Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/20/2020/0341
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Sachbericht
In der Sitzung des Planungsausschusses am 28.08.2019 wurde die Verwaltung beauftragt, die Beschlüsse zur Änderung des B-Planes Nr. 41 vorzubereiten und die entsprechenden Aufträge dafür zu erteilen, um möglichst schnell die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen auf dem Seifen-Sievers-Grundstück zu schaffen.
Die Gemeindevertretung hat sich in ihrer Sitzung am 11.12.2019 für die Schaffung von 70 Betreuungsplätzen in Form eines Neubaus auf dem Seifen-Sievers-Gelände ausgesprochen.
Auf dieser Grundlage wurde im Februar/März 2020 eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt, um möglichst frühzeitig mögliche Probleme zu erkennen, die im Rahmen der Planung zu berücksichtigen sind.
Die Hinweise in den eingegangenen Stellungnahmen wurden in den B-Plan-Entwurf eingearbeitet.
Eingearbeitet wurden auch die Ergebnisse der in der zwischenzeit erfolgten weiteren Beratungen im Sozialausschuss, im Planungsausschuss und in der Gemeindevertretung vom 23.06.2020, den Neubau für rd. 110 Kinder zu planen und bezugsfertig zu bauen zzgl. einer weiteren Ausbaureserve für 2 weitere Gruppen.
Lösung/Finanzielle Auswirkungen
Im Beschlussvorschlag wird unter Nr. 3 vorgeschlagen, von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) abzusehen. Dies führt vorliegend zu einer anzustrebenden Verfahrensbeschleunigung und schließt die Öffentlichkeit nicht aus, weil direkt die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) durchgeführt werden kann (s. Beschlusspunkt 6).
Die Kosten für die Planungsleistungen trägt die Gemeinde.
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO) |
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pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO) | x |
Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
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Gemeindeentwicklung
Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes
Unser Malente 2030.
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| Ja |
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| Nein | Begründung: |
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- Für ein Gebiet in Bad Malente-Gremsmühlen, östlich der Bahnstrecke nach Lütjenburg, südlich der Godenbergstraße, nördlich der Dammstraße rückwärtig der Bebauung westlich der Marktstraße – Kindertagesstätte - wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 der Gemeinde Malente aufgestellt. Wesentliches Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Kindertagesstätte. Das Verfahren zur Aufstellung dieser Satzung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Einzelheiten sind im Zusammenhang mit der weiteren Planung zu klären. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde bereits durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird nach § 13a Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
- Die im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend der anliegenden Beschlussempfehlungen berücksichtigt.
- Der Entwurf der Satzung über die 1. Änderung des B-Planes Nr. 41 für ein Gebiet in Bad Malente-Gremsmühlen, östlich der Bahnstrecke nach Lütjenburg, südlich der Godenbergstraße, nördlich der Dammstraße rückwärtig der Bebauung westlich der Marktstraße – Kindertagesstätte - und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
Der Entwurf des Planes und die Begründung sowie wesentliche umweltbezogene Informationen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
- Anlagen –
Anl. 1 Beschlussempfehlungen vom 13.08.2020
Anl. 2 Entwurf Planzeichnung Stand 13.08.2020
Anl. 3 Entwurf Begründung Stand 13.08.2020 mit 2 folgenden Anlagen
Anl. 4 Anlage 1 der Begründung: Orientierende Altlast- und Baugrunduntersuchung, Projekt
1210/2019: Godenbergstraße 1, 23714 Malente, Dipl-Geol. H. Ziegenmeyer, Mai
2020
Anl. 5 Anlage 2 der Begründung: Altlasten- und Baugrunderkundung GSB
GrundbauINGENIEURE Schnoor + Brauer GmbH & Co. KG, April 2020
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | 01 Beschlussempfehlungen vom 13.08.2020 (204 KB) | |||
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2 | 02 Entwurf Planzeichnung Stand 13.08.2020 (1126 KB) | |||
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3 | 03 Entwurf Begründung Stand 13.08.2020 (1545 KB) | |||
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4 | 04 Begründung Anl1-Orientierende Altlast u Baugrunduntersuchung Projekt1210-2019-Ziegenmeyer-Mai2020 (10228 KB) | |||
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5 | 05 Begründung Anl2-Altlasten und Baugrunderkundung GSB GrundbauINGENIEURE Schnoor+Brauer GmbH&CoKG-April2020 (1203 KB) |