Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Vorlage - VO/20/2019/0250
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Sachbericht
Im Zuge der Gründung der Gemeindewerke Malente AöR war es notwendig, die bisherige Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Malente für den Anschluss an die öffentliche Wasserleitung und über die Abgabe von Wasser (Wasserversorgungs-, Beitrags- und Gebührensatzung WVBG) des Eigenbetriebes aufzuheben, um die Satzung dann erneut (angepasst für die AöR) durch den Verwaltungsrat beschließen zu lassen.
Aufgrund rechtlicher Bestimmungen, sowohl der KUVO als auch aus der Kommentierung von § 106a GO, ist es notwendig, dass die Gemeindevertretung der Satzung für die AöR noch formlich zustimmt / diese genehmigt (s. Anlagen).
Hinweise:
a) Die Reihenfolge kann hierbei vertauscht werden (daher o.a. der Verweis auf den notwendigen Beschluss durch der Verwaltungsrat der AöR).
b) Aufgrund der kurzen Zeitspanne nach Abschluss des Vorverfahrens mit der KAB zur Gründung der AöR ist die Anpassung der Rechtsnormen in der Präambel gem. Vorgaben des sog. „Zitiergebotes“ noch nicht erfolgt.
Es wird versucht, diese spätestens als Tischvorlage nachzureichen.
Gemeindeentwicklung
Dieses Projekt entspricht den Leitzielen und Vorgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes
Unser Malente 2030.
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| Nein | Begründung: |
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Unter der Prämisse, dass die Satzung des Kommunalunternehmens Gemeindewerke Malente - Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Malente – über die Beitrags- und Gebührensatzung für den Anschluss an die öffentliche Wasserleitung und über die Abgabe von Wasser (Wasserversorgungs-, Beitrags- und Gebührensatzung WVBG) vom 19.12.2019 vom Verwaltungsrat am 19.12.2019 beschlossen wird, genehmigt die Gemeindevertretung der Gemeinde Malente die v.g. Satzung.
Anlagen
AöR Beitrags- und Gebührensatzung Wasserversorgung
KUVO und § 106 a
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Anlagen: | |||||
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1 | Anlage 1 VO 0250 AöR Beitrags- und Gebührensatzung Wasserversorgung (33 KB) | ![]() |
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2 | Anlage 2 VO 0250 KUVO und § 106a (4414 KB) |