Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/20/2020/0298
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Sachbericht
Die Gemeinde Malente hat ein hohes Interesse daran, dass Asylbewerber die Gemeinschaftsunterkünfte zeitnah verlassen. Zum einen, damit wieder Platz für neu zugewiesene Personen entsteht. Zum anderen, da der Bezug einer eigenen Wohnung die Integration der Betroffenen ganz erheblich fördert.
In der Regel ist bei Bezug einer Wohnung beim Vermieter eine Mietkaution zu hinterlegen. Normalerweise wird diese von den Sozialämtern und vom Jobcenter dem Hilfeempfänger in Form eines Darlehens zur Verfügung gestellt. Diese zahlen das Darlehen in Raten zurück. So lange das Darlehen nicht zurückgezahlt ist, ist die Mietsicherheit beim Auszug nicht an den Hilfeempfänger, sondern an die Leistungsstelle zurückzuzahlen.
Asylbewerber, die sich weniger als 15 Monate im Bundesgebiet aufhalten, erhalten Leistungen nach dem § 3 Asylbewerberleistungsgesetz. Das Sozialamt hat bei diesem Personenkreis keine gesetzliche Grundlage für die Gewährung eines solchen Darlehens. Somit ist es den Personen nur schwer bzw. kaum nicht möglich, eine Wohnung anzumieten.
Für die Gemeinde Malente bedeutet dies, dass sie diese Personen in dieser Zeit unterbringen muss und keine Gelegenheit hat in der Gemeinschaftsunterkunft für andere Personen Platz zu schaffen.
In der Vergangenheit wurde diesem Personenkreis deshalb von der Gemeinde Malente ein Darlehen zur Verfügung gestellt, welches mit einer Abtretungserklärung gesichert worden ist. Seit 2015 sind 70 Darlehen gewährt worden. Von diesen Darlehen wurden bis heute 52 vollständig zurückgezahlt. Die übrigen Darlehen befinden sich noch im laufenden Rückzahlungsprozess.
Lösung/Finanzielle Auswirkungen
Keine, da die Darlehen zurückgezahlt werden.
3. Rücklagen
(ggf. Ergänzung durch Fiwi )
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO) | x |
pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO) |
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Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
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Gemeindeentwicklung
Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes
Unser Malente 2030.
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| Ja |
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x |
| Nein | Begründung: nicht notwendig, da kein Sachzusammenhang besteht |
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Der Sozialausschluss beschließt die Verwaltung anzuweisen weiterhin Asylbewerbern, welche Leistungen nach § 3 AsylbLG erhalten, in berechtigten Fällen Darlehen für Mietsicherheiten oder Genossenschaftsanteile zu gewähren und die Rückzahlung über eine Abtretungserklärung sicherzustellen.
- Anlagen -