Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/20/2020/0372
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Sachbericht
Nach der Beschlussfassung der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung vom 12.03.2020, dass das gemäß § 141 BauGB erstellte integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (VU/IEK) den städtebaulichen Planungen entspricht und die verbindliche Grundlage zur Durchführung der Maßnahmen, zur Erreichung der Ziele und Zwecke in der Gesamtmaßnahme Zentrum, auch unter Einsatz von Finanzhilfen der Städtebauförderung des Bundes und der Länder darstellt, wurde um Zustimmung des Innenministeriums gebeten. Mit Schreiben vom 22.04.2020 ging im Hause die Anerkennung gemäß A 5.6.1 Abs. 2 StBauFR SH 2015 ein.
Die städtebauliche Planung stellt die wesentliche Grundlage für Entscheidungen über den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln zur Finanzierung von Ausgaben einzelner Maßnahmen in der Gesamtmaßnahme „Zentrum“ dar. Auf Hinweis des Ministeriums ist für den weiteren Umsetzungsprozess ein Folgeantrag auf Aufnahme in das Städtebauförder-programm 2020 zu stellen. Dieses erfolgte mit Datum vom 26.05.2020. Der Förderantrag wurde mit der Bitte auf Aufnahme in das ASO Städtebauförderprogramm – ersatzweise in die Überführung in das Folgeprogramm, der durch das Ministerium neu entwickelten Programmstruktur - gestellt.
Abgeleitet aus dem städtebaulichen Konzept wurde zunächst ein Mittelbedarf von 2.028 Mio. EURO (verteilt auf die HH-Jahre 2021-2022) angemeldet (u. a. für Sanierungsträger-beauftragung, Erwerb- u. Bewirtschaftung von Grundstücken u.a.), der gemeindliche 1/3 Eigenanteil beträgt 676. TEURO und wurde unter der HH-Stelle Städtebauförderung 5.1.1.20 – 1211100 -Sondervermögen Städtebausanierung im Investitionsplan entsprechend eingeplant (338 TEURO p. A.).
Im Jahr 2020 wurde die Programmstruktur des Bund- Länderprogramms verschlankt, in Zukunft erfolgt die Förderung nur noch in drei Städtebauförderprogrammen (siehe Anlage 1).
Mit Datum vom 18.09.2020 ging die Information im Hause ein, dass die Gesamtmaßnahme „Zentrum“ in der Gemeinde Malente zukünftig dem Programm Sozialer Zusammenhalt zugeordnet wird.
Ein Ankündigungserlass über die Aufnahme ins Programmjahr 2020 ist noch nicht ergangen, folgt nach Auskunft des Ministeriums bis voraussichtlich Ende Oktober 2020. Im Anschluss ergeht auf die Entscheidung des Städtebaureferats im Innenministerium ein entsprechender Fördermittelbescheid durch die IB.SH.
- Anlage_1_Information_BMI_Neue_Programmstruktur_2020
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1 | Anlage_1_Information_BMI_Neue_Programmstruktur_2020 (166 KB) |