Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente


Vorlage - VO/2017/050  

Betreff: Erlass einer XI. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Malente für den Anschluss an die öffentliche Wasserleitung und über die Abgabe von Wasser (Wasserversorgungs-, Beitrags- und Gebührensatzung WVBG) vom 22.11.2001 in der Fassung der X. Nachtragssatzung vom 16.03.2017
Status:öffentlich  
Federführend:Gemeindewerke   
Beratungsfolge:
Werkausschuss Vorberatung
29.08.2017 
Sitzung des Werkausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Entscheidung
12.10.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
XI. Nachtragssatzung Beitrags- und Gebührensatzung 2017 PDF-Dokument

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Sachbericht

 

Aufgrund eines Berechnungsfehlers ist es notwendig, die Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Malente für den Anschluss an die öffentliche Wasserleitung und über die Abgabe von Wasser (Wasserversorgungs-, Beitrags- und Gebührensatzung WVBG) vom 22.11.2001 in der Fassung der X. Nachtragssatzung vom 16.03.2017 im § 3, Abs. (4) und Abs. (5) anzupassen.

 

Im Segment 151 m³-200 m³, ab Zählergröße Q3 10 befinden sich laut Stand: 17.08.2017

3 Zähler, respektive Kunden.

Diese sind noch nicht abgerechnet worden, dementsprechend wird auch keine Korrektur-rechnung erfolgen.

 

Grundgebühr ALT 713,84 €

Grundgebühr NEU 539,93 €

Differenz: 173,91 €

 

Es wird empfohlen, die Änderung des § 3 Abs. (5) der Beitrags- und Gebührensatzung durch die XI. Nachtragssatzung zu beschließen.

 

 

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Lösung/Finanzielle Auswirkungen

 

 

1. Verwaltungshaushalt

 

 

zukünftig jährlich

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

 

 

 

 

 

 

2. Vermögenshaushalt

zukünftig jährlich

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

 

 

 

 

 

 

3. Rücklagen

 

(ggf. Ergänzung durch Fiwi )

 

Es handelt sich um eine

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO)

 

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO)

 

Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO)

 

 

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Beschlussvorschlag

 

 Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

Die XI. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Malente für den Anschluss an die öffentliche Wasserleitung und über die Abgabe von Wasser

(Wasserversorgungs-, Beitrags- und Gebührensatzung WVBG) vom 22.11.2001 in der Fassung der X. Nachtragssatzung vom 16.03.2017 wird in der anliegenden Fassung beschlossen.

 

 

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- Anlagen -

  - XI. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 XI. Nachtragssatzung Beitrags- und Gebührensatzung 2017 (45 KB) PDF-Dokument (90 KB)