Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente


Vorlage - VO/20/2020/0365  

Betreff: Zuschuss für die Errichtung einer Kindertagesbetreuungsstätte
Status:öffentlich  
Federführend:Sachbereich 3 - Bürgerservice   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport Vorberatung
01.10.2020 
Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Soziales und Sport zurückgestellt   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachbericht

Am 22.6.2020 wurde zum TOP 4 der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Soziales und Sport berichtet, dass es einen ersten Kontakt zu Frau Gast (1. Vors. und geschäftsf. Vorstand), KinderTagesPflege e.V. Ostholstein, gab.

Zudem gab es eine Besichtigung einer eventuellen Immobilie in der Marktstraße 1 zur Unterbringung von 2 Zusammenschlüssen. Ein möglicher Starttermin wäre evtl. der 01.09.2020.

 

Seitdem sind die Verwaltung (inkl. Bauamt zur Unterstützung der Nutzungsänderung und notwendiger Umbauten im Gebäude inkl. Kostenermittlung), die Vermieter (Miethöhe, vertragliche Bestimmungen), die KinderTagesPflege e.V. Ostholstein (Frau Gast mit weiteren Mitarbeiterinnen für die Kindertagespflege) und der Kreis Ostholstein (Frau Holst als zuständige Fachaufsicht/Fachberatung im Fachdienst Jugend, Betreuung, Bildung und Sport) in fast wöchentlichen Abstimmungen. Ebenfalls finden weitere Abstimmungen mit dem zuständigen Bereich für a) den Brandschutz und b) für die bauliche Genehmigung statt.

Die Besonderheit der Aufgabenstellung liegt in der Schaffung vernünftiger Raumgrößen (welche aus Sicht der Fachaufsicht bestimmte Vorgaben erfüllen müssen), der vollständigen Trennung beider Zusammenschlüsse inkl. eigener Ein- und Ausgänge sowie eigener Fluchtmöglichkeiten, Schaffung von einem zusätzlichen Fenster für ausreichend Tageslicht, Umbauarbeiten an einer sog. Pantryküche (oder "offenen Küche"), da dieser Raum verschließbar sein muss u.ä.

Diese für die Fachaufsicht erforderlichen Umbauten müssen dann aber noch mit dem Brandschutz und der baurechtlichen Genehmigungsbehörde abgestimmt werden.

 

Sachstand:

Der aktuelle Wermutstropfen ist, dass die baurechtliche Genehmigungsbehörde aktuell (in der 38. KW 2020) Urlaub hat und die Entscheidung zur Genehmigung (und ob das Vorhaben doch als Sonderbau einzustufen ist) in der 39. KW 2020 im dortigen Team besprochen und gefällt wird.

Erst dann lassen sich die notwendigen Umbauten festlegen und mithin eine genaue Summe für diese Arbeiten benennen.

Derzeit wird von einer Summe von 50.000,-- € ausgegangen. Diese Summe wird als Zuschuss an die Tagespflegefachkräfte gezahlt, welche die Arbeiten beauftragen.

Wann letztendlich mit einer Fertigstellung des Gebäudes und damit einhergehend eine Öffnung der Zusammenschlüsse erfolgen kann, kann aus den v.g. Gründen derzeit nicht gesagt werden.

 

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Lösung/Finanzielle Auswirkungen

Eine Deckung in Höhe von 50.000,-- steht durch Einsparungen bei dem Produkt 2.2.100 rderschule, Konto 545200 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen, zur Verfügung, da Förderungen mit der Schließung der Schulen aufgrund der Corona-Pandemie nicht in vollem Umfang geleistet worden sind.

 

1. Ergebnisplan

 

 zukünftig jährlich

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

 

50.000,-- €

 

 

 

2. Finanzplan

 

zukünftig jährlich

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

 

 

 

 

 

3. Rücklagen

(ggf. Ergänzung durch Fiwi )

 

Es handelt sich um eine

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO)

X

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO)

 

Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO)

 

 

Gemeindeentwicklung

 

Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes

Unser Malente 2030.

 

 

 

Ja

 

 

 

 

 

X

 

Nein

Begründung: nicht relevant

 

 

 

 

 

Städtebauförderung

 

(A)

Die Maßnahme wird innerhalb des gem. § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebietes der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zentrum" durchgeführt.

 

X

 

Ja

 

 

 

 

 

 

 

Nein

 

 

(B)

Die Abwicklung der Maßnahme erfolgt (auch) unter Einsatz von Städtebaufördermitteln.

 

 

 

Ja

Sie ist im IEK der Maßnahme Nr. _______ zuzuordnen.

 

 

 

 

X

 

Nein

 

 

 

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Der Zuschuss in Höhe von max. 50.000,-- € für notwendige Umbauten für die Errichtung der Kindertagespflege in den Räumlichkeiten Marktstraße 1, Malente, wird an die Tagespflegefachkräfte gezahlt. Die Tagespflegefachkräfte sichern im Gegenzug einen 20-jährigen Betrieb zu. Bei Verkürzung ist entsprechend pro Jahr 1/20 der Summe zurückzuzahlen.  

 

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- Anlagen -