Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/20/2020/0351
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Sachbericht
Gemäß Städtebauförderrichtlinien des Landes S-H (StBauFR SH 2015), A 7.4 ist für jede städtebauliche Maßnahme vor dem erstmaligen Abruf von Zuwendungen ein Sonderkonto für das städtebauliche Sondervermögen einzurichten. Das Sonderkonto ist getrennt von den Haushaltsmitteln der Gemeinde zu führen. Hinsichtlich der Darstellung des Sonderkontos gilt C 8.4. der StBauFR SH 2015.
Für jede städtebauliche Gesamtmaßnahme ist ein Sondervermögen zu bilden, in dem alle der Gesamtmaßnahme zuzuordnenden Ausgaben und Einnahmen sowie die mit Städtebaufördermitteln erworbenen Vermögenswerte zu erfassen sind.
Im erstmalig eingereichten Maßnahmenplan 2018 vom 26.02.2018 wurde unter B 3.7 als einzelne Maßnahme u. a. um die Förderung der Kontoführungsgebühren beantragt. Dieser Kostenübernahme wurde mit Datum vom 14.03.2018 durch das Städtebaureferat zugestimmt. Mit Datum vom 23.04.2018 wurde das Sonderkonto durch die Gemeindekasse eröffnet.
Kontodaten:
Institut: Sparkasse Holstein
IBAN: DE60 2135 2240 0179 1955 16
BIC: NOLADE21HOL
Der Eigenanteil (1/3) der Gemeinde wird unter der dem Produktkonto 5.1.1.20 - 1211100 Sondervermögen Städtebausanierung im Investitionsplan bereitgestellt.
Die bewilligten Bundes- und Landesmittel müssen jährlich bis spätestens 31.10. für das Haushaltsjahr zur Auszahlung auf das Sonderkonto bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) angefordert werden, ansonsten verfallen diese. Die Fördermittel sind nach Zahlung der jeweils für den Zuwendungsbescheid festgesetzten Gebühr fristgerecht anzufordern (vgl. Produktkonto 5.1.1.20-5311000).
Zuwendungen sind spätestens 3 Monate nach Auszahlung gemäß der Zweckbestimmung zu verwenden, darüber hinaus sind diese Mittel gemäß Nr. 9.5 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunalen Körperschaften (ANBest.-K zu § 44 LHO) zu verzinsen (vgl. Produktkonto 5.1.1.20- 5512000).
Die Mittelanforderungen erfolgen auf Grundlage des entsprechenden Bewilligungsbescheides i. V. m. der Aufnahme der einzelnen Maßnahme in den Maßnahmenplan, der jährlich im Innenministerium zum 28.02. vorgelegt werden muss.
Der IB.SH ist jährlich bis zum 30.06. eine Zwischenabrechnung mit Stand 31.12. des Vorjahres vorzulegen. Im Programmjahr 2017 handelt es sich bei der Ausgabenart ausschließlich um die Maßnahmen der Vorbereitung.
Gegenstand der Zwischenabrechnung sind bei den Maßnahmen der Durchführung:
1.)die Ausgaben für einzelne Maßnahmen gemäß C 8.2 StBauFR SH 2015
2.) die Einnahmen des Vorjahres gemäß A 6.2.5
3.) das Bestandsverzeichnis über die dem städtebaulichen Sondervermögen bereitzustellenden Grundstücke und sonstige Vermögenswerte gemäß A 7.5, Absatz 7
4.) das Verzeichnis über die nicht mit Städtebaufördermitteln erworbenen privaten Grundstücke der Gemeinde gemäß C 8.5 Absatz 6
Für das Rechnungsjahr 2018 wurde gemäß gewährter Verlängerungsfrist zum 11.07.2019 die Zwischenabrechnung bei der IB.SH eingereicht. Der Prüfbescheid der IB.SH mit Datum vom 21.08.2019 ist als Anlage mit der Bitte um Kenntnisnahme und Zustimmung beigefügt. Hinweis zur Aufstellung der Ausgaben im Prüfbericht der IB.SH: Dort werden nur die Ausgaben von bereits abgewickelten Projekten (hier: Tag der Städtebauförderung 2018 + Kontoführungsgebühren) als Ausgaben aufgelistet (siehe Darstellung in Tabelle, Anlage 2).
Die Haushaltsrechnung für das Städtebausonderkonto 2018 schließt nach Einnahmen von 139.800,00 Euro und Ausgaben von 39.199,49 Euro mit einem Kontostand von 100.600,51 Euro zum Stichtag 31.12.2018 ab.
Lösung/Finanzielle Auswirkungen
1. Ergebnisplan
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
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2. Finanzplan
Gemeindlicher 1/3 Anteil gemäß BW-Bescheid v. 30.11.2017 i. V. m. Gewährung v. Umschichtungsmitteln v. 07.05.2019
zukünftig jährlich | Jahr 2018 | Jahr 2019 | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
| 46.600 € | 25.000 € |
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3. Rücklagen
(ggf. Ergänzung durch Fiwi )
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO) | X |
pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO) |
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Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
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Gemeindeentwicklung
Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes
Unser Malente 2030.
X |
| Ja |
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| Nein | Begründung: |
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Städtebauförderung
(A)
Die Maßnahme wird innerhalb des gem. § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebietes der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zentrum" durchgeführt.
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| Ja |
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| Nein |
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(B)
Die Abwicklung der Maßnahme erfolgt (auch) unter Einsatz von Städtebaufördermitteln.
X |
| Ja | Sie ist im IEK den Maßnahmen Nr. 1, 4 und 5 zuzuordnen. |
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| Nein |
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Der Ausschuss nimmt die Zwischenabrechnung für das städtebauliche Sondervermögen 2018 sowie den dazugehörigen Prüfbescheid der Investitionsbank Schleswig-Holstein mit Datum vom 21.08.2019 zur Kenntnis. Die vorliegende Jahresrechnung, die mit bereinigten Gesamteinnahmen von 139.800 Euro und Gesamtausgaben von 39.199,49 Euro abschließt, wird anerkannt.
- Anlagen:
Anlage1_VO_0351_Zuwendungsbescheid_IB.SH_vom_30.11.2017
Anlage2_VO_0351_Einnahmen-Ausgabenrechnung_2018_Städtebau_Sonderkonto
Anlage3_VO_0351_IB.SH_1._Zwischabrechnung_v.21.08.2019
Anlage4_VO_0351_Bereitstellung_Umschichtungsmittel_v.06.11.2019
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Anlage1_VO_0351_Zuwendungsbescheid IB.SH, vom 30.11.2017 (2136 KB) | |||
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2 | Anlage2_VO_0351_Einnahmen-Ausgabenabrechnung_2018_Städtebau-Sonderkonto (83 KB) | |||
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3 | Anlage3_VO_0351_Prüfbericht IB.SH_1.Zwischenabrechnung_v.21.08.2019 (628 KB) | |||
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4 | Anlage4_VO_0351_Bereitstellung_Umschichtungsmittel__v.06.11.2019 (1606 KB) |
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