15.10.2020

Entwurf Planzeichnung Stand 15.10.2020

Entwurf Begründung Stand 15.10.2020

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beschlussempfehlungen vom 15.10.2020 (172 KB)      
Anlage 2 2 Entwurf Planzeichnung Stand 15.10.2020 (977 KB)      
Anlage 3 3 Entwurf Begründung Stand 15.10.2020 (852 KB)