Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/2017/050
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Sachbericht
Aufgrund eines Berechnungsfehlers ist es notwendig, die Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Malente für den Anschluss an die öffentliche Wasserleitung und über die Abgabe von Wasser (Wasserversorgungs-, Beitrags- und Gebührensatzung WVBG) vom 22.11.2001 in der Fassung der X. Nachtragssatzung vom 16.03.2017 im § 3, Abs. (4) und Abs. (5) anzupassen.
Im Segment 151 m³-200 m³, ab Zählergröße Q3 10 befinden sich laut Stand: 17.08.2017
3 Zähler, respektive Kunden.
Diese sind noch nicht abgerechnet worden, dementsprechend wird auch keine Korrektur-rechnung erfolgen.
Grundgebühr ALT 713,84 €
Grundgebühr NEU 539,93 €
Differenz: 173,91 €
Es wird empfohlen, die Änderung des § 3 Abs. (5) der Beitrags- und Gebührensatzung durch die XI. Nachtragssatzung zu beschließen.
Lösung/Finanzielle Auswirkungen
1. Verwaltungshaushalt
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
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2. Vermögenshaushalt
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
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3. Rücklagen
(ggf. Ergänzung durch Fiwi )
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO) |
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pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO) |
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Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Die XI. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Malente für den Anschluss an die öffentliche Wasserleitung und über die Abgabe von Wasser
(Wasserversorgungs-, Beitrags- und Gebührensatzung WVBG) vom 22.11.2001 in der Fassung der X. Nachtragssatzung vom 16.03.2017 wird in der anliegenden Fassung beschlossen.
- Anlagen -
- XI. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | XI. Nachtragssatzung Beitrags- und Gebührensatzung 2017 (45 KB) | ![]() |