Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente


Vorlage - VO/20/2020/0372  

Betreff: Städtebauförderungsmittel, Einsatz zur Finanzierung einzelner Maßnahmen - Programmjahr 2020
Status:öffentlich  
Federführend:Stabsstelle Gemeindeentwicklung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Kenntnisnahme
22.10.2020 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage_1_Information_BMI_Neue_Programmstruktur_2020  

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Sachbericht

Nach der Beschlussfassung der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung vom 12.03.2020, dass das gemäß § 141 BauGB erstellte integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (VU/IEK) den städtebaulichen Planungen entspricht und die verbindliche Grundlage zur Durchführung der Maßnahmen, zur Erreichung der Ziele und Zwecke in der Gesamtmaßnahme Zentrum, auch unter Einsatz von Finanzhilfen der Städtebauförderung des Bundes und der Länder darstellt, wurde um Zustimmung des Innenministeriums gebeten. Mit Schreiben vom 22.04.2020 ging im Hause die Anerkennung gemäß A 5.6.1 Abs. 2 StBauFR SH 2015 ein.

 

Die städtebauliche Planung stellt die wesentliche Grundlage für Entscheidungen über den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln zur Finanzierung von Ausgaben einzelner Maßnahmen in der Gesamtmaßnahme „Zentrum“ dar. Auf Hinweis des Ministeriums ist für den weiteren Umsetzungsprozess ein Folgeantrag auf Aufnahme in das Städtebauförder-programm 2020 zu stellen. Dieses erfolgte mit Datum vom 26.05.2020. Der Förderantrag wurde mit der Bitte  auf Aufnahme in das ASO Städtebauförderprogramm – ersatzweise in die Überführung in das Folgeprogramm, der durch das Ministerium neu entwickelten Programmstruktur - gestellt.

Abgeleitet aus dem städtebaulichen Konzept wurde zunächst ein Mittelbedarf von 2.028 Mio. EURO (verteilt auf die HH-Jahre 2021-2022) angemeldet (u. a. für Sanierungsträger-beauftragung, Erwerb- u. Bewirtschaftung von Grundstücken u.a.), der gemeindliche 1/3 Eigenanteil beträgt 676. TEURO und wurde unter der HH-Stelle Städtebauförderung 5.1.1.20 – 1211100 -Sondervermögen Städtebausanierung im Investitionsplan entsprechend eingeplant (338 TEURO p. A.).

 

Im Jahr 2020 wurde die Programmstruktur des Bund- Länderprogramms verschlankt, in Zukunft erfolgt die Förderung nur noch in drei Städtebauförderprogrammen (siehe Anlage 1).

Mit Datum vom 18.09.2020 ging die Information im Hause ein, dass die Gesamtmaßnahme „Zentrum“ in der Gemeinde Malente zukünftig dem Programm Sozialer Zusammenhalt zugeordnet wird.

Ein Ankündigungserlass über die Aufnahme ins Programmjahr 2020 ist noch nicht ergangen, folgt nach Auskunft des Ministeriums bis voraussichtlich Ende Oktober 2020. Im Anschluss ergeht auf die Entscheidung des Städtebaureferats im Innenministerium ein entsprechender Fördermittelbescheid durch die IB.SH.

 

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- Anlage_1_Information_BMI_Neue_Programmstruktur_2020

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_1_Information_BMI_Neue_Programmstruktur_2020 (166 KB)