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Vorlage - VO/20/2020/0377  

Betreff: Erneuerung der Spielgeräte bzw. Umnutzung des Spielplatzes im Bärwalder Weg
Status:öffentlich  
Federführend:Sachbereich 4 - Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau-, Wege-, Umwelt- und Wirtschaftsförderungsangelegenheiten Vorberatung
10.11.2020 
Sitzung des Ausschusses für Bau-, Wege-, Umwelt- und Wirtschaftsförderungsangelegenheiten geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
02-Lageplan  

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Sachbericht

Der Spielplatz im Bärwalder Weg (241m²) befindet sich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand.

Dort sind z.Zt. 3 Spielgeräte verbaut. Der Rutschturm und die Doppelschaukel (Bj. 2001) sind zeitnahe durch neue Spielgeräte aus Stahl zu ersetzten. Eine Reparatur der alten Spielgeräte aus Holz ist nicht mehr wirtschaftlich.

Die Kosten für eine neue Doppelschaukel aus Stahl beträgt ca. 1.500 €, die für die Neuanschaffung eines Rutschturmes ca. 9.500 €. (Haushalts-Ansatz „Spielgeräte“ für 2020: 16.000€).

Der Spielplatz Drei Eichen (2.834m²) ist ca. 400 m Meter Richtung Nord-Osten vom Bärwalder Weg entfernt; der Spielplatz in der Janusallee ca. 650 Meter südlich (dort wird in Kürze das alte Schiffswrack durch ein neues Piraten-Schiff ersetzt).

Diese beiden, fußläufig erreichbaren, Spielplätze bieten eine deutlich höhere Aufenthaltsqualität, als der Spielplatz im Bärwalder Weg.

Im Sinne der Haushaltskonsolidierung schlägt die Gemeinde vor, den Spielplatz am Bärwalder Weg aufzugeben und dafür andere Spielplätze mehr Aufenthaltsqualität zu schaffen.

 

Da der Spielplatz ist nicht in einem Bebauungsplan festgesetzt, kann somit rechtlich entfallen bzw. das Grundstück umgenutzt werden. Aufgrund der Grundstücksgröße ist die Fläche aus Bauplatz für ein Einfamilienhaus ungeeignet. Daher schlägft die Gemeinde vor, hier eine Garagenanlage zu errichten, um dort Unterstellmöglichkeiten zu vermieten.

Eine Garagenanlage würde sich in das Ortsbild einfügen, da auch Garagen an das Flurstück angrenzen. Durch die Umnutzung ergäben sich regelmäßiges Einnahmen für die Gemeinde, bei geringem Invest sowie geringen Folge- und Unterhaltungskosten.

 

 

 

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Lösung/Finanzielle Auswirkungen

 

 Zur Erneuerung der Spielgeräte werden ca. 11.000€ benötigt.

Die Kosten zur Erstellung einer Garagenanlage werden auch ca. .€ geschätzt.

 

 

Es handelt sich um eine

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO)

x

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO)

 

Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO)

 

 

Gemeindeentwicklung

 

Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes

Unser Malente 2030.

 

x

 

Ja

 

 

 

 

 

 

 

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

 

Städtebauförderung

 

(A)

Die Maßnahme wird innerhalb des gem. § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebietes der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zentrum" durchgeführt.

 

 

 

Ja

 

 

 

 

 

x

 

Nein

 

 

 

 

 

 

(B)

Die Abwicklung der Maßnahme erfolgt (auch) unter Einsatz von Städtebaufördermitteln.

 

 

 

Ja

Sie ist im IEK der Maßnahme Nr. _______ zuzuordnen.

 

 

 

 

x

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

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  1. Der Spielplatz im Bärwalder Weg ist zu erhalten und die Spielgeräte sind zu erneuern.

 

  1. Der Spielplatz im Bärwalder Weg wird in Folge einer Umnutzung aufgegeben.
    Auf dem Grundstück soll eine Garagenanlage entstehen. Die Verwaltung wird gebeten dem Ausschuss eine konkretere Planung nebst Kostenschätzung zur weiteren Beratung vorzulegen.

 

 

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- Anlagen -

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 02-Lageplan (1203 KB)      
Stammbaum:
VO/20/2020/0377   Erneuerung der Spielgeräte bzw. Umnutzung des Spielplatzes im Bärwalder Weg   Sachbereich 4 - Bauamt   Beschlussvorlage öffentlich
VO/20/2020/0377-01   Erneuerung der Spielgeräte bzw. Umnutzung des Spielplatzes im Bärwalder Weg   Sachbereich 4 - Bauamt   Beschlussvorlage öffentlich