Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/20/2020/0263
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Sachbericht
Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 14.12.1994 wurde der Seniorenbeirat der Gemeinde Malente initiiert.
Der Seniorenbeirat der Gemeinde Malente ist ein sonstiger Beirat im Sinne des § 47d GO.
Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 10 können Mitlieder der Beiräte nach § 47d GO sowie deren Stellvertretende eine monatliche oder anlassbezogene Aufwandsentschädigung oder Sitzungsgeld erhalten.
Der Senioreneirat der Gemeinde Malente besteht aus 7 Mitgliedern und tagt in einem vierteljährlichen Turnus. Bei einem Sitzungsgeld von 6,00 €/ Mitglied sowie 10,00 €/ Vorsitz und der Teilnahme der Mitglieder an einer Sitzung würde sich das jährlich zu zahlende Sitzungeld auf 208,00 €/ Jahr belaufen.
6,00 €/ Mitglied x 4 Sitzungen/Jahr + 10,00 €/ Vorsitz x 4 Sitzungen/ Jahr = 208,00 €/ Jahr
Lösung/Finanzielle Auswirkungen
1. Verwaltungshaushalt
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
300,00 € | 300,00 € | 300,00 € | 300,00 € |
2. Vermögenshaushalt
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
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3. Rücklagen
(ggf. Ergänzung durch Fiwi )
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO) |
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pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO) | x |
Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
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Gemeindeentwicklung
Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes
Unser Malente 2030.
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| Ja |
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x |
| Nein | Begründung: |
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Es wird sich für die Erweiterung des § 5 der Entschädigungssatzung der Gemeinde Malente wie folgt ausgesprochen:
Seniorenbeiratsmitglieder erhalten für die Teilnahme an Sitzungen ihres Gremiums Sitzungsgeld pro Sitzung in Höhe von 6,00 €. Der oder die Vorsitzende bzw. die Stellvertretung erhält für jede von ihm oder ihr geleitete Sitzung ein zusätzliches Sitzungsgeld pro Sitzung in Höhe von 10,00 €.
- Anlagen -