Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente


Vorlage - VO/20/2020/0297  

Betreff: Satzung der Gemeinde Malente über die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51b für einen Teilbereich südlich der Mühlenbergklinik, nördlich des Olandsweges und östlich der Frahmsallee in Bad Malente-Gremsmühlen; hier: 1. Beschluss über Stellungnahmen und Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB); 2. Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Sachbereich 4 - Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau-, Wege-, Umwelt- und Wirtschaftsförderungsangelegenheiten Vorberatung
31.03.2020    !!!wird verschoben!!! Sitzung des Ausschusses für Bau-, Wege-, Umwelt- und Wirtschaftsförderungsangelegenheiten      
04.06.2020 
Sitzung des Ausschusses für Bau-, Wege-, Umwelt- und Wirtschaftsförderungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Entscheidung
23.06.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Anl 01-Beschlussempfehlungen vom 11.03.2020  
Anl 02-Entwurf Planzeichnung Stand 11.03.2020  
Anl 03-Entwurf Begründung Stand 11.03.2020  
Anl 04-Auszug aus der Niederschrift vom 13.02.2019  
Anl 05-Auszug aus der Niederschrift vom 10.12.2019 mit Beschlussempf v. 23.09.2019  

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Sachbericht

 

Auf die Beschlusslage aus der Sitzung des Planungsausschusses vom 10.12.2019 wird verwiesen. Der Entwurf der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51b für einen Teilbereich südlich der Mühlenbergklinik, nördlich des Olandsweges und östlich der Frahmsallee in Bad Malente-Gremsmühlen lag in der Zeit vom 30.01.2020 bis 10.03.2020 nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich aus. Die Träger öffentlicher Belange wurden über die Auslegung informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

 

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Lösung/Finanzielle Auswirkungen

 

Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen wurden geprüft; die Auswertung bzw. das Prüfergebnis ist in die Beschlussempfehlungen vom 11.03.2020 eingearbeitet, die dieser Vorlage als Anlage beigefügt sind.

 

Die Kosten für die Planungsleistungen trägt der Vorhabenträger.

 

Es handelt sich um eine

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO)

 

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO)

x

Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO)

 

      

 Gemeindeentwicklung

 

Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes

Unser Malente 2030.

 

x

 

Ja

 

 

 

 

 

 

 

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

 

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  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51b für einen Teilbereich südlich der Mühlenbergklinik, nördlich des Olandsweges und östlich der Frahmsallee in Bad Malente-Gremsmühlen eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend der vorliegenden Beschlussempfehlungen berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.

 

  1. Diejenigen, die eine Stellungnahme oder eine Anregung vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Die Beschlüsse des Planungsausschusses vom 13.02.2019 (Aufstellungsbeschluss) und 10.12.2019 (Entwurfs- und Auslegungsbeschluss) werden bestätigt (s. Anlagen).

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51b für das o. g. Gebiet in der während der Sitzung vorliegenden Fassung nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 84 Landesbauordnung (LBO) als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.malente.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich gemacht wird.

 

  1. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den F-Plan zu berichtigen. In der Bekanntmachung unter 6) wird gleichzeitig auf die 19 Änderung des F-Planes im Wege der Berichtigung nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB hingewiesen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter bzw. Ausschussmitglieder:

davon anwesend:  

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter bzw. Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.

 

 

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- Anlagen

01    Beschlussempfehlungen vom 11.03.2020

02    Entwurf Planzeichnung Stand 11.03.2020

03    Entwurf Begründung Stand 11.03.2020

04    Auszug aus der Niederschrift vom 13.02.2019

05    Auszug aus der Niederschrift vom 10.12.2019 mit Beschlussempf. v. 23.09.2019

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anl 01-Beschlussempfehlungen vom 11.03.2020 (76 KB)      
Anlage 2 2 Anl 02-Entwurf Planzeichnung Stand 11.03.2020 (1122 KB)      
Anlage 3 3 Anl 03-Entwurf Begründung Stand 11.03.2020 (970 KB)      
Anlage 4 4 Anl 04-Auszug aus der Niederschrift vom 13.02.2019 (115 KB)      
Anlage 5 5 Anl 05-Auszug aus der Niederschrift vom 10.12.2019 mit Beschlussempf v. 23.09.2019 (326 KB)