Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/20/2020/0359
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Sachbericht
Deutschlands Schulen sind im internationalen Vergleich kaum digitalisiert, wie die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Studie ICILS (International Computer and Information Literacy Study) aus 2018/2019 belegt.
Spätestens durch die Corona-Krise hat sich gezeigt, wie wichtig die Digitalisierung der Schulen und die daraus erwachsenden Möglichkeiten in Bezug auf das „Home-Schooling“ sind.
Vor allem unsere skandinavischen Nachbarn sind uns in Bezug auf die Digitalisierung der Schulen weit voraus.
Die folgende Grafik aus der o.g. ICILS-Studie veranschaulicht, wo die Deutschen Schulen in Sachen „Digitalkompetenz“ z.B. im Vergleich zu Dänischen Schulen stehen.
Quelle: Artikel aus der Zeit vom 06.11.2019 - https://www.zeit.de/2019/46/digitale-bildung-schulen-digitalisierung-kompetenzen-daenemark
Mit dem „Digitalpakt Schule“ werden in den Jahren 2019-2024 vom Bund insgesamt 5 Mrd. € in die Digitalisierung des Schulwesens in Deutschland investiert. Aufgrund der Verteilung der Fördermittel nach der Anzahl der Schüler (maßgeblich sind die Schülerzahlen des Schuljahres 2018/2019) entfallen auf Schleswig-Holstein rd. 170,26 Mio. € und damit auf Malente 238.287,- €.
Um die vorgenannte Fördersumme zu erhalten, ist die Gemeinde verpflichtet, einen additiven Eigenanteil von 15% (35.743,15 €) aufzubringen. Damit beträgt der Gesamtbetrag für die Digitalisierung von Malentes Schulen aus dem Förderprogramm DigitalPakt SH – Öffentliche Schulen 274.030,82 €.
Für die drei von der Gemeinde Malente getragenen Schulen ergibt sich damit die folgende Fördersumme inkl. des Eigenanteils:
- Schule an den Auewiesen 125.817,68 €
- Grundschule Malente 107.830,00 €
- Grundschule Sieversdorf 35.646,00 €
Die Ausschüttung der Fördermittel aus dem DigitalPakt SH – Öffentliche Schulen ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Erstellung eines Technisch-Pädagogischen-Einsatzkonzeptes je Schule
- Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte
- Detaillierte Investitionsplanung für jeden beantragten Fördergegenstand
- Konzept über Betrieb, Wartung & IT-Support
- Verwendung der Mittel für:
- Aufbau einer digitalen Infrastruktur in den Schulen (schnelles Glasfasernetz, LAN & WLAN)
- Anzeige- und Präsentationsgeräte zur pädagogischen Nutzung zzgl. der damit verbundenen mobilen- und stationären Steuerungsgeräte (z.B. Interaktive Tafeln oder Displays)
- Digitale Arbeitsgeräte im technisch-naturwissenschaftlichen Bereich
- Digitale Arbeitsgeräte zur sonderpädagogischen Förderung bei der inklusiven Beschulung inkl. der dafür notwendigen Infrastruktur
- Schulgebundene, mobile Endgeräte wie Laptops, Notebooks, oder Tablets (Hierfür dürfen max. 20% der Fördermittel verwendet werden)
- Die Mittel müssen über einen Förderantrag angemeldet und bis zum 31.12.2024 vollständig abgenommen, bzw. geliefert worden sein.
Lösung/Finanzielle Auswirkungen
1. Ergebnisplan
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
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2. Finanzplan
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
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| 35.743,15 € |
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3. Rücklagen
(ggf. Ergänzung durch Fiwi )
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO) | x |
pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO) |
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Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
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Gemeindeentwicklung
Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes
Unser Malente 2030.
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| Ja |
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X |
| Nein | Begründung: nicht relevant |
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Städtebauförderung
(A)
Die Maßnahme wird innerhalb des gem. § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebietes der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zentrum" durchgeführt.
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| Ja |
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X |
| Nein | Nicht betroffen |
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(B)
Die Abwicklung der Maßnahme erfolgt (auch) unter Einsatz von Städtebaufördermitteln.
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| Ja | Sie ist im IEK der Maßnahme Nr. _______ zuzuordnen. |
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X |
| Nein | Nicht betroffen |
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1.
Der Zielsetzung des Grundsatzkonzeptes der Digitalisierung der Malenter Schulen wird zugestimmt.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt gemeinsam mit den Schulen Teilkonzepte pro Schule inkl. einer Finanzplanung für die Umsetzung der Digitalisierung für den Zeitraum 2021 - 2025 zu erstellen.
- Anlagen -