Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente


Vorlage - VO/20/2020/0298  

Betreff: Gewährung von Darlehen für Mietsicherheiten
Status:öffentlich  
Federführend:Sachbereich 3 - Bürgerservice Beteiligt:Bürgermeister/in
    Sachbereich 2 - Finanzen
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport Entscheidung
27.05.2020 
Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Soziales und Sport ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachbericht

 

Die Gemeinde Malente hat ein hohes Interesse daran, dass Asylbewerber die Gemeinschaftsunterkünfte zeitnah verlassen. Zum einen, damit wieder Platz für neu zugewiesene Personen entsteht. Zum anderen, da der Bezug einer eigenen Wohnung die Integration der Betroffenen ganz erheblich fördert.

 

In der Regel ist bei Bezug einer Wohnung beim Vermieter eine Mietkaution zu hinterlegen. Normalerweise wird diese von den Sozialämtern und vom Jobcenter dem Hilfeempfänger in Form eines Darlehens zur Verfügung gestellt. Diese zahlen das Darlehen in Raten zurück. So lange das Darlehen nicht zurückgezahlt ist, ist die Mietsicherheit beim Auszug nicht an den Hilfeempfänger, sondern an die Leistungsstelle zurückzuzahlen.

 

Asylbewerber, die sich weniger als 15 Monate im Bundesgebiet aufhalten, erhalten Leistungen nach dem § 3 Asylbewerberleistungsgesetz. Das Sozialamt hat bei diesem Personenkreis keine gesetzliche Grundlage für die Gewährung eines solchen Darlehens. Somit ist es den Personen nur schwer bzw. kaum nicht möglich, eine Wohnung anzumieten.

 

Für die Gemeinde Malente bedeutet dies, dass sie diese Personen in dieser Zeit unterbringen muss und keine Gelegenheit hat in der Gemeinschaftsunterkunft für andere Personen Platz zu schaffen.

 

In der Vergangenheit wurde diesem Personenkreis deshalb von der Gemeinde Malente ein Darlehen zur Verfügung gestellt, welches mit einer Abtretungserklärung gesichert worden ist. Seit 2015 sind 70 Darlehen gewährt worden. Von diesen Darlehen wurden bis heute 52 vollständig zurückgezahlt. Die übrigen Darlehen befinden sich noch im laufenden Rückzahlungsprozess.

 

 

 

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Lösung/Finanzielle Auswirkungen

 

 Keine, da die Darlehen zurückgezahlt werden.

 

 

3. Rücklagen

 

 (ggf. Ergänzung durch Fiwi )

 

Es handelt sich um eine

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO)

x

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO)

 

Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO)

 

      

 Gemeindeentwicklung

 

Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes

Unser Malente 2030.

 

 

 

Ja

 

 

 

 

 

x

 

Nein

Begründung: nicht notwendig, da kein Sachzusammenhang besteht

 

 

 

 

 

 

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Der Sozialausschluss beschließt die Verwaltung anzuweisen weiterhin Asylbewerbern, welche Leistungen nach § 3 AsylbLG erhalten, in berechtigten Fällen Darlehen für Mietsicherheiten oder Genossenschaftsanteile zu gewähren und die Rückzahlung über eine Abtretungserklärung sicherzustellen.

 

 

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- Anlagen -