Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/20/2020/0345
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Sachbericht
Seit November 2013 mietet die Gemeinde für die Zeit von Oktober bis einschließlich März den Kunstrasenplatz mit Flutlicht bzw. die Kunstrasen-Sporthalle an. Dem TSV Malente werden die Plätze kostenfrei für den Trainingsbetrieb zur Verfügung gestellt, da diese finanziell durch den Verein nicht leistbar sind. Das Gemeindeprüfungsamt hat in seinem Prüfungsbericht festgestellt, dass es sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde handelt. Diese Leistung wird daher auf die Fehlbedarfszuweisung der Gemeinde angerechnet.
Mit Beschluss des Finanzausschusses vom 06.08.2019 und dem Beschluss vom Hauptausschuss (20.08.2019), wurde der Verlängerung des Mietvertrages bis zum 30.04.2020 zugestimmt und es wurde vereinbart, bis zur Vorlage des Sportstättennutzungsgesetzes, soll so weiter verfahren werden.
Der TSV Malente wurde aufgefordert Aufzeichnungen über die genutzten Trainingszeiten und der Anzahl der trainierenden Personen zu führen (siehe Anlagen).
Übertragen wird die Nutzungsmöglichkeit des Kunstrasenplatzes bzw. der Kunstrasen-Sporthalle auf dem Gelände des verbandseigenen Uwe Seeler Fußball Parks für den Zeitraum vom 01.Oktober 2020 bis zum 31.März.2021.
In diesem Zeitraum ist die Nutzung der Sportstätten für jeden Donnerstag (auch in den Ferien) wie folgt vorgesehen:
- jüngere Jugendmannschaften: Kunstrasen-Sporthalle : 15.30 Uhr- 19.00 Uhr.
- älteren Jugendmannschaften und Männer: Kunstrasenplatz:17.00 Uhr- 20.30 Uhr.
Hieraus ergeben sich für die Wintersaison 2020/21 24 Donnerstage à 7 Stunden, die mit einem Mietpreis von unveränderten 45,00 €/ Stunde belegt werden. Für den vorgenannten Zeitraum ergibt sich somit ein Gesamtmietzins in Höhe von 7560 € netto. Beginn des Mietvertrages ist der 01.10.2020, beendet wird er zum 31.03.2021.
Lösung/Finanzielle Auswirkungen
Mit der Erstellung des Sport(stätten)konzeptes der Gemeinde wird (auch) eine vereinsübergreifende Sportstättenbedarfsplanung erarbeitet. Es wird daher vorgeschlagen die vertragliche Vereinbarung ein weiteres Mal zu erneuern.
1. Ergebnisplan
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
7.560,- € (netto) | 3.969,- € (brutto inkl. 5% Ust) | 4.044,60 (brutto inkl. 7% Ust) |
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2. Finanzplan
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
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3. Rücklagen
(ggf. Ergänzung durch Fiwi )
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO) | x |
pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO) |
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Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
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Gemeindeentwicklung
Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes
Unser Malente 2030.
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| Ja |
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| Nein | Begründung: |
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Städtebauförderung
(A)
Die Maßnahme wird innerhalb des gem. § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebietes der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zentrum" durchgeführt.
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| Ja |
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| Nein |
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(B)
Die Abwicklung der Maßnahme erfolgt (auch) unter Einsatz von Städtebaufördermitteln.
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| Ja | Sie ist im IEK der Maßnahme Nr. _______ zuzuordnen. |
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x |
| Nein |
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Der Ausschuss stimmt dem erneuten Abschluss des Mietvertrages vom 01.10.20 bis zum 31.03.2021 mit einem Gesamtmietzins in Höhe von 7.560 € netto (zzgl. der jeweils gültigen Ust.) zu. Die Bürgermeisterin wird mit dem Abschluss des Mietvertrages beauftragt.
- Anlagen –
Nutzungsplan Anlage 1
Mietvertrag Anlage 2
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Nutzungsplan Anlage 1 (429 KB) | |||
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2 | Mietvertrag Anlage 2 (164 KB) |