Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/20/2020/0286
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Sachbericht
Nach § 2 a Brandschutzgesetz sind die Kameradschaftskassen der Feuerwehren Sondervermögen für die Gemeinden. Aufgrund dessen wurden die „Satzungen für Sondervermögen der Gemeinde Malente für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr …“ erlassen.
Danach hat jede Ortswehr nach Abschluss des Haushaltsjahres eine Einnahme- und Ausgaberechnung aufzustellen. Diese ist jährlich durch zwei Kassenprüfer/innen zu prüfen und von der jeweiligen Mitgliederversammlung zu beschließen.
Anschließend sind die Einnahme- und Ausgaberechnungen der Gemeindevertretung zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Anbei sind die acht Einnahme- und Ausgaberechnungen der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Malente für das Rechnungsjahr 2019 zur Kenntnisnahme beigefügt.
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO) |
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pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO) | X |
Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
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Die Gemeindevertretung nimmt die vorliegenden Einnahme- und Ausgaberechnungen 2019 der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Malente zur Kenntnis.
Die Gemeindevertretung nimmt die vorliegenden Einnahme- und Ausgaberechnungen für das Rechnungsjahr 2019 der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Malente zur Kenntnis.
- Anlagen -