Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/20/2020/0352
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Die Gemeinde Malente bekräftigt mit dem Integrierten Gemeindeentwicklungskonzept (IGEK) "Strategie unser Malente 2030!" das Bestreben, ein gesamtheitliches Parkraumbewirtschaftungskonzept zu entwickeln. Der Umstand einer nicht zufriedenstellenden Parkraumsituation wird im IGEK vor allem mit dem Fehlen ausreichender Stellplätze im Ortskern argumentiert und schließlich als Schwäche bzw. Risiko im Rahmen einer SWOT-Analyse zum Themenfeld Mobilität und technischer Infrastruktur hervorgehoben.
Die Problemlagen häufen sich während der Hochsaison vor allem im Hauptgeschäftsbereich in der Bahnhofstraße. Hieraus wurde die Dringlichkeit für die Erfassung einer Bestandsaufnahme und die darauf aufbauende Konzeptentwicklung abgeleitet. Die Idee einer einheitlichen Parkraumbewirtschaftung wurde bereits im Jahr 2016 im Rahmen einer Diskussion in einer Sitzung eines Planungsausschusses angestoßen.
Einleitend verwies das Papier auf die Einsparpotenziale bzw. Einnahmeverbesserungen, die durch die Gemeinde, im Sinne der Haushaltskonsolidierung, geprüft werden müssen. In diesem Zusammenhang wurde auch die Erweiterung der bestehenden Parkgebührenpflicht angesprochen.
Im städtebaulich integrierten Entwicklungskonzept (IEK) der Gesamtmaßnahme „Zentrum“ – hier Maßnahme 30 - wird insbesondere die Ordnung des Parkens als ein wichtiges Thema der Nutzer und Anwohnerschaft, als auch für die städtebauliche Entwicklung des Ortskerns beschrieben. Aufbauend auf den Aussagen der Vorbereitende Untersuchungen (VU) und des Verkehrskonzeptes, ist ein Parkraumkonzept zu erstellen. Im Fokus steht dabei die Senkung der Verkehrsbelastung in Wohnstraßen im Zentrum und die Attraktivitätssteigerung vorhandener Parkplätze bzw. Parkbauten.
Für die zugrundeliegende Machbarkeitsstudie des vorliegenden Parkkonzeptes gilt daher, die Steuerung des ruhenden Verkehrs hinsichtlich seiner Kapazitäten in Einklang mit der wirtschaftlichen Tragfähigkeit zu bringen. Die aufgezeigten Varianten stellen ein Bindeglied zwischen der aktuellen Situation und den städtebaulichen Planungen im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet "Zentrum" in der Gemeinde Malente dar. Parkraumbewirtschaftung stellt ein weit verbreitetes Instrument zur Steuerung der Verkehrsnachfrage dar. Die Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen haben ihre Grundlage im Straßenverkehrsrecht.
Wie aus der Vorlage 20/58/2016 vom 15.09.2016 bereits hervorgeht, kann nicht der gesamte Ort Bad Malente-Gremsmühlen als Parkzone bewirtschaftet werden. Parkraum kann vor allem dort bewirtschaftet werden, wo die Zahl der Parkenden Fahrzeuge die Zahl der verfügbaren Parkplätze übersteigt und somit eine Überschussnachfrage besteht. Dieser Parkdruck besteht nicht in allen Straßen im Zentralort. Desweiteren empfiehlt sich gemäß Allgemeiner Verwaltungsvorschriften zur VwV-StVO- § 13 nur dort eine Parkraumbe-wirtschaftung, wo eine wirksame Überwachung gewährleistet ist. Eine Parkraumzone enthält flächendeckende Regelungen.
Es ist, laut Empfehlung des Gutachters und der partizipativen Diskussionsergebnisse des Workshops "Parkraumbewirtschaftung" mit der Selbstverwaltung vom 05.09.2020 angezeigt, eine möglichst einheitliche Regelung der Parkdauer und Gebühren herzustellen.
Bei der Wahl der Bewirtschaftungsform in den jeweiligen Gebieten wird auf die gebietsspe-zifischen Besonderheiten größtmögliche Rücksicht genommen. Innerhalb der Gebiete gibt es entsprechend der spezifischen Nachfragecharakteristika differenzierte Regelungen, d. h. im Gebiet der Bahnhofstraße mit überwiegend Einzelhandel werden Kurzparkplätze (1 Stunde im Zeitraum zwischen 9.00 - 16.00 Uhr) angeboten. Eine weitere Differenzierung erfolgt am Bahnhof, wo Parkgebühren eingeführt werden, mit dem überwiegendem Angebot der Option für das Monatsparken (50 Plätze) für Pendler.
Für den Parkplatz Ecke Frahmsallee/Olandsweg stehen 20 Parkplätz zur Verfügung. Verhandlungen mit umliegenden Kliniken, die gesamten 20 Plätze als Mitarbeiterparkplätze anzumieten, sind auf Grund der gemeindlich vorgegebenen Höhe des Monatsbetrages (Vorgabe der Untergrenze durch Ausschuss) gescheitert. Daher wurde der Platz mit einem Parkscheinautomaten für 20 Plätze im Konzept überplant.
Für die Bewertung der Varianten werden zwei standortrelevante Kriterien herangezogen. Zum einen muss eine grundsätzliche Vereinbarkeit der Varianten mit den Interessen des Gemeinwohls gegeben sein. Zum anderen muss sichergestellt sein, dass im Sinne der Haushaltskonsolidierung eine frühzeitige Umsetzung der Maßnahme ab 2021 greifen kann.
Wirtschaftlichkeit
Auf der Ausgabenseite stehen einmalige Investitionskosten in Höhe von 27.970 € für drei neue Parkscheinautomaten, Beschilderung und zusätzliche Markierung sowie Betriebskosten (Wartung, Instandhaltung, regelmäßige Leerung der Parkscheinautomaten u. a.). Hinzu kommen die Überwachungskosten für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs in den bewirtschafteten Gebieten.
Die zu erwartenden Einnahmen setzen sich zusammen aus Parkgebühren aus den Parkscheinautomaten und Gebühren für Monatstickets. Gemäß Einnahmenszenario für Vorzugsvariante P 2 des Konzeptes belaufen sich die Einnahmen (Auslastungsgrad 60 Prozent) auf 51.408,-- € jährlich. Bei der Berechnung sind die Monatstickets pauschalisiert in Höhe von 3,50 € einbezogen.
Eine Anhebung der Monatsparkgebühr im Rahmen einer angepassten Parkgebühren-ordnung von 12 € auf 30 € wird empfohlen. Gemäß der Vorzugsvariante P2 stehen insgesamt 90 Monatsparkplätz zur Verfügung.
Verwarnungs- und Bußgelder können in diesem Zusammenhang nicht prognostiziert werden.
Die Neuregelung der Parkraumbewirtschaftung gemäß Vorzugsvariante 2 kann nur wirken,
wenn sie auch überwacht wird. Ohne Ahndung der Verstöße verfehlt das Konzept seine Wirkung.
Die Parkraumbewirtschaftung stellt im Rahmen der Haushaltskonsolidierung auch die Möglichkeit der Einnahmenverbesserung dar. Das Konzept ist entsprechend der städtebaulichen Umsetzungsmaßnahmen in unregelmäßigen Abständen zu evaluieren.
Es wird die Vorzugsvariante P2 des vorliegenden Bewirtschaftungskonzeptes für die zeitnahe Umsetzung ab dem Haushaltsjahr 2021 zum Beschluss empfohlen. Die Verwaltung wird beauftragt, die derzeit gültige Parkgebührenverordnung vom 12.06.2012 über die Erhebung von Parkgebühren in der Gemeinde Malente gemäß der bezifferten Erhöhung für die Monatsparkplätze, von 12 € auf 30 € anzupassen und der Selbstverwaltung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Aufstellung von weiteren Verkehrszeichen (314 ff.), mit dem Parkplätze gekennzeichnet und durch Zusatzzeichen eingegrenzt werden(zeitliche Begrenzung, Parkscheibe u.a.), unterliegen der Vorgabe des Verkehrszeichenkatalogs der StVO und kann nicht durch Beschlüsse der Selbstverwaltung angeordnet werden. Um eine Beschilderung vornehmen zu können, muss eine Notwendigkeit nachgewiesen werden. Hierzu ist eine Abklärung mit der Polizei Malente und dem SG 13 der Polizeidirektion Lübeck erforderlich. Der Sachbereich 3 klärt derzeit weitere Aufstellmöglichkeiten.
Nach Beschlussfassung durch die Selbstverwaltung ist vorgesehen, das Parkraumbe-wirtschaftungskonzept auf der Internetseite der Gemeinde Malente unter der Rubrik „Rathaus und Politik“ - Thema Städtebauförderung in der Gemeinde Malente zu veröffentlichen, um den Bürgern die Gelegenheit zu geben, schriftliche Anregungen zum Konzept mitzuteilen, falls bestimmte Belange keine Berücksichtigung gefunden haben.
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO) | X |
pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO) |
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Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
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Gemeindeentwicklung
Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes
Unser Malente 2030.
X |
| Ja |
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| Nein | Begründung: |
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Städtebauförderung
(A)
Die Maßnahme wird innerhalb des gem. § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebietes der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zentrum" durchgeführt.
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| Ja |
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| Nein |
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(B)
Die Abwicklung der Maßnahme erfolgt (auch) unter Einsatz von Städtebaufördermitteln.
X |
| Ja | Sie ist im IEK der Maßnahme Nr. 30 zuzuordnen. |
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| Nein |
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Die Variante P2 des vorliegenden Parkraumbewirtschaftungskonzeptes wird als Vorzugsvariante der Gemeinde Malente für die Umsetzung ab dem Haushaltsjahr 2021 beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die derzeit gültige Parkgebührenverordnung vom 12.06.2012 über die Erhebung von Parkgebühren in der Gemeinde Malente, gemäß der bezifferten Erhöhung für die Monatsparkplätze, von 12 € auf 30 € anzupassen und der Selbstverwaltung zur Beschlussfassung vorzulegen.
- Anlagen:
Anlage 1 Parkraumbewirtschaftungskonzept
Anlage 2-Konzeptanlage 2 - Fotodokumentation
Anlage 3 – Konzeptanlage 3 – Bestand Parken
Anlage 4 – Konzeptanlage 4 – Variante P1
Anlage 5 – Konzeptanlage 5 – Vorzugsvariante P 2
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Anlage1_Parkraumbewirtschaftungskonzept_final_28.10.2020 (593 KB) | |||
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2 | Konzept-Anlage1_Fotodokumentatio (10559 KB) | |||
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3 | Konzept-Anlage2_Bestand_Parken (1861 KB) | |||
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4 | Konzept-Anlage3_Variante_P1 (1794 KB) | |||
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5 | 20201029_ANLAGE4_Variante_P2 (1784 KB) | |||
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6 | Konzept-Anlage_5_Sitzungsvorlage_20_58_2016 (190 KB) |
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