Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/20/2020/0377
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Sachbericht
Der Spielplatz im Bärwalder Weg (241m²) befindet sich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand.
Dort sind z.Zt. 3 Spielgeräte verbaut. Der Rutschturm und die Doppelschaukel (Bj. 2001) sind zeitnahe durch neue Spielgeräte aus Stahl zu ersetzten. Eine Reparatur der alten Spielgeräte aus Holz ist nicht mehr wirtschaftlich.
Die Kosten für eine neue Doppelschaukel aus Stahl beträgt ca. 1.500 €, die für die Neuanschaffung eines Rutschturmes ca. 9.500 €. (Haushalts-Ansatz „Spielgeräte“ für 2020: 16.000€).
Der Spielplatz Drei Eichen (2.834m²) ist ca. 400 m Meter Richtung Nord-Osten vom Bärwalder Weg entfernt; der Spielplatz in der Janusallee ca. 650 Meter südlich (dort wird in Kürze das alte Schiffswrack durch ein neues Piraten-Schiff ersetzt).
Diese beiden, fußläufig erreichbaren, Spielplätze bieten eine deutlich höhere Aufenthaltsqualität, als der Spielplatz im Bärwalder Weg.
Im Sinne der Haushaltskonsolidierung schlägt die Gemeinde vor, den Spielplatz am Bärwalder Weg aufzugeben und dafür andere Spielplätze mehr Aufenthaltsqualität zu schaffen.
Da der Spielplatz ist nicht in einem Bebauungsplan festgesetzt, kann somit rechtlich entfallen bzw. das Grundstück umgenutzt werden. Aufgrund der Grundstücksgröße ist die Fläche aus Bauplatz für ein Einfamilienhaus ungeeignet. Daher schlägft die Gemeinde vor, hier eine Garagenanlage zu errichten, um dort Unterstellmöglichkeiten zu vermieten.
Eine Garagenanlage würde sich in das Ortsbild einfügen, da auch Garagen an das Flurstück angrenzen. Durch die Umnutzung ergäben sich regelmäßiges Einnahmen für die Gemeinde, bei geringem Invest sowie geringen Folge- und Unterhaltungskosten.
Lösung/Finanzielle Auswirkungen
Zur Erneuerung der Spielgeräte werden ca. 11.000€ benötigt.
Die Kosten zur Erstellung einer Garagenanlage werden auch ca. ………….€ geschätzt.
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO) | x |
pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO) |
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Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
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Gemeindeentwicklung
Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes
Unser Malente 2030.
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| Ja |
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| Nein | Begründung: |
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Städtebauförderung
(A)
Die Maßnahme wird innerhalb des gem. § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebietes der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zentrum" durchgeführt.
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| Ja |
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| Nein |
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(B)
Die Abwicklung der Maßnahme erfolgt (auch) unter Einsatz von Städtebaufördermitteln.
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| Ja | Sie ist im IEK der Maßnahme Nr. _______ zuzuordnen. |
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x |
| Nein |
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- Der Spielplatz im Bärwalder Weg ist zu erhalten und die Spielgeräte sind zu erneuern.
- Der Spielplatz im Bärwalder Weg wird in Folge einer Umnutzung aufgegeben.
Auf dem Grundstück soll eine Garagenanlage entstehen. Die Verwaltung wird gebeten dem Ausschuss eine konkretere Planung nebst Kostenschätzung zur weiteren Beratung vorzulegen.
- Anlagen -
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | 02-Lageplan (1203 KB) |
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