Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/20/2019/0231-01
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Sachbericht
Gesetzliche Grundlage zum Ausgleich bei Baumaßnahmen
Gemäß §15 (2) Abs. 1 BNatSchG: Der Verursacher ist verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen).
Diese Ersatzmaßnahmen können durch den Erwerb von Ökopunkten erfolgen. Bei der Radwegplanung Sielbeck- Kirchnüchel kann der Ausgleich nicht komplett am Ort der Maßnahme ausgeglichen werden.
Für folgende Maßnahmen aus 2019 muss ein Ausgleich in Punkte erfolgen:
- Radweg Nüchel 12.400 Punkte (aktueller Stand Nov.2019)
- Meinsdorfer Weg 700 Punkte
- Brücke Hindenburgallee 1.000 Punkte
Bei den Ökoflächen sind nicht alle Flächen, biologisch bzw. ökologisch gleichwertig. Da auch Bäume im Rahmen der Maßnahmen gefällt werden, sollte auch ein Kriterium sein, das die Ökoflächen über einen Baumbestand verfügen. Dies macht sich aber im Preis sicherlich bemerkbar. Je weniger Aufwand für die Herrichtung der Flächen betrieben wird, umso günstiger können die Flächen angeboten werden. Nach Aussage des Kreis OH legen die Anbieter den Preis selber fest, dieser kann zwischen 3,- bis 6,- € variieren, in Ostholstein gibt es einen Durchschnittspreis von ca. 4,- €.
Bei der Vergabe (freihändige Vergabe nach UVgO) wurde ein Angebot, welches bereits im April der Verwaltung bekannt war nicht berücksichtigt, da hier der Bezug zur Maßnahme fehlte. Auch die Gleichwertigkeit konnte hier nicht berücksichtigt werden, weil die Kriterien nicht eindeutig vereinbart waren.
Das Vergabeverfahren wird somit aufgehoben wegen nicht Berücksichtigung eines Angebotes und fehlende Vergleichbarkeit. Es wird ein neues Verfahren eröffnet.
Wichtig ist hier die Zeitschiene, da für den Radwegebau alle Vereinbarungen zum Förderantrag (Feb.2020) geregelt sein müssen.
Die notwendigen Haushaltmittel sind bereits in den Baumaßnahmen enthalten.
Lösung/Finanzielle Auswirkungen
1. Verwaltungshaushalt
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
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2. Vermögenshaushalt
zukünftig jährlich | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 |
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3. Rücklagen
(ggf. Ergänzung durch Fiwi )
Es handelt sich um eine
freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 I GO) |
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pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§2 II GO) |
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Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung (§ 3 GO) |
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Gemeindeentwicklung
Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes
Unser Malente 2030.
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| Ja |
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| Nein | Begründung: |
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Zustimmung zum Erwerb von Ökopunkten unter Festlegung der Kriterien zur Ökofläche
a)Ökoflächen sollen Bäume enthalten
b)Ökoflächen brauchen keine Bäume enthalten
c)Ökofllächen sollen regionalen Bezug haben
- Anlagen -
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